Vegane Verpflegung in Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg
Laut §13 Abs. 4 der Verpflegungsordnung für die Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg ist vegane Verpflegung in Justizvollzugsanstalten des Landes untersagt.
Auf welcher Grundlage ist das Justizministerium des Landes Brandenburg zu der Auffassung gekommen, dass veganes Essen ungesund ist und welche die ernährungsphysiologischen Erkenntnisse stützen diese Behauptung?
Wie oft überprüft das Justizministerium den Markt für vegane Massenverpflegung in Hinblick auf die von Ihnen unterstellte gesundheitsschädliche Auswirkung von veganer Verpflegung und wann' ist dies das letzte Mal passiert?
Ist eine Anpassung der Verordnung geplant?
Anfrage erfolgreich
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Datum8. November 2022
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10. Dezember 2022
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