Vektorgrafiken der Touristischen Unterrichtungstafeln an der A6

Die Grafiken, die auf den Touristischen Unterrichtungstafeln (braunes Schild, Zeichen 386.3) an der Autobahn A6 verwendet werden. Falls vorhanden, bitte ich um Zusendung in einem Vektorformat (eps, ai, pdf, ...)

Durch einer gleichlautenden Anfrage an das BASt (https://fragdenstaat.de/anfrage/grafiken-der-touristischen-unterrichtungstafeln-an-der-a6/) wurde ich an Ihr Ministerium verwiesen, da beim BASt diese Daten nicht vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Juni 2018
  • Frist
    28. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Grafiken, …
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vektorgrafiken der Touristischen Unterrichtungstafeln an der A6 [#31337]
Datum
28. Juni 2018 12:25
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Grafiken, die auf den Touristischen Unterrichtungstafeln (braunes Schild, Zeichen 386.3) an der Autobahn A6 verwendet werden. Falls vorhanden, bitte ich um Zusendung in einem Vektorformat (eps, ai, pdf, ...) Durch einer gleichlautenden Anfrage an das BASt (https://fragdenstaat.de/anfrage/grafiken-der-touristischen-unterrichtungstafeln-an-der-a6/) wurde ich an Ihr Ministerium verwiesen, da beim BASt diese Daten nicht vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken für Ihre Anfrage, die vom Bay. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verke…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
Vektorgrafiken der Touristischen Unterrichtungstafeln an der A6 [#31337]
Datum
16. Juli 2018 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken für Ihre Anfrage, die vom Bay. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zur Bearbeitung an uns weitergeleitet wurde, und freuen uns über Ihr Interesse an den touristischen Unterrichtungstafeln entlang der Bundesautobahn A6. Unsere Zuständigkeit an der A6 umfasst den Streckenabschnitt zwischen der Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern bei Schnelldorf und der Bundesgrenze Deutschland/Tschechien bei Waidhaus. Beide Fahrtrichtungen zusammengenommen stehen hier derzeit insgesamt 85 touristische Unterrichtungstafeln mit 45 unterschiedlichen Motiven, die zwischen 1991 und heute aufgestellt worden sind. Unter der Voraussetzung, dass ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird, haben Bürgerinnen und Bürger gem. Art. 39 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) gegenüber bayerischen Behörden ein grundsätzliches Recht auf Auskunft. Informationen zu einzelnen Schildermotiven können wir Ihnen deshalb auf Wunsch gerne erteilen. Im Hinblick auf die gewünschte Übersendung von Grafiken ergeben sich aber folgende Schwierigkeiten: Touristische Unterrichtungstafeln werden nur auf Antrag errichtet, Antragsteller sind meist Tourismusverbände, Landkreise oder Kommunen. Für die Gestaltung der Schilder bzw. die Beauftragung eines Grafikers ist der Antragsteller jeweils selbst verantwortlich; die Autobahndirektion prüft lediglich, ob Darstellung und Beschriftung den geltenden Vorgaben entsprechen. Bei dem Gestaltungsentwurf, auf dessen Grundlage eine touristische Unterrichtungstafel hergestellt wird, handelt es sich um eine persönliche geistige Schöpfung des Grafikers, die als Darstellung technischer Art im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 Urheberrechtsgesetz geschützt ist. Eine Übersendung der von Ihnen gewünschten Grafiken ist daher nicht möglich. Abgesehen davon liegen die von Ihnen bevorzugten Vektorgrafiken oder andere reproduzierbare Dateien bei uns ohnehin nicht vor, da sie für unsere Prüfzwecke nicht erforderlich sind. Wir verfügen nur über einfache Bilddateien oder bei den älteren Schildern sogar nur über Papierkopien. Diese aus den zu jedem Schildermotiv einzeln geführten Akten herauszusuchen und ggf. zu digitalisieren, wäre ein unverhältnismäßig großer Aufwand. Aus den erläuterten Gründen bedauern wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen zu können. Mit freundlichen Grüßen