US Soldaten in Deutschland

Wieviele US Soldaten waren im Jahr 2022 in Deutschland stationiert und wieviele sind für 2023 geplant

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  • Datum
    4. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele US Soldaten waren im Jahr 20…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
US Soldaten in Deutschland [#266971]
Datum
4. Januar 2023 14:11
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele US Soldaten waren im Jahr 2022 in Deutschland stationiert und wieviele sind für 2023 geplant
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266971/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 11R I 1 - Az 39-22-17/A5/V361 Betreff: I…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
US Soldaten in Deutschland [#266971]
Datum
4. Januar 2023 14:59
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 11R I 1 - Az 39-22-17/A5/V361 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 4. Januar 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 4. Januar 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V361 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V361 Bet…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
US Soldaten in Deutschland [#266971]
Datum
17. Januar 2023 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V361 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 4. Januar 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 4. Januar 2023. Zu Ihrer Anfrage kann Ihnen mitteilen, dass das Truppenstationierungsrecht in der Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes liegt. Eine Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung ist daher hier nicht gegeben. Ich rege an, sich mit Ihrem Anliegen an das Auswärtige Amt zu wenden, sofern Sie dies noch nicht getan haben. Mit freundlichen Grüßen