Urteilsanforderung VG Düsseldorf vom 03.05.2018 Az. unbekannt, Personalausweisrecht (Gebühren)

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Am 03.05.2018 hat die 10. Kammer des VG Düsseldorf unter Vorsitz von Einzelrichter Dr. Bach einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren gegen die Stadt Mönchengladbach abgelehnt.

Der Kläger begehrt den Erlass von Gebühren für einen Personalausweis. Das Urteil wurde Ihnen bereits zugestellt.

Ich darf Sie bitten mir eine anonymisierte pdf-Datei zu übersenden und das Aktenzeichen sichtbar zu belassen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

VG Düsseldorf vom 03.05.2018, Az. 10 K 5119/17

Mit Beschluss vom 03.05.2018 wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2018
  • Frist
    14. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteilsanforderung VG Düsseldorf vom 03.05.2018 Az. unbekannt, Personalausweisrecht (Gebühren) [#34609]
Datum
12. November 2018 21:08
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 03.05.2018 hat die 10. Kammer des VG Düsseldorf unter Vorsitz von Einzelrichter Dr. Bach einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren gegen die Stadt Mönchengladbach abgelehnt. Der Kläger begehrt den Erlass von Gebühren für einen Personalausweis. Das Urteil wurde Ihnen bereits zugestellt. Ich darf Sie bitten mir eine anonymisierte pdf-Datei zu übersenden und das Aktenzeichen sichtbar zu belassen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Urteilsanforderung VG Düsseldorf vom 03.05.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt übersende ich den angeforde…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
Urteilsanforderung VG Düsseldorf vom 03.05.2018
Datum
16. November 2018 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt übersende ich den angeforderten Beschluss. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Urteilsanforderung VG Düsseldorf vom 03.05.2018 [#34609] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< An…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Urteilsanforderung VG Düsseldorf vom 03.05.2018 [#34609]
Datum
8. Dezember 2018 17:22
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für die Übersendung des Beschlusses. Bedauerlicherweise haben Sie das Aktenzeichen mit geschwärzt. Dies ist unüblich. Zur Zitierfähigkeit von Gerichtsurteilen gehört die Benennung des zuständigen Gericht, das Entscheidungsdatum und selbstverständlich auch das Aktenzeichen. Außerdem sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch Namensnennung der beteiligten Richter, Staatsanwälte und Verteidiger zulässig. Ich darf Sie bitte dies nachzuholen. Im Weiteren wünsche ich schöne Feiertage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Mönchengladbach
AW: Urteilsanforderung VG Düsseldorf vom 03.05.2018 [#34609] Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt die Datei mi…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
AW: Urteilsanforderung VG Düsseldorf vom 03.05.2018 [#34609]
Datum
10. Dezember 2018 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt die Datei mit dem Aktenzeichen. Mit freundlichen Grüßen