Urteile zum Thema „schlüssiges Konzept“ bei den Kosten der Unterkunft in Wuppertal
In der Sendung WDR-Lokalzeit Bergisches Land am 15.04.2015 ging es auch um das Thema „schlüssiges Konzept“ bei den Kosten der Unterkunft. Der Vorstandsvorsitzende vom Jobcenter Wuppertal, Thomas Lenz, wurde von der Journalistin gefragt: „Also es gab nie eine Klage, die irgendwie das Jobcenter Wuppertal verloren hat?“ Lenz: „Doch, natürlich gibt es Klagen, auch zu den Punkten Mieten, aber die Klagen sind alle nie so geendet wie Herr Thomé das darstellt. Journalistin „Also Sie haben noch nie eine Klage verloren?“ Lenz: „Nein, wir haben nie eine Klage rechtsgültig verloren.“ https://www.youtube.com/watch?v=S0FK8... 3:39 Bei meinen Internetrecherchen konnte ich keine Volltextveröffentlichungen der nachfolgend genannten Urteile gegen das Jobcenter Wuppertal finden. Gerichtsurteile sind nach Einschätzung der Bundesdatenschutzbeauftragten amtliche Dokumente und unterliegen dem Informationsfreiheitsgesetz. Als beklagte Behörde liegen Ihnen diese Urteile im Volltext vor. Ich darf Sie höflich um die Übersendung der Urteile in digitalisierte Form, hilfsweise auch als Kopie bitten.
vom 06.03.2017 - S 18 AS 2290/16,
vom 06.03.2017 - S 18 AS 1937/15,
vom 06.03.2017 - S 18 AS 2291/16,
vom 09.02.2017 - S 3 AS 2554/13,
vom 02.02.2017 - S 3 AS 5043/15,
vom 02.02.2017 - S 3 AS 4917/16,
vom 02.02.2017 - S 3 AS 3131/15,
vom 02.02.2017 - S 3 AS 2605/15,
vom 02.02.2017 - S 3 AS 2307/15,
vom 26.01.2017 - S 3 AS 3509/15,
vom 24.11.2016 - S 3 AS 2553/13,
vom 24.11.2016 - S 3 AS 489/15,
vom 04.07.2016 - S 13 AS 3749/15
Ergebnis der Anfrage
Die Übersendung der Urteile erfolgte zeitnah und sehr kooperativ.
Die Vorgaben des Jobcenter Wuppertal über die angemessenen der Kosten der Unterkunft waren über Jahre künstlich kleingerechnet worden und hielten sozialgerichtlichen Überprüfungen letztlich nicht stand.
Wie viele Bedarfsgemeinschaften insgesamt finanziell geschädigt wurden, ist nicht bekannt gegeben worden. Es darf als sicher gelten, dass in den entsprechenden Zeiträumen, alle jene Bedarfsgemeinschaften betroffen sind, bei denen Mietsenkungsverfahren eingeleitet wurden und denen im Zuge der weiteren Bescheid Erteilung Nachforderungen bei den Nebenkostenabrechnungen und Heizkosten vorenthalten wurden.
Die Zahl der Mietsenkungsverfahren bleibt einer weiteren Anfrage vorenthalten.
Der Verein Tacheles e.V. veröffentlichte bereits am 06.02.2016 Anmerkungen zur neuen Wuppertaler KdU-Richtlinie: http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei…
Anfrage erfolgreich
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Datum21. September 2017
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24. Oktober 2017
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