Urteilsanforderung SG Dortmund; S 60 AS 4842/15, 2017

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Entscheidung des SG Dortmund, S 60 AS 4842/15, 2017

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

"Das oben angeführte Verfahren wurden anderweitig erledigt. Somit gibt
es kein Urteil, welches Ihnen im Volltext zur Verfügung gestellt werden könnte und der Antrag
war abzulehnen."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. August 2018
  • Frist
    21. September 2018
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Entscheidung des SG Dort…
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Von
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Betreff
Urteilsanforderung SG Dortmund; S 60 AS 4842/15, 2017 [#32929]
Datum
18. August 2018 13:06
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Entscheidung des SG Dortmund, S 60 AS 4842/15, 2017 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung SG Dortmund; S 60 AS 4842/1…
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Betreff
AW: Urteilsanforderung SG Dortmund; S 60 AS 4842/15, 2017 [#32929]
Datum
20. Oktober 2018 21:17
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung SG Dortmund; S 60 AS 4842/15, 2017“ vom 18.08.2018 (#32929) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Betreff
AW: Urteilsanforderung SG Dortmund; S 60 AS 4842/15, 2017 [#32929]
Datum
26. November 2018 08:18
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung SG Dortmund; S 60 AS 4842/15, 2017“ vom 18.08.2018 (#32929) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung SG Dortmund; S 60 AS 4842/1…
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Betreff
AW: Urteilsanforderung SG Dortmund; S 60 AS 4842/15, 2017 [#32929]
Datum
10. Dezember 2018 16:37
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung SG Dortmund; S 60 AS 4842/15, 2017“ vom 18.08.2018 (#32929) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 81 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung SG Dortmund; S 60 AS 4842/15,…
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Betreff
AW: Urteilsanforderung SG Dortmund; S 60 AS 4842/15, 2017 [#32929]
Datum
31. Juli 2019 18:19
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung SG Dortmund; S 60 AS 4842/15, 2017“ vom 18.08.2018 (#32929) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 314 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Der Weg der Untätigkeitsklage ist eröffnet, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Märkischer Kreis
#32929 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mit Bescheid vom 21.05.2019 beantwortet. Mit freundlichen…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
#32929
Datum
5. August 2019 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mit Bescheid vom 21.05.2019 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
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AW: #32929 [#32929] Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in nach Durchsicht meiner Unterlagen ka…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
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Betreff
AW: #32929 [#32929]
Datum
5. August 2019 15:24
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in nach Durchsicht meiner Unterlagen kann eine Zustellung des von ihnen benannten Bescheides nicht bekannt. Bitte nutzen Sie dieses Portal zur Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie erneut meinen Bescheid vom 21.05.2019. Christine Bramkamp Betrie…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Datum
9. August 2019 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
401,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie erneut meinen Bescheid vom 21.05.2019. Christine Bramkamp Betriebliche Datenschutzbeauftragte Telefon: 02371 905-243 Telefax: 02371 905-799 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Jobcenter Märkischer Kreis Dienststelle Iserlohn Friedrichstr. 59 - 61 58636 Iserlohn Internet: www.jobcenter-mk.de<http://www.jobcenter-mk.de/> Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrtAntragsteller/in nach Durchsicht meiner Unterlagen kann eine Zustellung des von ihnen benannten Bescheides nicht bekannt. Bitte nutzen Sie dieses Portal zur Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen