Verabeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs

- Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Hinweise und Richtlinien in denen geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen Daten nicht nur in INPOL-Land, sondern in INPOL-neu (INPOL-Zentral), insbesondere in den Kriminalaktennachweis (KAN), zu speichern sind und in welchem Umfang (Kategorien von Daten) Datenlieferungen an INPOL-neu erfolgen.

- Ergänzungen zum Leitfaden des Bundeskriminalamtes (BKA) zu personengebundenen Hinweisen (PHW) und ermittlungsbezogenen Hinweisen (EHW)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Verwaltungsvorschriften, Er…
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verabeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs [#280318]
Datum
2. Juni 2023 13:57
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Hinweise und Richtlinien in denen geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen Daten nicht nur in INPOL-Land, sondern in INPOL-neu (INPOL-Zentral), insbesondere in den Kriminalaktennachweis (KAN), zu speichern sind und in welchem Umfang (Kategorien von Daten) Datenlieferungen an INPOL-neu erfolgen. - Ergänzungen zum Leitfaden des Bundeskriminalamtes (BKA) zu personengebundenen Hinweisen (PHW) und ermittlungsbezogenen Hinweisen (EHW)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280318/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskriminalamt Thüringen
Antwort zu Anfrage #280318 Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Anfrage und bestätig…
Von
Landeskriminalamt Thüringen
Betreff
Antwort zu Anfrage #280318
Datum
14. Juni 2023 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Anfrage und bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail vom 02.06.2023. Der Anwendungsbereich des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) vom 10. Oktober 2019 ist gemäß § 2 Abs. 1 ThürTG für eine Behörde wie das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) nur eröffnet, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und die von Ihnen begehrten Informationen tatsächlich vorliegen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Nr. 1 Abs. 1 ThürTG). Sie ist abzulehnen, wenn die begehrte Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Verschlusssachenanweisung für das Land geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht zum Schutz öffentlicher Belange gem. § 12 Abs. 1 ThürTG unterliegt. 1. Das Bundeskriminalamt unterstützt als Zentralstelle die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung. Zu diesem Zweck unterhält es einen Informationsverbund gemäß §2 Abs. 2 BKAG. Gemäß § 29 BKAG stellt es daher ein einheitliches Verbundsystem (INPOL System) zur Verfügung, in dem, die teilnehmenden Behörden einander Daten zum Abruf und zur Verarbeitung zur Verfügung stellen. Zusätzlich sei auf die BKA-Daten Verordnung (BKADV) verwiesen, welche frei zugänglich im Internet einsehbar ist. 2. Die für Thüringen bestehende Dienstanweisung Kriminalaktennachweis (DA KAN) regelt den Umgang mit Kriminalakten, die Speicherung personenbezogener Daten in INPOL-Land, eine mögliche Vergabe von PHW und EHW sowie eine ggf. stattfindenden Datenanlieferung an INPOL-Zentral. Sie ist als Verschlusssache "VS-Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft und unterliegt somit einer bestehenden Geheimhaltungspflicht zum Schutz öffentlicher Belange. Damit ist Ihr Antrag auf Informationszugang gemäß § 12 Abs. 1, Satz 2 a) ThürTG leider abzulehnen. Ich bedauere Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort zu Anfrage #280318 [#280318]
Guten Tag, gegen die Ablehnung meines Antrags auf Zugang zu Informatione…
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort zu Anfrage #280318 [#280318]
Datum
20. Juni 2023 10:40
