Urteilsanforderung S 53 AS 555/ 18 ER (Instandhaltungskosten für Boiler in der Küche)

Anfrage an: Jobcenter Hagen

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Jobcenter Hagen hat einer leistungsberechtigten Person die Kostenübernahme für die Instandsetzung eines Boilers im selbst genutzten Wohneigentum im Rahmen der Kosten der Unterkunft verweigert und eine Küche ohne Warmwasser für einen zumutbaren Wohnstandard erklärt.

Allerdings findet sich im Netz nicht einmal ein Urteil, dass überhaupt die Vorgaben der Stadt Hagen zur Bewilligung von Wohnkosten als BSG-konformes schlüssiges Konzept bestätigt.

Bitte übersenden Sie mir den oben genannten Beschluss S 53 AS 555/ 18 ER als pdf-Datei.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Nach Einschaltung der Datenschutzbeauftragten stand der Übersendung des Beschlusses nichts mehr entgegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2018
  • Frist
    6. April 2018
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Von
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Betreff
Urteilsanforderung S 53 AS 555/ 18 ER (Instandhaltungskosten für Boiler in der Küche) [#26823]
Datum
3. März 2018 07:09
An
Jobcenter Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Jobcenter Hagen hat einer leistungsberechtigten Person die Kostenübernahme für die Instandsetzung eines Boilers im selbst genutzten Wohneigentum im Rahmen der Kosten der Unterkunft verweigert und eine Küche ohne Warmwasser für einen zumutbaren Wohnstandard erklärt. Allerdings findet sich im Netz nicht einmal ein Urteil, dass überhaupt die Vorgaben der Stadt Hagen zur Bewilligung von Wohnkosten als BSG-konformes schlüssiges Konzept bestätigt. Bitte übersenden Sie mir den oben genannten Beschluss S 53 AS 555/ 18 ER als pdf-Datei. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung S 53 AS 555/ 18 ER (Instand…
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AW: Urteilsanforderung S 53 AS 555/ 18 ER (Instandhaltungskosten für Boiler in der Küche) [#26823]
Datum
20. April 2018 17:38
An
Jobcenter Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung S 53 AS 555/ 18 ER (Instandhaltungskosten für Boiler in der Küche)“ vom 03.03.2018 (#26823) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: AW: Urteilsanforderung S 53 AS 555/ 18 ER (Instandhaltungskosten für Boiler in der Küche) [#26823]
Datum
7. Mai 2018 13:44
An
Jobcenter Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung S 53 AS 555/ 18 ER (Instandhaltungskosten für Boiler in der Küche)“ vom 03.03.2018 (#26823) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung S 53 AS 555/ 18 ER (Instand…
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Von
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Betreff
AW: AW: Urteilsanforderung S 53 AS 555/ 18 ER (Instandhaltungskosten für Boiler in der Küche) [#26823]
Datum
13. September 2018 14:07
An
Jobcenter Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung S 53 AS 555/ 18 ER (Instandhaltungskosten für Boiler in der Küche)“ vom 03.03.2018 (#26823) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 161 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Hagen
Urteilsanforderung S 53 AS 555/ 18 ER
Von
Jobcenter Hagen
Via
Briefpost
Betreff
Urteilsanforderung S 53 AS 555/ 18 ER
Datum
1. Oktober 2018
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Urteilsanforderung S 53 AS 555/ 18 ER (Instandhaltungskosten für Boiler in der Küche)“ [#26823] [#26823]
Datum
3. Oktober 2018 14:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26823 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, weil … der Rechtsanspruch auf Herausgabe von Urteilen inzwischen unstreitig sein dürfte, das Jobcenter Hagen die Ablehnung nicht begründet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag vom 3. März 2018 beim Jobcenter Hagen # 15-720-1/001 II#0299 Die Bundesbeauftragte für den Datensch…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 3. März 2018 beim Jobcenter Hagen # 15-720-1/001 II#0299
Datum
30. Oktober 2018 11:13
Status
Warte auf Antwort
92,1 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-720-1/001 II#0299   Sehr geehrtAntragsteller/in   anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch.   Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Hagen
#26823
Von
Jobcenter Hagen
Via
Briefpost
Betreff
#26823
Datum
3. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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AW: #26823 [#26823] Sehr geehrt<< Anrede >> dank Ihrem Einschreiten, wurde mir nunmehr das erwünschte…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #26823 [#26823]
Datum
7. Januar 2019 21:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> dank Ihrem Einschreiten, wurde mir nunmehr das erwünschte Urteil übersandt. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>