Urteilsübersendung VG 2 K 302/22 des VG Berlin

VG 2 K 302/22 in anonymisierter Form.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: VG 2 K…
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteilsübersendung VG 2 K 302/22 des VG Berlin [#300316]
Datum
16. Februar 2024 14:38
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
VG 2 K 302/22 in anonymisierter Form.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300316/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltungsgericht Berlin
VG 1451/1 E-1-2023/11-2 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Übersendung der begehrten anonymi…
Von
Verwaltungsgericht Berlin
Betreff
AW: Urteilsübersendung VG 2 K 302/22 des VG Berlin [#300316]
Datum
21. Februar 2024 15:17
Status
Warte auf Antwort
VG 1451/1 E-1-2023/11-2 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Übersendung der begehrten anonymisierten Entscheidungen veranlasst. Sie sollten diese sowie die entsprechenden Kostenrechnungen in Kürze erhalten. Ich weise allerdings erneut darauf hin, dass Ihr Auskunftsbegehren nicht in den Anwendungsbereich des IFG fällt. Das IFG gilt für die Gerichte nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigen, § 2 Abs. 1 IFG. Ihr Begehren betrifft dagegen den Rechtsprechungsbereich. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Die Rechtsprechung wurde zwischenzeitlich bei Juris veröffentlicht, damit ist das Rechtschutzbedürfnis…
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Urteilsübersendung VG 2 K 302/22 des VG Berlin [#300316]
Datum
19. März 2024 10:18
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Die Rechtsprechung wurde zwischenzeitlich bei Juris veröffentlicht, damit ist das Rechtschutzbedürfnis entfallen und ich ziehe den Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>