Urteile zum Thema „schlüssiges Konzept“ bei den Kosten der Unterkunft in Wuppertal

Anfrage an: Jobcenter Wuppertal

In der Sendung WDR-Lokalzeit Bergisches Land am 15.04.2015 ging es auch um das Thema „schlüssiges Konzept“ bei den Kosten der Unterkunft. Der Vorstandsvorsitzende vom Jobcenter Wuppertal, Thomas Lenz, wurde von der Journalistin gefragt: „Also es gab nie eine Klage, die irgendwie das Jobcenter Wuppertal verloren hat?“ Lenz: „Doch, natürlich gibt es Klagen, auch zu den Punkten Mieten, aber die Klagen sind alle nie so geendet wie Herr Thomé das darstellt. Journalistin „Also Sie haben noch nie eine Klage verloren?“ Lenz: „Nein, wir haben nie eine Klage rechtsgültig verloren.“ https://www.youtube.com/watch?v=S0FK8... 3:39 Bei meinen Internetrecherchen konnte ich keine Volltextveröffentlichungen der nachfolgend genannten Urteile gegen das Jobcenter Wuppertal finden. Gerichtsurteile sind nach Einschätzung der Bundesdatenschutzbeauftragten amtliche Dokumente und unterliegen dem Informationsfreiheitsgesetz. Als beklagte Behörde liegen Ihnen diese Urteile im Volltext vor. Ich darf Sie höflich um die Übersendung der Urteile in digitalisierte Form, hilfsweise auch als Kopie bitten.

vom 06.03.2017 - S 18 AS 2290/16,
vom 06.03.2017 - S 18 AS 1937/15,
vom 06.03.2017 - S 18 AS 2291/16,
vom 09.02.2017 - S 3 AS 2554/13,
vom 02.02.2017 - S 3 AS 5043/15,
vom 02.02.2017 - S 3 AS 4917/16,
vom 02.02.2017 - S 3 AS 3131/15,
vom 02.02.2017 - S 3 AS 2605/15,
vom 02.02.2017 - S 3 AS 2307/15,
vom 26.01.2017 - S 3 AS 3509/15,
vom 24.11.2016 - S 3 AS 2553/13,
vom 24.11.2016 - S 3 AS 489/15,
vom 04.07.2016 - S 13 AS 3749/15

Ergebnis der Anfrage

Die Übersendung der Urteile erfolgte zeitnah und sehr kooperativ.

Die Vorgaben des Jobcenter Wuppertal über die angemessenen der Kosten der Unterkunft waren über Jahre künstlich kleingerechnet worden und hielten sozialgerichtlichen Überprüfungen letztlich nicht stand.
Wie viele Bedarfsgemeinschaften insgesamt finanziell geschädigt wurden, ist nicht bekannt gegeben worden. Es darf als sicher gelten, dass in den entsprechenden Zeiträumen, alle jene Bedarfsgemeinschaften betroffen sind, bei denen Mietsenkungsverfahren eingeleitet wurden und denen im Zuge der weiteren Bescheid Erteilung Nachforderungen bei den Nebenkostenabrechnungen und Heizkosten vorenthalten wurden.
Die Zahl der Mietsenkungsverfahren bleibt einer weiteren Anfrage vorenthalten.

