US-Army am Flughafen Stuttgart

1. Besitzt die US-Army einen Standort am Flughafen Stuttgart?
2. Unterliegt die United States Army Special Operations Command der Polizei oder dem Flughafensicherheitspersonal?
2.1 Wer reguliert die US-Army?
3. Für welchen Zweck wird das Stuttgart Army Airfield genutzt?
4. Ist die Station der US-Army Territorialgebiet der Vereinigten Staaten?
5. Sind deutsche Beamte befugt ohne Genehmigung der US-Army das Gelände der Army Airfield zu betreten?
6. Entstehen für die Landeshauptstadt Stuttgart Kosten zur Betreibung der Stuttgart Army Field?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    11. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Besitzt die US-Army einen Stand…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
US-Army am Flughafen Stuttgart [#289955]
Datum
11. Oktober 2023 01:06
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Besitzt die US-Army einen Standort am Flughafen Stuttgart? 2. Unterliegt die United States Army Special Operations Command der Polizei oder dem Flughafensicherheitspersonal? 2.1 Wer reguliert die US-Army? 3. Für welchen Zweck wird das Stuttgart Army Airfield genutzt? 4. Ist die Station der US-Army Territorialgebiet der Vereinigten Staaten? 5. Sind deutsche Beamte befugt ohne Genehmigung der US-Army das Gelände der Army Airfield zu betreten? 6. Entstehen für die Landeshauptstadt Stuttgart Kosten zur Betreibung der Stuttgart Army Field?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289955/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „US-Army am Flughafen Stuttgart“ vom 11.10.2023 (#289955) wurde von…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: US-Army am Flughafen Stuttgart [#289955]
Datum
25. November 2023 11:14
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „US-Army am Flughafen Stuttgart“ vom 11.10.2023 (#289955) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „US-Army am Flughafen Stuttgart“ vom 11.10.2023 (#289955) wurde von…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: US-Army am Flughafen Stuttgart [#289955]
Datum
20. Dezember 2023 10:50
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „US-Army am Flughafen Stuttgart“ vom 11.10.2023 (#289955) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „US-Army am Flughafen Stuttgart“ [#289955]
Datum
22. Dezember 2023 12:09
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/289955/ Leider habe ich bisher keine Antwort von der Stadt Stuttgart erhalten, obwohl die Anfrage bereits am 11. Oktober 2023 gestellt wurde. Auf meine Erinnerungen wurde bisher nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen den Namen << Antragsteller:in >> gegenüber der Behörde nennen. Ich danke Ihnen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 289955.pdf Anfragenr: 289955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289955/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „US-Army am Flughafen Stuttgart“ [#289955]
Datum
22. Dezember 2023 12:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 22. Dezember 2023 Az: LfDIAbt6-0221.4-39/1/3 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Da…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 22. Dezember 2023 Az: LfDIAbt6-0221.4-39/1/3
Datum
22. Februar 2024 13:58
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
754,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben. Als Anlage erhalten Sie unsere Antwort dazu. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Mail an die Landeshauptstadt Stuttgart, die diese an uns zur Bearbeitung …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: AW: US-Army am Flughafen Stuttgart [#289955]
Datum
8. März 2024 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Mail an die Landeshauptstadt Stuttgart, die diese an uns zur Bearbeitung weitergeleitet hat. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Die Antworten sind gleich unter Ihren Fragen eingefügt (s.u.). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] & [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] Von: "[geschwärzt] [#289955]" <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> An: post@stuttgart.de<mailto:post@stuttgart.de> Datum: 20.12.2023 10:50 Betreff: AW: US-Army am Flughafen Stuttgart [#289955] ________________________________ Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „US-Army am Flughafen Stuttgart“ vom 11.10.2023 (#289955) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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