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gegen die Ablehnung meines Antrags auf Zugang zu Informationen nach dem ThürTG mit Schreiben vom 14.06.2023 erhebe ich Widerspruch. Die Ablehnung ist rechtswidrig. Der Anwendungsbereich des ThürTG ist gem. § 2 Abs. 1 ThürTG eröffnet, da TLKA bei der Verarbeitung personenbezogener Daten öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Die Informationen sind auch gem. § 4 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Nr. 1 Abs. 1 ThürTG in Form der Dienstanweisung Kriminalaktennachweis (DA KAN) vorhanden. Ablehnungsgründe sind vorliegend nicht ersichtlich. Insbesondere liegt der Ablehnungsgrund des § 12 Abs. 1 Nr. 2 lit. a ThürTG nicht vor. Eine formale Einstufung eines Dokuments nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 ThürSÜG i.V.m. § 3 Nr. 4 ThürVSA genügt für eine Verweigerung der Informationen nicht (BVerwG, Urt. v. 29.10.2009 – 7 C 22/08 –, Rn. 47, juris). Vielmehr muss die Behörde die materielle Geheimhaltungsbedürftigkeit nachvollziehbar und plausibel darlegen (BVerwG, Urt. v. 28.02.2019 – 7 C 20/17 –, BVerwGE 165, 1-14, Rn. 33). Die Behörde trifft somit die Darlegungslast für die von ihr behaupteten Ausschlussgründe. Dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (VG Berlin, Urt. v. 01.06.2012 - VG 2 K 177.11). Der Ausschlussgrund muss von der Behörde konkret bezogen auf die einzelnen Akten und Aktenbestandteile (BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 - BVerwG 7 C 18.12), d.h. für jede einzelne Information (Blatt für Blatt, Absatz für Absatz, ggf. Wort für Wort) dargelegt werden (Stichwort: spezifiziertes Inhaltsverzeichnis), d.h. eine pauschale Ablehnung für ganze Akten ist nicht möglich. Ich bitte Sie daher dies nachzuholen. Des Weiteren besteht keine materielle Geheimhaltungsbedürftigkeit bezüglich der DA KAN. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 4 ThürSÜG i.V.m. § 3 Nr. 4 ThürVSA ist eine Einstufung „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ dann vorzunehmen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Insofern ist die Vorschrift identisch mit § 4 Abs. 2 Nr. 4 SÜG i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 4 VSA. Dabei muss zwar nicht der sichere Nachweis eines solchen Nachteils erbracht werden. Es genügt insofern die Möglichkeit einer Beeinträchtigung. Diese Möglichkeit darf aber nicht nur eine theoretische sein. Eher fernliegende Befürchtungen scheiden aus (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.05.2017 – OVG 12 B 17.15 – juris Rn. 21; VG Berlin, Urt. v. 29.04.2021 – 2 K 262.19 –, Rn. 26, juris). Solche Nachteile sind vorliegend nicht ersichtlich. Im Gegenteil sollte es nach dem Zweck des § 1 Abs. 1 S. 1 ThürTG öffentlich sein unter welchen Voraussetzungen das Land Thüringen personenbezogene Daten an das BKA und damit im Rahmen des Verbundsystems an andere Bundesländer weitergibt. Nachteile, etwa für die (Ermittlungs-)Tätigkeit der Polizei in einzelnen Verfahren ergeben sich daraus nicht. Denn jeder von der Datenspeicherung Betroffene hat ohnehin einen Auskunftsanspruch §§ 84, 85 BKAG i.V.m. § 57 Abs. 1 BDSG bzw. § 31 ThürPAG i.V.m. § 42 ThürDSG, welche personenbezogene Daten aus welchen Gründen über sie gespeichert sind. Gegen die materielle Geheimhaltungsbedürftigkeit spricht zudem, dass keine der durch den thüringischen Verordnungsgeber für exemplarisch genannten Punkte in § 34 ThürSÜG i.V.m. Ziff. 3.4. der Anlage 1 des ThürVSA einschlägig sind. Vielmehr folgt auch eine Veröffentlichungspflicht aus § 37 ThürDSG, da es sich bei vielen der Daten um besondere Kategorien personenbezogener Daten handelt (vgl. § 32 Nr. 14 ThürDSG), sind gem. § 37 Abs. 2 ThürDSG Garantien für die Rechtsgüter der betroffenen Personen vorzusehen. Darunter können gem. § 37 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 ThürDSG auf spezifische Anforderungen an die Datenschutzkontrolle gemeint sein. Hierunter fällt wiederum die für jedermann zugänglichen Informationen unter welchen Bedingungen Daten verarbeitet und insbesondere an andere Stelle übermittelt werden. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass das Land Schleswig-Holstein seine zu der DA KAN korrespondierende Vorschrift, die KAN-Richtlinie und den KAN-Erlass, im Rahmen eines IFG-Antrags herausgegeben hat: https://fragdenstaat.de/anfrage/rahmenbedingungen-bei-der-nutzung-von-inpol-neu-inpol-zentral. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280318/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (ThürTG, UI…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verabeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ [#280318]
Datum
20. Juni 2023 10:43
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (ThürTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/280318/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sich die Behörde schlicht formal auf die Einstufung der angefragten Information als "VS-NfD" beruft und nicht darlegt, warum diese Einstufung greifen sollte. Des Weiteren sind die Wertungen und Grundsätze der JI-Richtlinie, die sie im ThürDSG Niederschlag gefunden haben, bei der Anfrage zu berücksichtigen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 280318.pdf Anfragenr: 280318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280318/
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr [geschwärzt], angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen …
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „Verabeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ [#280318]
Datum
23. Juni 2023 08:28
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
Sehr [geschwärzt], angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: Antwort zu Anfrage #280318 [#280318]
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Antwort zu Anfrage #280318 [#280318]
Datum
6. Juli 2023 17:09
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
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37,6 KB
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AW: Antwort zu Anfrage #280318 [#280318] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verabeitung personenbezog…
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort zu Anfrage #280318 [#280318]
Datum
24. Juli 2023 11:49
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verabeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ vom 02.06.2023 (#280318) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeskriminalamt Thüringen
Automatische Antwort: Antwort zu Anfrage #280318 [#280318] Ich bin momentan nicht im Büro zu erreichen. Ihre Anfra…
Von
Landeskriminalamt Thüringen
Betreff
Automatische Antwort: Antwort zu Anfrage #280318 [#280318]
Datum
24. Juli 2023 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich bin momentan nicht im Büro zu erreichen. Ihre Anfragen werden nicht automatisch weitergeleitet. Bei dringenden Angelegenheiten bitte an TLKA, Leitungsstab, wenden. Danke
Landeskriminalamt Thüringen
Antwort zu Anfrage #280318 Sehr << Antragsteller:in >> auf ihre Anfrage vom 02.06.2023 wurde Ihnen b…
Von
Landeskriminalamt Thüringen
Betreff
Antwort zu Anfrage #280318
Datum
25. Juli 2023 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf ihre Anfrage vom 02.06.2023 wurde Ihnen bereits am 14.06.2023 eine Antwort übermittelt. Die Bearbeitung Ihrer Hinweise und Anmerkungen vom 20.06.2023 befindet sich noch in der behördlichen Bearbeitung. Bedingt durch gegenwärtig bestehende längere Abwesenheiten in den zuständigen Bereichen bitten wir Sie hierfür noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landeskriminalamt Thüringen
Verarbeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs [#280318] Sehr << Antragst…
Von
Landeskriminalamt Thüringen
Betreff
Verarbeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs [#280318]
Datum
22. August 2023 15:06
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
694,2 KB
804,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt das Antwortschreiben des Landeskriminalamtes Thüringen zu Ihrem Antrag auf Aktenauskunft nach dem ThürTG. Bei Veröffentlichung der Antwort im Internet bitte ich um Anonymisierung. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Anfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ [#2803…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ [#280318]
Datum
12. September 2023 08:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ [#…
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ [#280318]
Datum
21. September 2023 16:47
