Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

die Anwohner_innen von Wernsdorf und die Kleingärtner_innen der Natur- & Gartenfreunde Krossinsee e.V. haben im letzten Jahr einen der wenigen öffentlicher Zugänge zum Krossinsee verloren. Vom neuen Eigentümer wurde die zum See hin gelegene Seite komplett eingezäunt. Die Stadt Königs Wusterhausen hat allerdings einen gesamtstädtischen Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt und eine Bebauung des Geländes über einen B-Plan "Wohnen an der Marina" mehrmals zurück gewiesen, da die Fläche im Ortsteil Wernsdorf als Sondergebiet für Erholung und Freizeit dargestellt sei. Die Wasserfläche der Steganlage, der Schwemmlandbereich und der Wasserbereich der Badestelle mit Badesteg auf dem Flurstück 2104 (Hafenvorland) sind zumindest als Teilstück Eigentum des WSA (oder ggf. des Bundeswasseramtes?).

Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, Notizen und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht:

1.) Ob und inwiefern mit den bisherigen jahrzehntelangen Stammpächter und den neuen Eigentümern eine allgemeinwohlorientierte Lösung - auch im Sinne eines Erholungsgebietes - erörtert wurde.

2.) Ob und inwieweit eine Wegerecht für Anwohner_innen und Kleingärtner_innen geprüft wurde.

3.) Ob und inwieweit das WSA als Eigentümer ein Notwegerecht geprüft und beim neuen Eigentümer eingefordert hat.

4.) Ob und inwieweit die Landesverfassung Brandenburg Artikel 40 (Grund und Boden), Abs. 1: "Die Nutzung des Bodens und der Gewässer ist in besonderem Maße den Interessen der Allgemeinheit und künftiger Generationen verpflichtet. (...) Grund und Boden, der dem Lande gehört, darf nur nach Maßgabe eines Gesetzes veräußert werden. Seine Nutzung ist vorzugsweise über Pacht (...) zu regeln" und Artikel 40 Abs. 3: " (...) sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen (...) freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen" berücksichtigt wurde.

5.) Wie sich die Veränderung der Zugangslage und der Eigentumsverhältnisse chronologisch vollzogen hat und wie sich die Situation zukünftig darstellen soll.

Akten sind insofern alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Dateien, Briefe, Befunde, Fotos, Pläne etc. soweit sie amtlichen Zwecken dienen.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Es wird um Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das WSA Spree-Havel vertritt die Eigentümerinteressen des Bundes an dem Flurstück 1993 (Gemarkung Wernsdorf; Flur 004) welches die Wasser- und teilweise Uferflächen des Krossinsee umfasst. Woran diese sich orientieren wäre zu klären. :)

