Vaterschaftsurlaub

Sämtliche Unterlagen, insbesondere Prüfvermerke, Gutachten, Email-Verkehr, Vorlagen, Gespraechsnotizen usw. zu der Frage, ob sich infolge der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (Vereinbarkeitsrichtlinie) bis zum 2.08.2022 und der deshalb erfolgten Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU Kommissionen gegen Deutschland zivilrechtliche Ansprüche von Vätern oder anderen durch die Richtlinie Berechtigte gegen ihre Arbeitgeber im Wege einer unmittelbaren horizontalen Drittwirkung der Richtlinie, oder aber im Wege der Staatshaftung gegen Deutschland entstehen können, sowie sämtliche Unterlagen, wie mit diesem Haftungsrisiko umgegangen werden soll.

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Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Unterlagen, insbesondere Pr…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Vaterschaftsurlaub [#300364]
Datum
17. Februar 2024 08:27
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen, insbesondere Prüfvermerke, Gutachten, Email-Verkehr, Vorlagen, Gespraechsnotizen usw. zu der Frage, ob sich infolge der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (Vereinbarkeitsrichtlinie) bis zum 2.08.2022 und der deshalb erfolgten Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU Kommissionen gegen Deutschland zivilrechtliche Ansprüche von Vätern oder anderen durch die Richtlinie Berechtigte gegen ihre Arbeitgeber im Wege einer unmittelbaren horizontalen Drittwirkung der Richtlinie, oder aber im Wege der Staatshaftung gegen Deutschland entstehen können, sowie sämtliche Unterlagen, wie mit diesem Haftungsrisiko umgegangen werden soll. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 300364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300364/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0466 Sehr geehrter Herr Schönberger, in Ihrem Antrag na…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 17. Februar 2024: Vaterschaftsurlaub [#300364]
Datum
21. Februar 2024 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0466 Sehr geehrter Herr Schönberger, in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17. Februar 2024 erbitten Sie "sämtliche Unterlagen, insbesondere Prüfvermerke, Gutachten, Email-Verkehr, Vorlagen, Gespraechsnotizen usw. zu der Frage, ob sich infolge der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (Vereinbarkeitsrichtlinie) bis zum 2.08.2022 und der deshalb erfolgten Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU Kommissionen gegen Deutschland zivilrechtliche Ansprüche von Vätern oder anderen durch die Richtlinie Berechtigte gegen ihre Arbeitgeber im Wege einer unmittelbaren horizontalen Drittwirkung der Richtlinie, oder aber im Wege der Staatshaftung gegen Deutschland entstehen können, sowie sämtliche Unterlagen, wie mit diesem Haftungsrisiko umgegangen werden soll". Folgendes kann ich Ihnen dazu mitteilen: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) verfügt nicht über die von Ihnen angefragten Informationen. Ergänzend teile ich mit, dass die von Ihnen erwähnten zivilrechtlichen Ansprüche von Vätern und anderen sowie Haftungsfragen nicht Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahren waren. Im Übrigen wurde das Verfahren im Juni 2023 eingestellt, nachdem die EU-Richtlinie im Dezember 2022 vollständig umgesetzt worden war. Mit freundlichen Grüßen