Der Verein Tacheles e.V. veröffentlichte bereits am 06.02.2016 Anmerkungen zur neuen Wuppertaler KdU-Richtlinie: http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2017
  • Frist
    24. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteile zum Thema „schlüssiges Konzept“ bei den Kosten der Unterkunft in Wuppertal [#24667]
Datum
21. September 2017 21:31
An
Jobcenter Wuppertal
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Sendung WDR-Lokalzeit Bergisches Land am 15.04.2015 ging es auch um das Thema „schlüssiges Konzept“ bei den Kosten der Unterkunft. Der Vorstandsvorsitzende vom Jobcenter Wuppertal, Thomas Lenz, wurde von der Journalistin gefragt: „Also es gab nie eine Klage, die irgendwie das Jobcenter Wuppertal verloren hat?“ Lenz: „Doch, natürlich gibt es Klagen, auch zu den Punkten Mieten, aber die Klagen sind alle nie so geendet wie Herr Thomé das darstellt. Journalistin „Also Sie haben noch nie eine Klage verloren?“ Lenz: „Nein, wir haben nie eine Klage rechtsgültig verloren.“ https://www.youtube.com/watch?v=S0FK8... 3:39 Bei meinen Internetrecherchen konnte ich keine Volltextveröffentlichungen der nachfolgend genannten Urteile gegen das Jobcenter Wuppertal finden. Gerichtsurteile sind nach Einschätzung der Bundesdatenschutzbeauftragten amtliche Dokumente und unterliegen dem Informationsfreiheitsgesetz. Als beklagte Behörde liegen Ihnen diese Urteile im Volltext vor. Ich darf Sie höflich um die Übersendung der Urteile in digitalisierte Form, hilfsweise auch als Kopie bitten. vom 06.03.2017 - S 18 AS 2290/16, vom 06.03.2017 - S 18 AS 1937/15, vom 06.03.2017 - S 18 AS 2291/16, vom 09.02.2017 - S 3 AS 2554/13, vom 02.02.2017 - S 3 AS 5043/15, vom 02.02.2017 - S 3 AS 4917/16, vom 02.02.2017 - S 3 AS 3131/15, vom 02.02.2017 - S 3 AS 2605/15, vom 02.02.2017 - S 3 AS 2307/15, vom 26.01.2017 - S 3 AS 3509/15, vom 24.11.2016 - S 3 AS 2553/13, vom 24.11.2016 - S 3 AS 489/15, vom 04.07.2016 - S 13 AS 3749/15
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Wuppertal
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Kosten der Unterkunft in Wuppertal. Einige de…
Von
Jobcenter Wuppertal
Betreff
AW: Urteile zum Thema „schlüssiges Konzept“ bei den Kosten der Unterkunft in Wuppertal [#24667]
Datum
24. Oktober 2017 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Kosten der Unterkunft in Wuppertal. Einige der von Ihnen benannten Urteile sind bereits vollumfänglich im Internet frei verfügbar unter der Adresse: https://sozialgerichtsbarkeit.de/ In der dortigen Suchmaske können Sie unter Angabe des Aktenzeichens (z.B. S 3 AS 5043/15) die folgenden Urteile sehr einfach in digitaler Form abrufen: Urteil vom 02.02.2017 - S 3 AS 5043/15, vom 02.02.2017 - S 3 AS 4917/16, vom 02.02.2017 - S 3 AS 3131/15, vom 02.02.2017 - S 3 AS 2605/15, vom 02.02.2017 - S 3 AS 2307/15 und vom 24.11.2016 - S 3 AS 2553/13 Nach unserer Kenntnis nicht bereits im Internet frei verfügbar sind daher lediglich die Urteile vom 06.03.2017 - S 18 AS 2290/16, vom 06.03.2017 - S 18 AS 1937/15, vom 06.03.2017 - S 18 AS 2291/16, vom 09.02.2017 - S 3 AS 2554/13, vom 26.01.2017 - S 3 AS 3509/15, vom 24.11.2016 - S 3 AS 489/15 und vom 04.07.2016 - S 13 AS 3749/15. Hierzu erlauben wir uns folgenden Hinweis: Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf ein Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Jobcenter Wuppertal AöR, Herrn Thomas Lenz, vom 15. April 2015. Das älteste der von Ihnen zur Einsicht begehrten Urteile wurde erst am 4. Juli 2016, also mehr als ein Jahr später, gefällt. Die laut Ihrer Anfrage von Herrn Lenz getroffene Aussage, dass - zum damaligen Zeitpunkt im April 2015 - noch keine Klage gegen die Jobcenter Wuppertal AöR zu diesem Thema rechtskräftig erfolgreich gewesen sei, kann mit diesen Urteilen nicht widerlegt werden. Sofern Sie mit diesen Urteilen also einen Nachweis zu erlangen hoffen, dass Herr Lenz im Interview etwas Falsches gesagt hat, kann das mit Ihrem Antrag nicht gelingen. Denn alle von Ihnen benannten Urteile sind erst viel später ergangen, mehr als ein Jahr nach dem Interview. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zunächst die im Internet frei verfügbaren Urteile anzusehen und bitten Sie darum, uns mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag in Bezug auf die verbleibenden gerichtlichen Entscheidungen aufrecht erhalten wollen oder nicht. Sollten wir bis zum Jahresende nichts mehr von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Ihr Informationsbedürfnis erfüllt ist. Wenn Sie Sich für weitere Informationen zum Thema "schlüssiges Konzept" und Unterkunftskosten in Wuppertal interessieren, können Sie auf der Internetseite der Jobcenter Wuppertal AöR (www.jobcenter.wuppertal.de/) unter der Rubrik "Service/Anträge/Infomaterial" auch die aktuellen Weisungen einsehen, nach denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters arbeiten. Insbesondere der Verfahrenshinweis zum Umgang mit dem neuen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Wuppertal (http://www.jobcenter.wuppertal.de/medie…) befasst sich mit diesem Thema. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Zwischenantwort und I…
An Jobcenter Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Urteile zum Thema „schlüssiges Konzept“ bei den Kosten der Unterkunft in Wuppertal [#24667]
Datum
25. Oktober 2017 06:18
An
Jobcenter Wuppertal
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Zwischenantwort und Ihren Hinweis auf die zeitlichen Zusammenhänge zwischen Interview und Urteilsverkündigungen. Für den Nachweis der Falschaussagen von Herrn Lenz liegen mir bereits andere Urteile vor. Mir geht es um das Thema insgesamt. Soweit einige Urteile inzwischen veröffentlicht sind, werde ich selbstverständlich darauf zurückgreifen und beschränke meine Anfrage auf die sieben noch nicht veröffentlichten Entscheidungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Wuppertal
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang dieser Nachricht erhalten Sie die gewünschten Urteile im Volltext in anony…
Von
Jobcenter Wuppertal
Betreff
WG: AW: Urteile zum Thema „schlüssiges Konzept“ bei den Kosten der Unterkunft in Wuppertal [#24667]
Datum
27. Oktober 2017 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang dieser Nachricht erhalten Sie die gewünschten Urteile im Volltext in anonymer Form. Aufgrund des Datenvolumens erhalten Sie sogleich noch eine weitere Nachricht. Hinsichtlich Ihrer Aussage, dass Ihnen für die „Falschaussage“ von Herrn Lenz Nachweise in Form von Urteilen vorliegen, bieten wir Ihnen gerne ein persönliches Gespräch an. Dabei gehen wir davon aus, dass Sie Herrn Lenz hier nicht öffentlich des Straftatbestandes der Falschaussage bezichtigen wollten, sondern lediglich behaupten, dass die Aussage im Interview, es habe zum April 2015 noch kein rechtskräftiges Urteil vorgelegen, unrichtig gewesen sei. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Wuppertal
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die angekündigte Nachricht mit den weiteren Urteilen im Anhang. Mit freundlic…
Von
Jobcenter Wuppertal
Betreff
AW: AW: Urteile zum Thema „schlüssiges Konzept“ bei den Kosten der Unterkunft in Wuppertal [#24667]
Datum
27. Oktober 2017 16:24
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die angekündigte Nachricht mit den weiteren Urteilen im Anhang. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die Übersendung der Urteile. Mit freundlichen Grüßen An…
An Jobcenter Wuppertal Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Urteile zum Thema „schlüssiges Konzept“ bei den Kosten der Unterkunft in Wuppertal [#24667]
Datum
28. Oktober 2017 21:38
An
Jobcenter Wuppertal
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die Übersendung der Urteile. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>