Veränderte Festsetzungspraxis der Mitgliedsbeiträge

Seit 2023 sollen für Mitglieder, die ihre Rechtsanwaltszulassung zurückgegeben haben die Mitgliedsbeiträge des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin grundsätzlich den Regelpflichtbeitrag (§ 30 Abs. 2 RAV-B) betragen. Die bisherige Verwaltungspraxis in Form der Festsetzung in Höhe des Mindesbeitrages (§ 30 Abs. 1 RAV-B) wird nicht mehr akzeptiert. Ich bitte um Herausgabe sämtlicher Dokumente und Informationen, die zu dieser veränderten Auslegungspraxis ohne Anpassung der Satzung geführt haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit 2…
An Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veränderte Festsetzungspraxis der Mitgliedsbeiträge [#277595]
Datum
29. April 2023 12:23
An
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit 2023 sollen für Mitglieder, die ihre Rechtsanwaltszulassung zurückgegeben haben die Mitgliedsbeiträge des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin grundsätzlich den Regelpflichtbeitrag (§ 30 Abs. 2 RAV-B) betragen. Die bisherige Verwaltungspraxis in Form der Festsetzung in Höhe des Mindesbeitrages (§ 30 Abs. 1 RAV-B) wird nicht mehr akzeptiert. Ich bitte um Herausgabe sämtlicher Dokumente und Informationen, die zu dieser veränderten Auslegungspraxis ohne Anpassung der Satzung geführt haben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277595/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 29.04.2023, mit der Sie Akteneinsicht nach de…
Von
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin
Betreff
AW: Veränderte Festsetzungspraxis der Mitgliedsbeiträge [#277595]
Datum
8. Mai 2023 13:32
Status
Warte auf Antwort
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2,9 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 29.04.2023, mit der Sie Akteneinsicht nach dem IFG Berlin beantragen und um Herausgabe sämtlicher Dokumente und Informationen zur Abschaffung der Verwaltungspraxis bitten. Die von Ihnen erbetenen Dokumente haben wir auf unserer Homepage unter Service/Informationen „Abschaffung Verwaltungspraxis – Vorgang“ https://www.b-rav.de/service/#informationen bereit gestellt. Vor diesem Hintergrund betrachten wir Ihren Antrag als erledigt, andernfalls melden Sie sich bitte erneut bei uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für die Verlinkung zum Protokollauszu…
An Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Veränderte Festsetzungspraxis der Mitgliedsbeiträge [#277595]
Datum
13. Mai 2023 08:21
An
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für die Verlinkung zum Protokollauszug der 13. Vorstandssitzung vom 30.06.2022. Leider wird die gestellte IFG-Anfrage hiermit nur unzureichend beantwortet. Es wurde um Herausgabe sämtlicher Dokumente und Informationen gebeten, die zu der veränderten Auslegungspraxis ohne Anpassung der Satzung geführt haben. In dem verlinkten Protokoll werden Ihre handlungsleitenden Gründe zwar skizziert, offen bleibt indes, wie Ihr Haus zu diesen Auffassungen gelangt ist, auf welcher Faktenbasis diese Entscheidung folglich getroffen wurde. Genau hierauf zielt die IFG-Anfrage aber ab. Daher habe ich Sie nochmals aufzufordern, alle zugrundeliegenden Vorgänge und Akten offenzulegen, die in Ihrem Hause zu der veränderten Entscheidungspraxis geführt haben. Um es für Sie greifbarer zu machen: Konkret führen Sie z.B. aus, die bisherige Verwaltungspraxis führe zu einer „inadäquat geringe(n) Beteiligung an den Verwaltungskosten“. Hier ist davon auszugehen, dass in Ihrem Hause konkrete Berechnungen erfolgt sind, die diese Vermutung stützen. Die Frage ist relevant, weil gerade das Gegenteil der Fall sein dürfte: Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft nach Rückgabe der Zulassung auf Antrag mit allen Pflichten und Rechten fortsetzen, dürften über Jahre hinweg schlicht den Mindestbeitrag entrichten, ohne