Urteilsanfrage 7. Januar 2022 - 66 S 157/21

Anfrage an: Landgericht Berlin

das Urteil ist mit Beschluss des BVerfG vom 13. April 2023 - 1 BvR 667/22 aufgehoben worden, damit besteht öffentliches Interesse, denn auch falsche Urteil ermöglichen die Bewertung von Rechtsfehlern durch die Gerichte. Es ist ein juristischer Aufsatz geplant.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2023
  • Frist
    20. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Ur…
An Landgericht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteilsanfrage 7. Januar 2022 - 66 S 157/21 [#294936]
Datum
15. Dezember 2023 09:41
An
Landgericht Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Urteil ist mit Beschluss des BVerfG vom 13. April 2023 - 1 BvR 667/22 aufgehoben worden, damit besteht öffentliches Interesse, denn auch falsche Urteil ermöglichen die Bewertung von Rechtsfehlern durch die Gerichte. Es ist ein juristischer Aufsatz geplant.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294936/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landgericht Berlin
Entscheidungsanforderung des Landgerichts Berlin zu 66 S 157/21 ; Ihr Zeichen: 294936 Geschäftszeichen ( bitte imm…
Von
Landgericht Berlin
Betreff
Entscheidungsanforderung des Landgerichts Berlin zu 66 S 157/21 ; Ihr Zeichen: 294936
Datum
21. Dezember 2023 11:54
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen ( bitte immer angeben ) : LG 1410/4 E-9-278/2023 Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen ein Schreiben zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Landgericht Berlin
Entscheidungsanforderung des LG zu 66 S 157/21 Geschäftszeichen ( bitte immer angeben ): LG 1410/4 E-9-278/2023 …
Von
Landgericht Berlin
Betreff
Entscheidungsanforderung des LG zu 66 S 157/21
Datum
27. Februar 2024 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Geschäftszeichen ( bitte immer angeben ): LG 1410/4 E-9-278/2023 Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen die angeforderte Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen