VDE8.1 PFA 21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

gem. dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.03.2011
- 8 C 11052/10.OVG - musste das Eisenbahn-Bundesamt einen Alternativstandort für einen Bahnfunkmast in einem Wohngebiet prüfen. Optische Beeinträchtigungen müssen durch Wahl des Standorts für Anlage möglichst gering gehalten werden.
Bei der Genehmigung eines Bahnfunkmastes, der auf ein unmittelbar angrenzendes Nachbargrundstück optisch bedrängend wirkt, muss ein vorhandener Alternativstandort in die Abwägung einbezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in Kaiserslautern, an dem die Bahnstrecke Kaiserslautern - Pirmasens vorbeiführt. Mit Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes errichtete die DB Netz AG auf ihrem unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstück einen 25 m hohen Sendemast. Er ist Teil eines neuen digitalen Funksystems, das u.a. der Sicherheit des Bahnverkehrs dient.Kläger bemängeln optische Dominanz der errichteten Anlage
Mit ihrer Klage wenden sich die Kläger gegen die optische Dominanz der am Rande des Wohngebietes errichteten Anlage. Sie machen insbesondere geltend, der Mast könne auf einem etwas entfernt gelegenen ebenfalls bahneigenen Grundstück aufgestellt werden. Das Oberverwaltungsgericht stellte die Rechtswidrigkeit der Genehmigung fest.
Zwar halte der Sendemast – wovon auch die Kläger ausgingen – die vorgeschriebenen Grenzwerte für Lärm und elektromagnetische Wellen ein. Ferner müssten die Kläger wegen ihrer Nachbarschaft zur Bahnlinie mit technisch notwendigen Veränderungen rechnen, die gegebenenfalls mit optischen Beeinträchtigungen verbunden seien. Jedoch seien diese Auswirkungen durch die Wahl des Standorts der Anlage möglichst gering zu halten. Deshalb müssten Alternativstandorte, welche die optische Wirkung auf das Grundstück der Kläger durch den 25 m hohen Mast minderten, in die Abwägungsentscheidung einbezogen werden. Dies habe das Eisenbahn-Bundesamt im Hinblick auf das für die Aufstellung des Funkmastes ebenfalls geeignete Grundstück, das aber nicht an die Wohnbebauung angrenze, bisher unterlassen. Deshalb sei die Genehmigung rechtswidrig.
Gem. Planfeststellungsunterlagen wir in Hirschaid ein sog. GSMR Mast aufgestellt. Wurde hier eine o.g. Alternativenprüfung durchgeführt, wenn ja mit welchen Standorten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach nicht an. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gem. dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.03.2011 - 8 C 11052…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
VDE8.1 PFA 21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf [#261549]
Datum
23. Oktober 2022 02:39
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gem. dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.03.2011 - 8 C 11052/10.OVG - musste das Eisenbahn-Bundesamt einen Alternativstandort für einen Bahnfunkmast in einem Wohngebiet prüfen. Optische Beeinträchtigungen müssen durch Wahl des Standorts für Anlage möglichst gering gehalten werden. Bei der Genehmigung eines Bahnfunkmastes, der auf ein unmittelbar angrenzendes Nachbargrundstück optisch bedrängend wirkt, muss ein vorhandener Alternativstandort in die Abwägung einbezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in Kaiserslautern, an dem die Bahnstrecke Kaiserslautern - Pirmasens vorbeiführt. Mit Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes errichtete die DB Netz AG auf ihrem unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstück einen 25 m hohen Sendemast. Er ist Teil eines neuen digitalen Funksystems, das u.a. der Sicherheit des Bahnverkehrs dient.Kläger bemängeln optische Dominanz der errichteten Anlage Mit ihrer Klage wenden sich die Kläger gegen die optische Dominanz der am Rande des Wohngebietes errichteten Anlage. Sie machen insbesondere geltend, der Mast könne auf einem etwas entfernt gelegenen ebenfalls bahneigenen Grundstück aufgestellt werden. Das Oberverwaltungsgericht stellte die Rechtswidrigkeit der Genehmigung fest. Zwar halte der Sendemast – wovon auch die Kläger ausgingen – die vorgeschriebenen Grenzwerte für Lärm und elektromagnetische Wellen ein. Ferner müssten die Kläger wegen ihrer Nachbarschaft zur Bahnlinie mit technisch notwendigen Veränderungen rechnen, die gegebenenfalls mit optischen Beeinträchtigungen verbunden seien. Jedoch seien diese Auswirkungen durch die Wahl des Standorts der Anlage möglichst gering zu halten. Deshalb müssten Alternativstandorte, welche die optische Wirkung auf das Grundstück der Kläger durch den 25 m hohen Mast minderten, in die Abwägungsentscheidung einbezogen werden. Dies habe das Eisenbahn-Bundesamt im Hinblick auf das für die Aufstellung des Funkmastes ebenfalls geeignete Grundstück, das aber nicht an die Wohnbebauung angrenze, bisher unterlassen. Deshalb sei die Genehmigung rechtswidrig. Gem. Planfeststellungsunterlagen wir in Hirschaid ein sog. GSMR Mast aufgestellt. Wurde hier eine o.g. Alternativenprüfung durchgeführt, wenn ja mit welchen Standorten? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach nicht an. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261549/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> eine Alternativplanung mit Blick auf die Einflüsse auf das Ortsbild ist n…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
VDE8.1 PFA 21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf [#261549]
Datum
21. November 2022 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> eine Alternativplanung mit Blick auf die Einflüsse auf das Ortsbild ist nicht erfolgt. Der GSMR-Mast ist im Umfeld der Oberleitungsmasten der Ausbaustrecke in seiner Auffälligkeit stark eingeschränkt. Zudem liegt der Standort nicht in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern. Der Sicherheitsabstand zur Wohnbebauung ist eingehalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke der Nachricht. Eine Frage möchte ich gerne noch beantwortet haben? Was ist der (Mindest-)Sich…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
050465435043504035424140524555555555555455555555555555555555555555555555555555000000000000000000000000000000004444444444444444444444444444444400000000000000000000000000000444VDE8.1 PFA 21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf [#261549]
Datum
23. Februar 2023 18:21
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke der Nachricht. Eine Frage möchte ich gerne noch beantwortet haben? Was ist der (Mindest-)Sicherheitsabstand zur ersten Wohnbebauung? Bitte antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261549/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist zu unkonkret und ein Projektbezug lässt sich nicht erken…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: ***EBA-SMEX: SPAM***050465435043504035424140524555555555555455555555555555555555555555555555555555000000000000000000000000000000004444444444444444444444444444444400000000000000000000000000000444VDE8.1 PFA 21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf [#261
Datum
23. März 2023 16:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist zu unkonkret und ein Projektbezug lässt sich nicht erkennen. Daher können wir Ihnen lediglich eine allgemeine Antwort auf die gestellte Frage übermitteln: Abstandsflächen werden durch die einschlägigen Normenanforderungen und gegebenes Baurecht reglementiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Bürgeranfrage Guten Tag, vielen Dank für die Antwort v. 23.03.23. Am 21.11.22 haben Sie folgende Info zukommen las…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ***EBA-SMEX: dddd***05046543504xxxx555545555555555yyyy555555555555555555555555000000000000000000000000000000004444444444444444444444444444444400000000000000000000000000000444VDE8.1 PFA 21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf [#261 [#261549]
Datum
24. März 2023 18:09
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bürgeranfrage Guten Tag, vielen Dank für die Antwort v. 23.03.23. Am 21.11.22 haben Sie folgende Info zukommen lassen: "Eine Alternativplanung mit Blick auf die Einflüsse auf das Ortsbild ist nicht erfolgt. Der GSMR-Mast ist im Umfeld der Oberleitungsmasten der Ausbaustrecke in seiner Auffälligkeit stark eingeschränkt. Zudem liegt der Standort nicht in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern. Der Sicherheitsabstand zur Wohnbebauung ist eingehalten." Ich gehe davon aus, dass Sie den Standort dahingehend geprüft haben und der Sachverhalt entsprechend geprüft wurde, da nach ihren Angaben der Sicherheitsabstand zur Wohnbebauung eingehalten wird. Nun schreiben Sie: "Ihre Anfrage ist zu unkonkret und ein Projektbezug lässt sich nicht erkennen. Daher können wir Ihnen lediglich eine allgemeine Antwort auf die gestellte Frage übermitteln: Abstandsflächen werden durch die einschlägigen Normenanforderungen und gegebenes Baurecht reglementiert." Dies ist nicht nachvollziehbar und in sich widersprüchlich. Ich verweise inhaltlich bzw. zum Projektbezug auf die Unterlage 8.22 GSMR-Mast. Daher stelle ich erneut meine Anfrage: Was ist der konkrete (Mindest-)Sicherheitsabstand des GSMR-Mast zur ersten Wohnbebauung und welche Norm ist hier einschlägig? Diese Grundlagen u. Anforderungen müssten bei Beschlusserteilung vorab zwingend geprüft und vorgelegen haben. Ansonsten würde kein Beschluss erlassen worden sein. Ich verweise zudem inhaltlich auf meine Mail vom 23.10.22. Bitte antworten Sie an: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 261549 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „VDE8.1 PFA 21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf“ vom 23.10.2022 (#2…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ***EBA-SMEX: dddd***05046543504xxxx5555455555500004444444444444400000000000000000000000000000444VDE8.1 PFA 21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf [#261 [#261549]
Datum
25. Juni 2023 23:46
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „VDE8.1 PFA 21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf“ vom 23.10.2022 (#261549) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 212 (!!!!!!) Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte antworten Sie an: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

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VDE 8.1 PFA 21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf [#261549] Sehr << Antragsteller:in >> die Anfrage vo…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
VDE 8.1 PFA 21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf [#261549]
Datum
25. Juli 2023 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Anfrage vom 23.10.22 wurde schon am 21.11.22 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen