Urteilsanforderung der Entscheidung zur Kostenübernahme für Schulbücher - SG Hildesheim, 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15
Das Sozialgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 22.12.2015 unter dem Az. S 37 AS 1175/15 das Jobcenter Hildesheim zur Kostenübernahme für Schulbücher verurteilt.
Hartz IV: Kostenübernahme für Schulbücher
Ein schulpflichtiges Kind aus einer Hartz-IV-Empfänger-Familie hat Anspruch auf Kostenerstattung für den Kauf von Schulbüchern, so das Sozialgericht Hildesheim in seinem Urteil. In Bundesländern ohne Lernmittelfreiheit seien die Kosten für Schulbücher als besonderer Mehrbedarf anzusehen
http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/5524-hartz-iv-kostenuebernahme-fuer-schulbuecher.
Eine Volltextentscheidung liegt bisher nicht vor. Aus diesem Grund bitte ich um die Übersendung des Urteils als pdf-Dokument.
Ergebnis der Anfrage
SG Hildesheim, 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15
Volltextentscheidung:
tacheles-sozialhilfe.de habe finden können:
http://www.harald-thome.de/media/files/…
Berufungsverfahren anhängig:
LSG N-B, L 11 AS 107/16
Seit Januar 2016 verweigert die Bundesregierung den Leistungsberechtigten die konkrete Regelsatzanpassung auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013. Nach einer aktuellen Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes kommt das in etwa einer Unterdeckung von monatlich 87,00 € (bei 100% RL) gleich.
Anfrage erfolgreich
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Datum25. Juli 2016
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26. August 2016
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