überhaupt nennenswerte Verwaltungsaufwände zu generieren. Sie kommen zudem zu dem Ergebnis, dass der „Erwerb von Mini-Anwartschaften“ drohe. Auch diese Aussage ist zu pauschal und für zahlreiche betroffene Mitglieder unzutreffend, so dass die Herausgabe Ihrer insoweit – sicher vorliegenden – Berechnungsgrundlagen erbeten werden. Mitglieder, die mehrere Jahre anwaltlich tätig waren, dürften im Ergebnis sehr weit von dem Erwerb von Mini-Anwartschaften entfernt sein. Während auf S. 1 des Protokolls die Rede davon ist, dass die Verwaltungspraxis „für neue fortgesetzte Mitgliedschaften“ angepasst werden solle, wurde die Verwaltungspraxis sodann unisono für alle Mitglieder geändert. Hier stellt sich die Frage, inwieweit in Ihrem Hause bei dieser Entscheidung Aspekte des Bestandsschutzes mitberücksichtigt wurden. Auch ist davon auszugehen, dass in Ihrem Hause im Vorfeld ein rechtliches Gutachten gefertigt wurde, dass neben diesem Umstand die Frage beleuchtet, ob eine Anpassung der Verwaltungspraxis ohne gleichzeitige Anpassung der Satzung überhaupt rechtskonform umsetzbar ist. Auch dieses Gutachten wäre – soweit vorhanden – herauszugeben. Anfragenr: 277595 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin
Sehr geehrte(r) << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (#277595), auf Ihre Nachfra…
Von
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin
Betreff
AW: Veränderte Festsetzungspraxis der Mitgliedsbeiträge [#277595]
Datum
23. Mai 2023 09:39
Status
Warte auf Antwort
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2,9 KB


Sehr geehrte(r) << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (#277595), auf Ihre Nachfrage mit E-Mail vom 15.05.2023 bestätige ich Ihnen, dass es sich bei den von uns auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumenten um sämtliche Unterlagen/Informationen handelt, die zum Thema „Änderung der Verwaltungspraxis zur Beitragsfestsetzung“ vorhanden sind. Zu den Erwägungen und Hintergründen verweise ich auf die umfassenden Ausführungen mit Beschlussvorlage vom 13.09.2023, im Übrigen auf den Beschluss des Vorstands vom 29.09.2022, Beschluss Nr. 00630, vgl. Auszug aus dem Protokoll vom 26.10.2022. Vor diesem Hintergrund gehen wir von Erledigung Ihres Anliegens aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veränderte Festsetzungspraxis der Mitgliedsbeiträge“ vom 29.04.202…
An Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Veränderte Festsetzungspraxis der Mitgliedsbeiträge [#277595]
Datum
6. Juni 2023 06:49
An
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veränderte Festsetzungspraxis der Mitgliedsbeiträge“ vom 29.04.2023 (#277595) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin
Sehr geehrte(r) << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (#277595), Ihre E-Mail vom …
Von
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin
Betreff
AW: Veränderte Festsetzungspraxis der Mitgliedsbeiträge [#277595]
Datum
6. Juni 2023 15:18
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
awverndertefestsetzungspraxisdermitglie_1.eml
27,2 KB
awverndertefestsetzungspraxisdermitglie.eml
25,5 KB
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Sehr geehrte(r) << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (#277595), Ihre E-Mail vom heutigen Tage verwundert uns. Auf Ihre Anfrage vom 29.04.2023 hatten wir mit E-Mail vom 08.05.2023 und auf Ihre diesbezügliche Nachfrage vom 13.05.2023 am 23.05.2023 geantwortet. Vor diesem Hintergrund kann es nicht zu einer Fristüberschreitung gekommen sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ihre Nachricht vom 23. Mai wurde tatsächlich übersehen. Bitte entschuldigen Sie. In der Sache verblüff…
An Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Veränderte Festsetzungspraxis der Mitgliedsbeiträge [#277595]
Datum
6. Juni 2023 18:38
An
