Urteilsanforderung der Entscheidung zur Kostenübernahme für Schulbücher - SG Hildesheim, 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15

Anfrage an: Jobcenter Hildesheim

Das Sozialgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 22.12.2015 unter dem Az. S 37 AS 1175/15 das Jobcenter Hildesheim zur Kostenübernahme für Schulbücher verurteilt.

Hartz IV: Kostenübernahme für Schulbücher
Ein schulpflichtiges Kind aus einer Hartz-IV-Empfänger-Familie hat Anspruch auf Kostenerstattung für den Kauf von Schulbüchern, so das Sozialgericht Hildesheim in seinem Urteil. In Bundesländern ohne Lernmittelfreiheit seien die Kosten für Schulbücher als besonderer Mehrbedarf anzusehen

http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/5524-hartz-iv-kostenuebernahme-fuer-schulbuecher.

Eine Volltextentscheidung liegt bisher nicht vor. Aus diesem Grund bitte ich um die Übersendung des Urteils als pdf-Dokument.

Ergebnis der Anfrage

SG Hildesheim, 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15

Volltextentscheidung:
tacheles-sozialhilfe.de habe finden können:
http://www.harald-thome.de/media/files/…

Berufungsverfahren anhängig:
LSG N-B, L 11 AS 107/16

Seit Januar 2016 verweigert die Bundesregierung den Leistungsberechtigten die konkrete Regelsatzanpassung auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013. Nach einer aktuellen Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes kommt das in etwa einer Unterdeckung von monatlich 87,00 € (bei 100% RL) gleich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2016
  • Frist
    26. August 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Sozialgerich…
An Jobcenter Hildesheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteilsanforderung der Entscheidung zur Kostenübernahme für Schulbücher - SG Hildesheim, 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15 [#17373]
Datum
25. Juli 2016 18:37
An
Jobcenter Hildesheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Sozialgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 22.12.2015 unter dem Az. S 37 AS 1175/15 das Jobcenter Hildesheim zur Kostenübernahme für Schulbücher verurteilt. Hartz IV: Kostenübernahme für Schulbücher Ein schulpflichtiges Kind aus einer Hartz-IV-Empfänger-Familie hat Anspruch auf Kostenerstattung für den Kauf von Schulbüchern, so das Sozialgericht Hildesheim in seinem Urteil. In Bundesländern ohne Lernmittelfreiheit seien die Kosten für Schulbücher als besonderer Mehrbedarf anzusehen http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/5524-hartz-iv-kostenuebernahme-fuer-schulbuecher. Eine Volltextentscheidung liegt bisher nicht vor. Aus diesem Grund bitte ich um die Übersendung des Urteils als pdf-Dokument.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Hildesheim
Ihre Anfrage vom 25.07.16/ Urteilsanforderung, SG Hildesheim 22.12.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Be…
Von
Jobcenter Hildesheim
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.07.16/ Urteilsanforderung, SG Hildesheim 22.12.2015
Datum
27. Juli 2016 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre o.a. Anfrage vom 25.07.2016, welche uns per Mail erreicht hat. Hinsichtlich Ihres Wunsches nach Übersendung des betreffenden Urteils des SG Hildesheim vom 22.12.2015 möchte ich Sie an das SG Hildesheim direkt verweisen. Bitte wenden Sie sich an das Gericht und bitten Sie dort um Übersendung des entsprechenden Urteils. Alternativ/ zusätzlich können Sie das Urteil auch aus dem Internet beziehen. Nach meinem Kenntnisstand wurde das Urteil - im Volltext - auf der Seite des eV "tacheles" eingestellt. Ich weise nur informatorisch darauf hin, dass gegen dieses Urteil Berufung beim LSG Niedersachsen - Bremen eingelegt wurde. Freundliche Grüße,

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AW: Ihre Anfrage vom 25.07.16/ Urteilsanforderung, SG Hildesheim 22.12.2015 [#17373] Sehr geehrt<< Anrede &g…
An Jobcenter Hildesheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.07.16/ Urteilsanforderung, SG Hildesheim 22.12.2015 [#17373]
Datum
30. Juli 2016 11:36
An
Jobcenter Hildesheim
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlich Dank für Ihre schnelle Antwort und den Hinweis auf die Urteilsveröffentlichung, die ich bei tacheles-sozialhilfe.de habe finden können: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Hildesheim-S-37-AS-117-15-v.-22.12.2015.pdf Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>