Vattenfall und Biomasse

Bitte teilen Sie mir mit, ob Vattenfall einen Genehmigungsantrag für einen Neubau einer Biomasseanlage in der Nähe des HKW Klingenberg eingereicht hat, oder ob Vattenfall um Informationen zu einem zukänftigen Antrag dieser Art gebeten hat.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte …
An Ordnungsamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vattenfall und Biomasse [#274294]
Datum
29. März 2023 10:13
An
Ordnungsamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, ob Vattenfall einen Genehmigungsantrag für einen Neubau einer Biomasseanlage in der Nähe des HKW Klingenberg eingereicht hat, oder ob Vattenfall um Informationen zu einem zukänftigen Antrag dieser Art gebeten hat.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274294/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Lichtenberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage leite ich zuständigkeitshalber an das Stadtentwicklungsamt -…
Von
Ordnungsamt Lichtenberg
Betreff
WG: Vattenfall und Biomasse [#274294]
Datum
29. März 2023 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage leite ich zuständigkeitshalber an das Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht / Untere Denkmalschutzbehörde - weiter. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ordnungsamt Lichtenberg
Sehr << Antragsteller:in >> auf unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Firma Vattenfall…
Von
Ordnungsamt Lichtenberg
Betreff
WG: Vattenfall und Biomasse [#274294]
Datum
30. März 2023 16:44
Status
Sehr << Antragsteller:in >> auf unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Firma Vattenfall keinen Antrag für einen Neubau einer Biomasseanlage in der Nähe des HKW Klingenberg beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin gestellt hat. Die Fa. Vattenfall hat bislang auch nicht um Informationen zu einem zukünftigen Antrag dieser Art beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin gebeten. Im Übrigen dürfte es sich bei einem derartigen Vorhaben wohl eher um eine Anlage nach BImSchG handeln, für die die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz als Genehmigungsbehörde zuständig ist. Ich darf Sie daher bitten, sich mit Ihrer Anfrage dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen