VDE 8.1 PFA21 - Auflagen Planfeststellungsbeschluss

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Guten Tag,
dies ein Antrag auf Informationen.Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Gem. des Planfeststellungsbeschlusses zum im Betreff genannten Projekt v. 28.05.2022 heisst es: "Die Vorhabenträger haben für die Zeit der Bauausführung einen unabhängigen anerkannten Sachverständigen für Lärm- und Erschütterungsfragen als Immissionsschutzbeauftragten einzusetzen (Mitarbeiter einer nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Messstelle oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immissionsschutz). Dieser hat die Bauarbeiten immissionsschutztechnisch zu überwachen und gegebenenfalls notwendige Minderungsmaßnahmen zu veranlassen. Er hat auch als Ansprechpartner für die von baubedingten Immissionen betroffene Bevölkerung zur Verfügung zu stehen. Name und Erreichbarkeit sind der Planfeststellungsbehörde, den betroffenen Gemeinden, den Landratsämtern Bamberg und Forchheim und den betroffenen Anliegern rechtzeitig vor Baubeginn mitzuteilen.

Wann erfolgte die Mitteilung (Datum) des Vorhabenträgers an das EBA?

Die Vorhabenträger haben erst nach Baubeginn einen Immissionsschutzbeauftragten/-e bestellt bzw. verpflichtet. Insofern liegt ein massiver Verstoß gegen die Beschlussauflagen vor. Sämtliche o.g. lärmintensive Arbeiten seit dem 23.08.21 (Baubeginn) wurden diesbezüglich nicht lärmtechnisch geprüft oder begleitet.

Warum hat das EBA die selbst auferlegten Auflagen nicht überwacht?

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2023
  • Frist
    1. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, dies ein Antrag auf Informationen.Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein,…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
VDE 8.1 PFA21 - Auflagen Planfeststellungsbeschluss [#282746]
Datum
29. Juni 2023 17:22
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, dies ein Antrag auf Informationen.Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Gem. des Planfeststellungsbeschlusses zum im Betreff genannten Projekt v. 28.05.2022 heisst es: "Die Vorhabenträger haben für die Zeit der Bauausführung einen unabhängigen anerkannten Sachverständigen für Lärm- und Erschütterungsfragen als Immissionsschutzbeauftragten einzusetzen (Mitarbeiter einer nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Messstelle oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immissionsschutz). Dieser hat die Bauarbeiten immissionsschutztechnisch zu überwachen und gegebenenfalls notwendige Minderungsmaßnahmen zu veranlassen. Er hat auch als Ansprechpartner für die von baubedingten Immissionen betroffene Bevölkerung zur Verfügung zu stehen. Name und Erreichbarkeit sind der Planfeststellungsbehörde, den betroffenen Gemeinden, den Landratsämtern Bamberg und Forchheim und den betroffenen Anliegern rechtzeitig vor Baubeginn mitzuteilen. Wann erfolgte die Mitteilung (Datum) des Vorhabenträgers an das EBA? Die Vorhabenträger haben erst nach Baubeginn einen Immissionsschutzbeauftragten/-e bestellt bzw. verpflichtet. Insofern liegt ein massiver Verstoß gegen die Beschlussauflagen vor. Sämtliche o.g. lärmintensive Arbeiten seit dem 23.08.21 (Baubeginn) wurden diesbezüglich nicht lärmtechnisch geprüft oder begleitet. Warum hat das EBA die selbst auferlegten Auflagen nicht überwacht? Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282746/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich erinnere an meine Mail v. 29.06.23. Bitte antworten Sie an <<E-Mail-Adresse>>. Mit f…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
info VDE 8.1 PFA21 - Auflagen Planfeststellungsbeschluss [#5582776] [#282746]
Datum
12. Juli 2023 23:46
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erinnere an meine Mail v. 29.06.23. Bitte antworten Sie an <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen mwd << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282746/

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> das EBA führt den Vollzug der Auflagen von Planfeststellungsentscheidunge…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
VDE 8.1 PFA21 - Auflagen Planfeststellungsbeschluss [#282746]
Datum
27. Juli 2023 17:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das EBA führt den Vollzug der Auflagen von Planfeststellungsentscheidungen stichprobenartig durch. Zur Auflage Ziffer A 4.4.35 hat das EBA die Vorhabenträgerin am 24.02.22 zur Benennung des Immissionsschutzbeauftragten aufgefordert. Am 17.03.22 wurde seitens der Vorhabenträgerin ein Ansprechpartner für Immissionsschutz, Schwerpunkt Baulärm mitgeteilt. Ferner wurde erklärt, dass ab Mai ein Sachverständigenbüro beauftragt wird um die Belange des Immissionsschutzes zu überprüfen. Außerdem informiert die Vorhabenträgerin regelmäßig über verschiedene Kanäle an die Öffentlichkeit über lärmintensive Arbeiten. Diese Vorgehensweise ist jetzt nicht mehr zu beanstanden. Am 24.06.22 erfolgte von der Vorhabenträgerin eine bestätigende Anzeige des Sachverständigen. Mit freundlichen Grüßen