Verabeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs

- Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Hinweise und Richtlinien in denen geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen Daten nicht nur in INPOL-Land, sondern in INPOL-neu (INPOL-Zentral), insbesondere in den Kriminalaktennachweis (KAN), zu speichern sind und in welchem Umfang (Kategorien von Daten) Datenlieferungen an INPOL-neu erfolgen.

- Ergänzungen zum Leitfaden des Bundeskriminalamtes (BKA) zu personengebundenen Hinweisen (PHW) und ermittlungsbezogenen Hinweisen (EHW)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Verwaltungsvorschriften, Erlasse…
An Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verabeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs [#280314]
Datum
2. Juni 2023 13:57
An
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Hinweise und Richtlinien in denen geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen Daten nicht nur in INPOL-Land, sondern in INPOL-neu (INPOL-Zentral), insbesondere in den Kriminalaktennachweis (KAN), zu speichern sind und in welchem Umfang (Kategorien von Daten) Datenlieferungen an INPOL-neu erfolgen. - Ergänzungen zum Leitfaden des Bundeskriminalamtes (BKA) zu personengebundenen Hinweisen (PHW) und ermittlungsbezogenen Hinweisen (EHW)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280314/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Kein Nachrichtentext
Von
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Via
Upload
Betreff
Datum
3. Juli 2023 11:51
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#280314]
Guten Tag, zunächst bedanke ich mich für die Antworten und Informationen. Des weiteren bitte ich S…
An Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#280314]
Datum
31. Juli 2023 09:42
An
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zunächst bedanke ich mich für die Antworten und Informationen. Des weiteren bitte ich Sie mir die Rechtsgrundlage für die Ablehnung der Zugänglichmachung der bundesweit geltenden Rahmenrichtlinie für den Kriminalaktennachweis (KAN), welche durch eine Bund-Länder-Projektgruppe (BLPG) im Rahmen der Gremienbefassung der AG Kripo erstellt wurde, zu nennen. Ihre bisherige Begründung für die Ablehnung der Zugänglichmachung reicht nicht aus. Insbesondere ist nicht ersichtlich, warum es eines Votums aller beteiligten Behörden und Gremien für die Zugänglichmachung bedarf, wenn die Richtlinie Ihnen als informationspflichtige Stelle vorliegt. Sofern Sie sich auf den Ablehnungsgrund des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Var. 2 LTRanspG berufen, müssen Sie die konkreten Möglichkeit einer Beeinträchtigung eines Schutzgrundes, also die konkrete Möglichkeit von nachteiligen Auswirkungen auf die Beziehungen zum Bund oder zu einem Land darlegen (vgl. LT-Drs. 16/5173, S. 43). Des weiteren bitte ich Sie mir die Kosten für die Zugänglichmachung der Richtlinien möglichst konkret zu benennen. Sollte es sich bei Ihrem Antwortschreiben vom 3. Juli 2023 entgegen meiner Einschätzung um einen teilweise ablehnenden Bescheid handeln, erhebe ich hiermit vorsorglich Widerspruch gegen diesen Bescheid soweit der Antrag auf Zugänglichmachung der bundesweit geltenden Rahmenrichtlinie für den Kriminalaktennachweis (KAN), welche durch eine Bund-Länder-Projektgruppe (BLPG) im Rahmen der Gremienbefassung der AG Kripo erstellt wurde, abgelehnt wurde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#280314]
An Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: [#280314]
Datum
31. Juli 2023 10:00
An
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
34,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#280314] Guten Tag, Sie haben mir offensichtlich ein falsches Schreiben (Az. LS2.401.2023) zu kommen lassen.…
An Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#280314]
Datum
1. August 2023 10:56
An
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie haben mir offensichtlich ein falsches Schreiben (Az. LS2.401.2023) zu kommen lassen. Es ist weder an mich adressiert, noch betrifft es meine Anfrage (diese trägt das Az. LS2.304.2023; mein Az.: 280314) . Mein gestern bei Ihnen auch per Fax eingegangenes Schreiben betrifft diesen Vorgang und trägt auch mein Az. 280314. Dem sei folgende Bemerkung beigestellt: Offensichtlich erschweren Sie den Zugang zu Informationen nach dem LTranspG durch die zwingende Angabe von Postadressen, Korrespondenz per Briefpost und Identitätsfeststellung von Antragstellern mit der (wohl eher fernliegenden) Begrünung Identitätsmissbrauch zu verhindern. Das Vorgehen wird dann zur Farce, wenn mir als völlig unbeteiligten Dritten eine Bearbeiterin für "Datenschutz" Ihrer Behörde Schreiben mit personenbezogenen Daten (Name, Informationsinteresse) anderer zukommen lässt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Zwischenstand
Von
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Zwischenstand
Datum
14. August 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischenstand [#280314] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verabeitung personenbezogener Daten: N…
An Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischenstand [#280314]
Datum
1. März 2024 16:44
An
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verabeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs“ vom 02.06.2023 (#280314) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 242 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Kein Nachrichtentext
Von
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Via
Upload
Betreff
Datum
5. März 2024 12:51
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
240305-antwort-zwischenstand_konvertiert.pdf
55,5 KB