Verabeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs

- Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Hinweise und Richtlinien in denen geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen Daten nicht nur in INPOL-Land, sondern in INPOL-neu (INPOL-Zentral), insbesondere in den Kriminalaktennachweis (KAN), zu speichern sind und in welchem Umfang (Kategorien von Daten) Datenlieferungen an INPOL-neu erfolgen.

- Ergänzungen zum Leitfaden des Bundeskriminalamtes (BKA) zu personengebundenen Hinweisen (PHW) und ermittlungsbezogenen Hinweisen (EHW)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verabeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs [#280310]
Datum
2. Juni 2023 13:57
An
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Hinweise und Richtlinien in denen geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen Daten nicht nur in INPOL-Land, sondern in INPOL-neu (INPOL-Zentral), insbesondere in den Kriminalaktennachweis (KAN), zu speichern sind und in welchem Umfang (Kategorien von Daten) Datenlieferungen an INPOL-neu erfolgen. - Ergänzungen zum Leitfaden des Bundeskriminalamtes (BKA) zu personengebundenen Hinweisen (PHW) und ermittlungsbezogenen Hinweisen (EHW)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280310/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verabeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken…
An Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verabeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs [#280310]
Datum
6. Juli 2023 15:31
An
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verabeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ vom 02.06.2023 (#280310) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Ihre E-Mails vom 02.06.2023 und 06.07.2023 Sehr << Antragsteller:in >> ausweislich Ihrer Anfrage wüns…
Von
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre E-Mails vom 02.06.2023 und 06.07.2023
Datum
7. Juli 2023 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ausweislich Ihrer Anfrage wünschen Sie die Übermittlung von Rechtsgrundlagen, die das bundesländerübergreifende personenbezogene Informationssystem INPOL-neu betreffen. Es handelt sich hierbei um ein Verbundsystem, welches beim deutschen Bundeskriminalamt (BKA) betrieben wird. Ihre Anfrage wurde daher zuständigkeitshalber dorthin weitergeleitet. Falls Sie vom BKA keine Rückmeldung erhalten sollten, bitte ich Sie Ihre Anfrage dort in Erinnerung zu bringen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mails vom 02.06.2023 und 06.07.2023 [#280310] Guten Tag, vielen Dank für die Bearbeitung. Sie haben me…
An Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 02.06.2023 und 06.07.2023 [#280310]
Datum
31. Juli 2023 09:59
An
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Bearbeitung. Sie haben meine Anfrage zwar insofern korrekt interpretiert als dass INPOL Gegenstand meiner Anfrage ist. Jedoch geht es mir hier nicht um Informationen über die Bereitstellung des INPOL-Systems durch das BKA (§§ 2 Abs. 3, 29 Abs. 1 BKAG). Vielmehr begehre ich Informationen - das sollte aus dem Wortlaut meiner Anfrage ersichtlich sein - über die Frage unter welchen Voraussetzungen, das Land Mecklenburg-Vorpommern personenbezogene Daten in das INPOL-System beim BKA einpflegt und so allen beteiligten Behörden zur Verfügung stellt (vgl. § 29 Abs. 5 BKAG). Dies wird typischerweise durch untergesetzliche Vorschriften der Länder geregelt (bspw. eine Richtlinie zur Führung der Kriminalaktennachweises (KAN-RL). Damit begehre ich insbesondere Zugang zu allen Verwaltungsvorschriften, die die Teilnahme der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern am Nachweis von Kriminalakten, die von Polizeidienststellen des Bundes oder der Länder, des Zollkriminalamtes, der Hauptzollämter sowie der Zollfahndungsämter über Beschuldigte oder sonst tat- verdächtige Personen oder Verurteilte/gleichgestellte Personen i. S. d. § 81g Abs. 4 StPO geführt werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280310/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
WG: Ihre E-Mails vom 02.06.2023 und 06.07.2023 [#280310] Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend au…
Von
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Ihre E-Mails vom 02.06.2023 und 06.07.2023 [#280310]
Datum
1. August 2023 11:08
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre untenstehende E-Mail kann mitgeteilt werden, dass in der aktuellen Richtlinie zur Führung von Kriminalakten in MV vom 22.12.2022 geregelt ist, unter welchen Umständen Kriminalakten angelegt und wie sie im INPOL (nur auf Landesebene oder auch im INPOL-Bund-System) gespeichert werden. Mit der im letzten Jahr erfolgten Überarbeitung wurden die Rahmenrichtlinien für den Kriminalaktennachweis (KAN) als Bestandteil in die (Landes-) Richtlinie zur Anlage, Führung sowie Nutzung von Kriminalakten in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen (siehe dort Pkt. 5.3 / Anlage 7 ). Die Richtlinie übersende ich Ihnen in der Anlage dieser E-Mail. Ich hoffe, Ihre Anfrage damit vollumfänglich beantwortet/ Ihren Auskunftsanspruch erfüllt zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre E-Mails vom 02.06.2023 und 06.07.2023 [#280310] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort und die umfa…
An Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre E-Mails vom 02.06.2023 und 06.07.2023 [#280310]
Datum
1. August 2023 11:21
An
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort und die umfangreichen Informationen. Sie haben mein Informationsgesuchen vollumfänglich erfüllt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280310/