Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
die Anwohner_innen von Wernsdorf und die Kleingärtner_innen der Natur- & Gartenfreunde Krossinsee e.V. haben im letzten Jahr einen der wenigen öffentlicher Zugänge zum Krossinsee verloren. Vom neuen Eigentümer wurde die zum See hin gelegene Seite komplett eingezäunt. Die Stadt Königs Wusterhausen hat allerdings einen gesamtstädtischen Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt und eine Bebauung des Geländes über einen B-Plan "Wohnen an der Marina" mehrmals zurück gewiesen, da die Fläche im Ortsteil Wernsdorf als Sondergebiet für Erholung und Freizeit dargestellt sei. Die Wasserfläche der Steganlage, der Schwemmlandbereich und der Wasserbereich der Badestelle mit Badesteg auf dem Flurstück 2104 (Hafenvorland) sind zumindest als Teilstück Eigentum des WSA (oder ggf. des Bundeswasseramtes?).
Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, Notizen und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht:
1.) Ob und inwiefern mit den bisherigen jahrzehntelangen Stammpächter und den neuen Eigentümern eine allgemeinwohlorientierte Lösung - auch im Sinne eines Erholungsgebietes - erörtert wurde.
2.) Ob und inwieweit eine Wegerecht für Anwohner_innen und Kleingärtner_innen geprüft wurde.
3.) Ob und inwieweit das WSA als Eigentümer ein Notwegerecht geprüft und beim neuen Eigentümer eingefordert hat.
4.) Ob und inwieweit die Landesverfassung Brandenburg Artikel 40 (Grund und Boden), Abs. 1: "Die Nutzung des Bodens und der Gewässer ist in besonderem Maße den Interessen der Allgemeinheit und künftiger Generationen verpflichtet. (...) Grund und Boden, der dem Lande gehört, darf nur nach Maßgabe eines Gesetzes veräußert werden. Seine Nutzung ist vorzugsweise über Pacht (...) zu regeln" und Artikel 40 Abs. 3: " (...) sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen (...) freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen" berücksichtigt wurde.
5.) Wie sich die Veränderung der Zugangslage und der Eigentumsverhältnisse chronologisch vollzogen hat und wie sich die Situation zukünftig darstellen soll.
Akten sind insofern alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Dateien, Briefe, Befunde, Fotos, Pläne etc. soweit sie amtlichen Zwecken dienen.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Es wird um Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Das WSA Spree-Havel vertritt die Eigentümerinteressen des Bundes an dem Flurstück 1993 (Gemarkung Wernsdorf; Flur 004) welches die Wasser- und teilweise Uferflächen des Krossinsee umfasst. Woran diese sich orientieren wäre zu klären. :)
Antwort verspätet
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Datum22. Februar 2024
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26. März 2024
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Kosten dieser Information:86,04 Euro
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee [#300898]
- Datum
- 22. Februar 2024 17:16
- An
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Königs Wusterhausen
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Stellungnahme der Verwaltung zur Planung der Stadt KWH für einen gesamtstädtischen Flächennutzungsplan (FNP).
- Datum
- 28. Februar 2024
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee [#300898]
- Datum
- 26. März 2024 06:42
- An
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
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- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
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- IFG Anfrage
- Datum
- 27. März 2024 07:04
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: IFG Anfrage [#300898]
- Datum
- 27. März 2024 07:50
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- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
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- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
- Betreff
- Re: Bürgeranfrage an das WSA
- Datum
- 29. März 2024 11:25
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: IFG Anfrage [#300898]
- Datum
- 1. April 2024 17:14
- An
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
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- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
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- IFG Anfrage [#300898]
- Datum
- 4. April 2024 11:22
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
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- Ihre IFG Anfrage zu: Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee
- Datum
- 5. April 2024 08:12
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- AW: Ihre IFG Anfrage zu: Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee [#300898]
- Datum
- 5. April 2024 08:57
- An
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
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- AW: Ihre IFG Anfrage zu: Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee [#300898]
- Datum
- 8. April 2024 16:58
- An
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
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- WG: IFG Anfrage [#300898]
- Datum
- 9. April 2024 09:45
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- AW: WG: IFG Anfrage [#300898]
- Datum
- 9. April 2024 16:45
- An
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
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- Vermittlung bei Anfrage „Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee“ [#300898]
- Datum
- 11. April 2024 14:04
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
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- AW: WG: IFG Anfrage [#300898]
- Datum
- 12. April 2024 11:04
- Status
- Warte auf Antwort
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- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Betreff versteckt
- Datum
- 12. April 2024 11:48
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee“ [#300898] # IFG-724/010 II#0520 [#300898]
- Datum
- 12. April 2024 20:06
- An
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
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- AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee“ [#300898] # IFG-724/010 II#0520 [#300898]
- Datum
- 15. April 2024 13:50
- Status
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- Betreff
- AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee“ [#300898] # IFG-724/010 II#0520 [#300898]
- Datum
- 15. April 2024 18:30
- An
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
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- AW: „Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee“ [#300898] # IFG-724/010 II#0520 [#300898]
- Datum
- 16. April 2024 15:26
- An
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
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