USK-Kennzeichnung - Inhalte nach § 86a StGB
1) Die ehemalige, bis zum 8. August 2018 gültige Dienstanweisung an die ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) über die Verwaltungspraxis in Bezug auf zur "USK-Kennzeichnung" eingereichte Computerspiele mit Inhalten nach § 86a StGB. Anmerkung: Das Land Nordrhein-Westfalen beziehungsweise das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen stellt federführend für die restlichen Obersten Landesjugendbehörden die ständigen Vertreter.
2) Gutachten, Ausarbeitungen, rechtliche Bewertungen oder ähnliche Dokumente im Zusammenhang mit dieser Dienstanweisung und insbesondere auch mit der ab dem 9. August 2018 vorgenommenen Verwaltungspraxisänderung, wonach eingereichte Computerspiele mit Inhalten nach § 86a StGB auf die sogenannte Sozialadäquanz zu prüfen sind.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. Februar 2019
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8. März 2019
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