Vaterschaftsurlaub

Sämtliche Unterlagen, insbesondere Prüfvermerke, Gutachten, Email-Verkehr, Vorlagen, Gespraechsnotizen usw. zu der Frage, ob sich infolge der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (Vereinbarkeitsrichtlinie) bis zum 2.08.2022 und der deshalb erfolgten Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU Kommissionen gegen Deutschland zivilrechtliche Ansprüche von Vätern oder anderen durch die Richtlinie Berechtigte gegen ihre Arbeitgeber im Wege einer unmittelbaren horizontalen Drittwirkung der Richtlinie, oder aber im Wege der Staatshaftung gegen Deutschland entstehen können, sowie sämtliche Unterlagen, wie mit diesem Haftungsrisiko umgegangen werden soll.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Unterlagen, insbesondere Pr…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Vaterschaftsurlaub [#300366]
Datum
17. Februar 2024 08:27
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen, insbesondere Prüfvermerke, Gutachten, Email-Verkehr, Vorlagen, Gespraechsnotizen usw. zu der Frage, ob sich infolge der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (Vereinbarkeitsrichtlinie) bis zum 2.08.2022 und der deshalb erfolgten Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU Kommissionen gegen Deutschland zivilrechtliche Ansprüche von Vätern oder anderen durch die Richtlinie Berechtigte gegen ihre Arbeitgeber im Wege einer unmittelbaren horizontalen Drittwirkung der Richtlinie, oder aber im Wege der Staatshaftung gegen Deutschland entstehen können, sowie sämtliche Unterlagen, wie mit diesem Haftungsrisiko umgegangen werden soll. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 300366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300366/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Schönberger, mit Ihrer Mail vom 17. Februar 2024 beantragen Sie auf Grundlage des Informations…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Vaterschaftsurlaub [#300366]
Datum
6. März 2024 09:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, mit Ihrer Mail vom 17. Februar 2024 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Zusendung amtlicher Informationen zum "Vaterschaftsurlaub". Die Prüfung Ihres IFG-Antrags hat ergeben, dass wir Ihren IFG-Antrag ablehnen müssen. In diesem Fall handelt es sich um einen belastenden Bescheid, der nach Verwaltungsverfahrensrecht zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe bedarf. Mit Ihrem IFG-Antrag gaben Sie uns eine Adresse für den analogen Postversand an. Der Bescheid vom 22.02.2024 konnte nicht zugestellt werden und wurde am 04.März 2024 zurückgesandt mit dem Vermerk "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln". Wir möchten Ihnen den rechtsmittelfähigen Bescheid erneut zustellen, deshalb bitte ich Sie um Übersendung Ihrer korrekten Postanschrift bis zum 15.03.2024. Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wäre es ihnen möglich, die Entscheidung elekt…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Vaterschaftsurlaub [#300366]
Datum
6. März 2024 11:35
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wäre es ihnen möglich, die Entscheidung elektronisch per Email bekanntzugeben? Das würe allen Beteiligten Zeit und Ressourcen ersparen. Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 300366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300366/
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Schönberger, ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 06. März 2024, mit der Sie bitten, die Entschei…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Vaterschaftsurlaub [#300366]
Datum
6. März 2024 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 06. März 2024, mit der Sie bitten, die Entscheidung elektronisch per Email bekanntzugeben. Dies ist in diesem Fall nicht sachdienlich aus folgendem Grund: Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, handelt es sich bei einem Ablehnungsbescheid um einen belastenden Verwaltungsakt, der nach Verwaltungsverfahrensrecht zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe bedarf. Nach § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist der Verwaltungsakt dem bekannt zu geben, für den er bestimmt ist. Die analoge Zustellung eines Ablehnungsbescheides z.B. per Einschreiben/Rückschein an die postalische Adresse ist hierfür sachgerecht. Nach Prüfung Ihres IFG-Antrages vom 17. Februar 2024 stehen Ausschlussgründe dem Informationszugang zumindest teilweise entgegenstehen. Daher haben wir eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des (insoweit) belastenden IFG-Bescheides mit Blick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkungen und die Bestimmung der Rechtsbehelfsfristen sicherzustellen. In diesem Fall ist die Übermittlung des „Klarnamens“ und der Postadresse erforderlich und datenschutzrechtlich gem. Art. 6 Abs. 1 Abs. 1 lit. e) DSGVO i. V. m. § 3 BDSG gerechtfertigt. Gerne verweise ich hierzu auch auf die Ausführungen in dem Schreiben des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vom 09. Dezember 2019 (damals Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Das Schreiben ist im Internet veröffentlicht und einsehbar unter https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/AccessForAll/2020/2019-zweites-Rundschreiben-anonym-pseudonym-IFG.html). Zudem verweise ich auch auf das Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden des BfDI zur Bearbeitung von anonymisierten/pseudonymen Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06. November 2018, ebenfalls im Internet einsehbar unter dem Link https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/AccessForAll/2020/2018-Rundschreiben-Anonyme-IFG-Antr%C3%A4ge.html Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag, dann geben Sie den Bescheid eben in analoger Form bekannt, wenn ihnen so viel an den Kommunikationsmit…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Vaterschaftsurlaub [#300366]
Datum
6. März 2024 19:14
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, dann geben Sie den Bescheid eben in analoger Form bekannt, wenn ihnen so viel an den Kommunikationsmitteln des 20. Jahrhunderts gelegen ist. Die angegebene Adresse ist meine Arbeitsadresse. Da die Zustellung scheinbar nicht möglich war, können sie den Bescheid auch an meine private Anschrift zustellen, die ich unten anfüge. Mit besten Grüße, Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 300366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300366/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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