V85 Messung Bergheim Glessen

die Auflistung und die Auswertung der Messergebnisse aus den letzten drei V85 Messungen (Verkehrsdatenerfassung) der Strasse "Im Tal" in 50129 Bergheim Glessen, sowie die darauf basierenden geplanten Maßnahmen zur Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. November 2021
  • Frist
    18. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Franz Peter Pribyl
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bergheim Details
Von
Franz Peter Pribyl
Betreff
V85 Messung Bergheim Glessen [#233088]
Datum
16. November 2021 17:01
An
Kommunalverwaltung Bergheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Auflistung und die Auswertung der Messergebnisse aus den letzten drei V85 Messungen (Verkehrsdatenerfassung) der Strasse "Im Tal" in 50129 Bergheim Glessen, sowie die darauf basierenden geplanten Maßnahmen zur Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franz Peter Pribyl Anfragenr: 233088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233088/ Postanschrift Franz Peter Pribyl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franz Peter Pribyl

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Kommunalverwaltung Bergheim
Sehr geehrter Herr Pribyl, folgend erhalten Sie die geforderten Informationen zu unseren Messungen. Die im Anhang…
Von
Kommunalverwaltung Bergheim
Betreff
AW: V85 Messung Bergheim Glessen [#233088]
Datum
2. Dezember 2021 17:26
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
20210819_115443.jpg
4,1 MB
FwdVerkehrssituationinderStraeParkplat.eml
5,6 MB
ReVerkehrssituationinderStraeParkplatz.eml
5,5 MB
VerkehrssituationinderStraeParkplatzIm.eml
25,0 KB
image001.jpg
2,4 KB


Sehr geehrter Herr Pribyl, folgend erhalten Sie die geforderten Informationen zu unseren Messungen. Die im Anhang von Ihnen gesendete E-Mail wird hiermit ebenfalls beantwortet. v15 vm v85 Messung vom 18.02.2020 - 25.02.2020 25/27 30/31 35/36 Messung vom 16.03.2021 - 23.03.2021 27/25 33/31 39/37 Messung vom 28.08.2021 - 02.09.2021 25/26 30/31 35/36 Zur Erläuterung: Die erste Zahl zeigt die jeweilige Messung in Fahrtrichtung Am Frankenfeld, die zweite in Fahrtrichtung Geschwister-Bendheuer-Straße an. vm zeigt hier die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit von allen aufgenommenen Verkehrsteilnehmern an. Die v15 zeigt die untere Grenzgeschwindigkeit von 15% der gemessenen Fahrzeuge an. Die v85 zeigt die obere Grenzgeschwindigkeit von 85% der Fahrzeuge an und dient als Grundlage für weitere Maßnahmen. Es ist eindeutig erkennbar, dass die v85 im Zeitraum vom 16.03.2021 - 23.03.2021 mit 39 und 37 zwar erhöht ist, aber noch keinen akuten Handlungsbedarf zeigt. Zu dieser Zeit war der provisorische Parkplatz vor Haus Nr. 20 bereits eingerichtet. Bei den beiden weiteren Messungen war der provisorische Parkplatz nicht (mehr) vorhanden. Somit ist zu erkennen, dass die Einrichtung einer Verengung an dieser Stelle nicht zwangsläufig zu einer Verringerung der Geschwindigkeiten führen muss. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde besteht in Absprache mit dem Rhein-Erft-Kreis als obere Verkehrsbehörde sowie der Kreispolizeibehörde an dieser Stelle kein zwingender Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen. Die Situation wird weiterhin regelmäßig überwacht und mit den Verantwortlichen evaluiert. Sollten dabei Erkenntnisse für ein überhöhtes Geschwindigkeitsniveau auftreten werden wir in gemeinsamer Runde die bereits diskutierten Alternativen entsprechend planen und umsetzen. Mit freundlichen Grüßen