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gegen Ihren Bescheid 901-1096–1/2023-121047/2023 vom 21.08.2023 lege ich Widerspruch ein. Meinem Antrag auf Informationszugang wurde infolge der Schwärzungen in der DA KAN nicht vollständig entsprochen. Es liegt nicht für alle geschwärzten Stellen ein Ablehnungsgrund vor. Insbesondere wurde keine Geheimhaltungsbedürftigkeit iRd § 12 Abs. 1 Nr. 2 lit. a ThürTG nachvollziehbar und plausibel dargelegt. Ein abstrakter Verweis darauf, dass die DA KAN „eine Vielzahl dienstlicher Feststellungen enthält und inhaltlich nicht ausschließlich auf die beantragten Informationen abstellt“, genügt nicht den rechtlichen Anforderungen an die Darlegungspflicht der Behörde. Ich verweise hinsichtlich der Anforderungen auf mein Schreiben vom 20.06.2023. Zwar gründen Sie Ihre Teilablehnung auch darauf, dass die DA KAN Angaben zur verwendeten technischen Infrastruktur enthalten würde, weswegen bei deren Kenntnis durch Unbefugte die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des technischen Betriebes nicht ausgeschlossen werden könne. Es erfolgte aber keine weitere Aufschlüsselung, warum und bei welcher einzelnen geschwärzten Stelle ein Bezug zur technischen Infrastruktur gegeben ist. Vielmehr lässt sich ein solcher Bezug bei diversen Schwärzungen nicht erkennen. Insbesondere im Hinblick auf Informationen, die die polizeiliche Kriminalstatistik betreffen, scheint eine pauschale Schwärzung vorgenommen worden zu sein, ohne dass der technische Betrieb überhaupt inhaltlich eine Rolle in den jeweiligen Kontexten zukommt. Dies betrifft beispielsweise die Schwärzungen zu 3.7 Datenfreigabe zur Polizeilichen Kriminalstatistik, S. 14, 4.6 Ausschließlich in der PKS zu erfassende Delikte, S. 20, 4.7 Ausnahmeregelungen für Verkehrsdelikte und für nicht PKS- und KAN-relevante Rechtsverletzungen, S. 20, 4.8 Unterlagen und Daten zu Polizeibeamten, S. 20, 7.8 Fallakten (Ermittlungsverfahren zu Straftaten durch bekannte Täter), S. 40. Insoweit stellt sich der technische Betrieb teilweise als sachfremder Belang dar. Die Behörde war in diesen Fällen daher nicht berechtigt, die technische Infrastruktur als relevanten Belang in die Abwägung einzubeziehen. Auch die Abwägung ist mithin fehlerhaft. Hilfsweise, für den Fall, dass Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen beantrage ich, bitte senden Sie mir Folgendes zu: – Alle von Ihnen geschwärzten Passagen aus der Dienstanweisung Kriminalaktennachweis des Landeskriminalamtes Thüringen in ungeschwärzter Fassung Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280318/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ [#280318]
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ [#280318]
Datum
21. September 2023 16:48
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ [#…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ [#280318]
Datum
21. September 2023 16:53
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
1,1 MB
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.09.2023 (Az. 058-29/2023.6). Der Vorgang beim LKA Thüringen ist durch die teilweise Auskunft allerdings noch nicht abgeschlossen. Ich habe soeben Widerspruch erhoben, da die Schwärzungen teilweise nicht nachvollziehbar sind und im Einzelnen nicht begründet wurde. Den Widerspruch finden Sie im angehangen. Ich bitte um weitere Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - fax.pdf Anfragenr: 280318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280318/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Anfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ [#2803…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ [#280318]
Datum
27. September 2023 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landeskriminalamt Thüringen
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ [#…
Von
Landeskriminalamt Thüringen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ [#280318]
Datum
20. November 2023 18:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >>   beigefügt das Antwortschreiben des Landeskriminalamtes Thüringen zu Ihrem Widerspruch auf unser Schreiben vom 22.08.2023.     Bei Veröffentlichung der Antwort im Internet bitte ich um Anonymisierung.   Mit freundlichen Grüßen

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