Validität von serologischen COVID-19 Antikörper-Nachweisen

1. ) Hintergrund der Anfrage

Bezugnehmend auf ein Schreiben meines Hausarztes vom 20.04.2020 heißt es

"Ärztliche Leistungen können nur bei med. Indikation zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. [...] Ich verweise zu dieser Thematik auch auf ein Schreiben des Sozialministeriums vom 05.04.2020, in dem klargestellt wird, dass die derzeit verfügbaren Antikörper-Untersuchungen noch nicht ausreichend validiert sind, um Konsequenzen daraus ableiten zu können." (O-Ton)

2.) Sachverhalt

Ende Januar befand ich mich auf einer Messe in Hamburg. Dort oder auf dem Weg dorthin habe ich mich höchstwahrscheinlich mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert.

Mein Hausarzt verweigerte mir trotz akuter und einschlägiger COVID-19-Symptomatik, eine differentialdiagnostische, Leitlinien-konforme und nach allen Regeln der ärztlichen Kunst ("lege artis") gebotene (labor-)diagnostische Abklärung. Er auskurierte lediglich meine Lunge; gab mir ein Privatrezept gegen den Husten und machte Feierabend. Es gab weder eine Meldung ans Gesundheitsamt, geschweige denn eine weitere -- von mir ausdrücklich gewünschte -- ELISA-Antikörper-Untersuchung einige Zeit später. Und dies trotz (nach Medienberichten) vorhandener Testkapazitäten; meinem täglichen Umgang mit einer (Hoch-)Risikogruppe und großer persönlicher Unsicherheit über die eigene Immunität, um daraus konkrete Handlungskonsequenzen abzuleiten (PSA).

3.) Auskunftsbegehren

a) Auf welches Schreiben bezieht sich mein Hausarzt? Bitte um Kopie.

b) Wieso stellt sich im Zuge dieser Pandemie überhaupt die Frage, dass der Patient –– bei Vorliegen der einschlägigen Symptomatik –– die Kosten für den Anitkörper-Nachweis (oder PCR, Stand: Januar) selbst zu tragen hat? Dies widerspricht ganz eindeutig der Kommunikation der Bundesregierung, dem Robert-Koch-Institut (RKI) und den Krankenkassen (§ 12 SGB V).

c) Es gibt bspw. seit einer Weile den EUROIMMUN-SARS-CoV-2 Antikörper-Nachweis. Dieser ist laut Studienlage hinreichend valide, zugelassen und bereits im Einsatz (vgl. CE-Zertifizierung, Sensitivität & Spezifität, etc). Wie steht Ihr Ministerium zu den COVID-19-Testverfahren EUROIMMUN's? Ich bitte um interne Positionspapiere und Quellen.

d) Welche Übersichtsarbeiten, Meta-Analysen, Studien hat Ihr Ministerium mit Stand vom 05.04.2020 in dem Schreiben berücksichtigt und zu welchen neuen Erkenntnissen über den Evidenzgrad aktuellerer Verfahren (bitte nennen) sind Sie inzwischen gekommen?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Ihnen und Ihren Lieben gute Gesundheit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. April 2020
  • Frist
    25. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. ) Hintergr…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Validität von serologischen COVID-19 Antikörper-Nachweisen [#185299]
Datum
25. April 2020 10:57
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. ) Hintergrund der Anfrage Bezugnehmend auf ein Schreiben meines Hausarztes vom 20.04.2020 heißt es "Ärztliche Leistungen können nur bei med. Indikation zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. [...] Ich verweise zu dieser Thematik auch auf ein Schreiben des Sozialministeriums vom 05.04.2020, in dem klargestellt wird, dass die derzeit verfügbaren Antikörper-Untersuchungen noch nicht ausreichend validiert sind, um Konsequenzen daraus ableiten zu können." (O-Ton) 2.) Sachverhalt Ende Januar befand ich mich auf einer Messe in Hamburg. Dort oder auf dem Weg dorthin habe ich mich höchstwahrscheinlich mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert. Mein Hausarzt verweigerte mir trotz akuter und einschlägiger COVID-19-Symptomatik, eine differentialdiagnostische, Leitlinien-konforme und nach allen Regeln der ärztlichen Kunst ("lege artis") gebotene (labor-)diagnostische Abklärung. Er auskurierte lediglich meine Lunge; gab mir ein Privatrezept gegen den Husten und machte Feierabend. Es gab weder eine Meldung ans Gesundheitsamt, geschweige denn eine weitere -- von mir ausdrücklich gewünschte -- ELISA-Antikörper-Untersuchung einige Zeit später. Und dies trotz (nach Medienberichten) vorhandener Testkapazitäten; meinem täglichen Umgang mit einer (Hoch-)Risikogruppe und großer persönlicher Unsicherheit über die eigene Immunität, um daraus konkrete Handlungskonsequenzen abzuleiten (PSA). 3.) Auskunftsbegehren a) Auf welches Schreiben bezieht sich mein Hausarzt? Bitte um Kopie. b) Wieso stellt sich im Zuge dieser Pandemie überhaupt die Frage, dass der Patient –– bei Vorliegen der einschlägigen Symptomatik –– die Kosten für den Anitkörper-Nachweis (oder PCR, Stand: Januar) selbst zu tragen hat? Dies widerspricht ganz eindeutig der Kommunikation der Bundesregierung, dem Robert-Koch-Institut (RKI) und den Krankenkassen (§ 12 SGB V). c) Es gibt bspw. seit einer Weile den EUROIMMUN-SARS-CoV-2 Antikörper-Nachweis. Dieser ist laut Studienlage hinreichend valide, zugelassen und bereits im Einsatz (vgl. CE-Zertifizierung, Sensitivität & Spezifität, etc). Wie steht Ihr Ministerium zu den COVID-19-Testverfahren EUROIMMUN's? Ich bitte um interne Positionspapiere und Quellen. d) Welche Übersichtsarbeiten, Meta-Analysen, Studien hat Ihr Ministerium mit Stand vom 05.04.2020 in dem Schreiben berücksichtigt und zu welchen neuen Erkenntnissen über den Evidenzgrad aktuellerer Verfahren (bitte nennen) sind Sie inzwischen gekommen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung Ihnen und Ihren Lieben gute Gesundheit.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185299 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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