US-Militärstützpunkte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

I. Wie viele US-Stützpunkte gibt es in Deutschland?
II. Wo liegen sie?
III. Welche Kosten sind dafür im Jahr 2012 entstanden?
IV. Welche Kosten sind für das Jahr 2013 geplant?
V. Die Verträge für die Unterhaltung der US-Stützpunkte (Wenn möglich)

Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/5050

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2013
  • Frist
    7. Januar 2014
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Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I. Wie viele US-…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
US-Militärstützpunkte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland [#5140]
Datum
5. Dezember 2013 13:31
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I. Wie viele US-Stützpunkte gibt es in Deutschland? II. Wo liegen sie? III. Welche Kosten sind dafür im Jahr 2012 entstanden? IV. Welche Kosten sind für das Jahr 2013 geplant? V. Die Verträge für die Unterhaltung der US-Stützpunkte (Wenn möglich) Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/5050
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling

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Bundesministerium der Verteidigung
IFG-Antrag
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Antrag
Datum
9. Dezember 2013
Status
Anfrage abgeschlossen