Validität von serologischen COVID-19 Antikörper-Nachweisen
1. ) Hintergrund der Anfrage
Bezugnehmend auf ein Schreiben meines Hausarztes vom 20.04.2020 heißt es
"Ärztliche Leistungen können nur bei med. Indikation zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. [...] Ich verweise zu dieser Thematik auch auf ein Schreiben des Sozialministeriums vom 05.04.2020, in dem klargestellt wird, dass die derzeit verfügbaren Antikörper-Untersuchungen noch nicht ausreichend validiert sind, um Konsequenzen daraus ableiten zu können." (O-Ton)
2.) Sachverhalt
Ende Januar befand ich mich auf einer Messe in Hamburg. Dort oder auf dem Weg dorthin habe ich mich höchstwahrscheinlich mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert.
Mein Hausarzt verweigerte mir trotz akuter und einschlägiger COVID-19-Symptomatik, eine differentialdiagnostische, Leitlinien-konforme und nach allen Regeln der ärztlichen Kunst ("lege artis") gebotene (labor-)diagnostische Abklärung. Er auskurierte lediglich meine Lunge; gab mir ein Privatrezept gegen den Husten und machte Feierabend. Es gab weder eine Meldung ans Gesundheitsamt, geschweige denn eine weitere -- von mir ausdrücklich gewünschte -- ELISA-Antikörper-Untersuchung einige Zeit später. Und dies trotz (nach Medienberichten) vorhandener Testkapazitäten; meinem täglichen Umgang mit einer (Hoch-)Risikogruppe und großer persönlicher Unsicherheit über die eigene Immunität, um daraus konkrete Handlungskonsequenzen abzuleiten (PSA).
3.) Auskunftsbegehren
a) Auf welches Schreiben bezieht sich mein Hausarzt? Bitte um Kopie.
b) Wieso stellt sich im Zuge dieser Pandemie überhaupt die Frage, dass der Patient –– bei Vorliegen der einschlägigen Symptomatik –– die Kosten für den Anitkörper-Nachweis (oder PCR, Stand: Januar) selbst zu tragen hat? Dies widerspricht ganz eindeutig der Kommunikation der Bundesregierung, dem Robert-Koch-Institut (RKI) und den Krankenkassen (§ 12 SGB V).
c) Es gibt bspw. seit einer Weile den EUROIMMUN-SARS-CoV-2 Antikörper-Nachweis. Dieser ist laut Studienlage hinreichend valide, zugelassen und bereits im Einsatz (vgl. CE-Zertifizierung, Sensitivität & Spezifität, etc). Wie steht Ihr Ministerium zu den COVID-19-Testverfahren EUROIMMUN's? Ich bitte um interne Positionspapiere und Quellen.
d) Welche Übersichtsarbeiten, Meta-Analysen, Studien hat Ihr Ministerium mit Stand vom 05.04.2020 in dem Schreiben berücksichtigt und zu welchen neuen Erkenntnissen über den Evidenzgrad aktuellerer Verfahren (bitte nennen) sind Sie inzwischen gekommen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Ihnen und Ihren Lieben gute Gesundheit.
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. April 2020
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25. Mai 2020
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