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre Nachricht vom 23. Mai wurde tatsächlich übersehen. Bitte entschuldigen Sie. In der Sache verblüfft Ihre Rückmeldung, so dass ich mich - um sicher zu gehen - nochmals rückversichern möchte: Ist tatsächlich zutreffend, dass zu den entscheidungserheblichen Fragen der Anpassung der vorliegenden Verwaltungspraxis (s. insb. meine E-Mail vom 13. Mai diesen Jahres) in Ihrem Hause keinerlei Unterlagen vorhanden sind? Sollte dem so sein, dürfte die avisierte Anpassung der Verwaltungspraxis offenkundig ohne eine taugliche Tatsachengrundlage vorgenommen worden sein. Die zugrundeliegenden Gründe wären allein "ins Blaue hinein" vermutet worden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277595/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veränderte Festsetzungspraxis der Mitgliedsbeiträge“ vom 29.04.202…
An Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Veränderte Festsetzungspraxis der Mitgliedsbeiträge [#277595]
Datum
31. August 2023 12:59
An
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veränderte Festsetzungspraxis der Mitgliedsbeiträge“ vom 29.04.2023 (#277595) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, insbesondere zu meiner letzten Nachfrage vom 6. Juni 2023. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277595/
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin
Sehr geehrte(r) << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (#277595) Ihre Anfrage vom…
Von
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin
Betreff
Veränderte Festsetzungspraxis der Mitgliedsbeiträge [#277595]
Datum
5. September 2023 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
awverndertefestsetzungspraxisdermitglie_1.eml
25,5 KB
awverndertefestsetzungspraxisdermitglie_2.eml
27,2 KB
awverndertefestsetzungspraxisdermitglie.eml
85,6 KB
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Sehr geehrte(r) << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> (#277595) Ihre Anfrage vom 29.04.2023 ist nach hiesiger Überzeugung entsprechend der beigefügten Korrespondenz vollständig und abschließend beantwortet. Auf unsere Ausführungen mit E-Mail vom 08.05.2023 wird ausdrücklich hingewiesen und Bezug genommen. Damit sind wir Ihrer Informationsfreiheitsanfrage umfassend nachgekommen und liegt eine Fristüberschreitung nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Veränderte Festsetzungspraxis der Mitgliedsbeiträge“ [#277595]
Datum
7. September 2023 18:39
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/277595/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Anspruch aus dem IFG die Herausgabe aller behördeninternen Unterlagen umfasst. Ausweislich des vorliegenden IFG Vorganges kann es nur zwei Optionen geben: 1.) Es liegen zu den entscheidungserheblichen Fragen der Anpassung der vorliegenden Verwaltungspraxis beim Versorgungswerk keinerlei Unterlagen vor. Dann wäre dies bei der Beantwortung auch klar zu benennen, was nicht der Fall ist oder 2.) Es liegen Unterlagen vor. Dann wären diese aber nach dem IFG herauszugeben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meine Fallnummer bei fragdenstaat gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 277595.pdf - 2023-05-08_1-image001.gif - 2023-05-23_1-image001.gif - 2023-06-06_2-awverndertefestsetzungspraxisdermitglie_1.eml - 2023-06-06_2-awverndertefestsetzungspraxisdermitglie.eml - 2023-06-06_2-image001_1.gif - 2023-06-06_2-image001_2.gif - 2023-06-06_2-image001.gif - 2023-09-05_1-awverndertefestsetzungspraxisdermitglie_1.eml - 2023-09-05_1-awverndertefestsetzungspraxisdermitglie_2.eml - 2023-09-05_1-awverndertefestsetzungspraxisdermitglie.eml - 2023-09-05_1-image001_1.gif - 2023-09-05_1-image001_2.gif - 2023-09-05_1-image001_3.gif - 2023-09-05_1-image001.gif Anfragenr: 277595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277595/
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