Urteilsabschrift: Urt. v. 16.4.2021 – 3 O 421/20 (geschwärzt)

Anfrage an: Landgericht Kleve

Urteilsabschrift: Urt. v. 16.4.2021 – 3 O 421/20 (geschwärzt)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Landgericht Kleve Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteilsabschrift: Urt. v. 16.4.2021 – 3 O 421/20 (geschwärzt) [#223999]
Datum
26. Juni 2021 14:30
An
Landgericht Kleve
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Urteilsabschrift: Urt. v. 16.4.2021 – 3 O 421/20 (geschwärzt)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223999/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landgericht Kleve
Rückantwort Poststelle Landgericht Kleve Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch er…
Von
Landgericht Kleve
Betreff
Rückantwort Poststelle Landgericht Kleve
Datum
26. Juni 2021 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landgericht Kleve gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Rückantwort Poststelle Landgericht Kleve [#223999] Sehr << Anrede >> bitte ich erneut um Bearbeit…
An Landgericht Kleve Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückantwort Poststelle Landgericht Kleve [#223999]
Datum
7. Juli 2021 22:23
An
Landgericht Kleve
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte ich erneut um Bearbeitung meines Anliegens. Der Antrag wird unter dem Vorbehalt der Gebührenfreiheit/Auslagenfreiheit gestellt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223999/
Landgericht Kleve
Rückantwort Poststelle Landgericht Kleve Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch er…
Von
Landgericht Kleve
Betreff
Rückantwort Poststelle Landgericht Kleve
Datum
7. Juli 2021 22:28
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landgericht Kleve gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Landgericht Kleve
AW: Rückantwort Poststelle Landgericht Kleve [#223999] Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre untenstehende …
Von
Landgericht Kleve
Betreff
AW: Rückantwort Poststelle Landgericht Kleve [#223999]
Datum
8. Juli 2021 08:34
Status
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre untenstehende E-Mail wird um Angabe des Gerichtsaktenzeichens gebeten, da der Vorgang hier ansonsten nicht zugeordnet werden kann. Mit freundlichen Grüßen