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • Kosten dieser Information:
    86,04 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, die Anwohner_innen von Wernsdorf und die Kleingärtner_innen der Natur- &a…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee [#300898]
Datum
22. Februar 2024 17:16
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, die Anwohner_innen von Wernsdorf und die Kleingärtner_innen der Natur- & Gartenfreunde Krossinsee e.V. haben im letzten Jahr einen der wenigen öffentlicher Zugänge zum Krossinsee verloren. Vom neuen Eigentümer wurde die zum See hin gelegene Seite komplett eingezäunt. Die Stadt Königs Wusterhausen hat allerdings einen gesamtstädtischen Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt und eine Bebauung des Geländes über einen B-Plan "Wohnen an der Marina" mehrmals zurück gewiesen, da die Fläche im Ortsteil Wernsdorf als Sondergebiet für Erholung und Freizeit dargestellt sei. Die Wasserfläche der Steganlage, der Schwemmlandbereich und der Wasserbereich der Badestelle mit Badesteg auf dem Flurstück 2104 (Hafenvorland) sind zumindest als Teilstück Eigentum des WSA (oder ggf. des Bundeswasseramtes?). Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, Notizen und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht: 1.) Ob und inwiefern mit den bisherigen jahrzehntelangen Stammpächter und den neuen Eigentümern eine allgemeinwohlorientierte Lösung - auch im Sinne eines Erholungsgebietes - erörtert wurde. 2.) Ob und inwieweit eine Wegerecht für Anwohner_innen und Kleingärtner_innen geprüft wurde. 3.) Ob und inwieweit das WSA als Eigentümer ein Notwegerecht geprüft und beim neuen Eigentümer eingefordert hat. 4.) Ob und inwieweit die Landesverfassung Brandenburg Artikel 40 (Grund und Boden), Abs. 1: "Die Nutzung des Bodens und der Gewässer ist in besonderem Maße den Interessen der Allgemeinheit und künftiger Generationen verpflichtet. (...) Grund und Boden, der dem Lande gehört, darf nur nach Maßgabe eines Gesetzes veräußert werden. Seine Nutzung ist vorzugsweise über Pacht (...) zu regeln" und Artikel 40 Abs. 3: " (...) sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen (...) freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen" berücksichtigt wurde. 5.) Wie sich die Veränderung der Zugangslage und der Eigentumsverhältnisse chronologisch vollzogen hat und wie sich die Situation zukünftig darstellen soll. Akten sind insofern alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Dateien, Briefe, Befunde, Fotos, Pläne etc. soweit sie amtlichen Zwecken dienen. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Es wird um Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Königs Wusterhausen
Stellungnahme der Verwaltung zur Planung der Stadt KWH für einen gesamtstädtischen Flächennutzungsplan (FNP). Stel…
Von
Königs Wusterhausen
Via
Briefpost
Betreff
Stellungnahme der Verwaltung zur Planung der Stadt KWH für einen gesamtstädtischen Flächennutzungsplan (FNP).
Datum
28. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Stellungnahme von Ende 2023 der Verwaltung zur Planung der Stadt KWH für einen gesamtstädtischen Flächennutzungsplan (FNP). Einen gültigen B-Plan gibt es für dieses Gebiet zurzeit nicht und ist momentan auch nicht in Planung.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & ein…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee [#300898]
Datum
26. März 2024 06:42
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee“ vom 22.02.2024 (#300898) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
IFG Anfrage Sehr [geschwärzt], ich möchte wie folgt auf Ihre Anfrage antworten: 1) Ob und inwiefern mit den bis…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Betreff
IFG Anfrage
Datum
27. März 2024 07:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], ich möchte wie folgt auf Ihre Anfrage antworten: 1) Ob und inwiefern mit den bisherigen jahrzehntelangen Stammpächtern und den neuen Eigentümern eine allgemeinwohlorientierte Lösung - auch im Sinne eines Erholungsgebietes - erörtert wurde. Seitens des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Spree-Havel gab es keine Vermittlungsgespräche mit Pächtern oder Eigentümern. Daher existieren keine Unterlagen zu dieser Thematik. Das WSA Spree-Havel vertritt - als regional zuständige Unterbehörde der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) - die Eigentümerinteressen des Bundes an dem Flurstück 1993 (Gemarkung Wernsdorf; Flur 004) welches die Wasser- und teilweise Uferflächen des Krossinsee umfasst. Eine Vermittlungstätigkeit zwischen zwei streitenden Parteien um Nutzungsrechte des benachbarten Flurstückes 2104, liegt nicht im Aufgabengebiet des WSA Spree- Havel. 2) Ob und inwieweit ein Wegerecht für Anwohner_ innen und Kleingärtner_innen geprüft wurde. Es besteht seitens des WSA Spree-Havel keine Veranlassung mögliche Wegerechte über das Eigentum Dritter für Dritte (in diesem Fall über das Flurstück 2104) zu prüfen. Es existieren daher keine Unterlagen. 3) Ob und inwieweit das WSA als Eigentümer ein Notwegerecht geprüft und beim neuen Eigentümer eingefordert hat. Seitens des WSA Spree-Havel besteht kein Bedarf an einem Notwegerecht nach §917 BGB, benötigte Zuwegungen zur Bundeswasserstraße – welche im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung für das WSA notwendig sind – ergeben sich aus dem §11 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG). Die Schaffung von Zuwegungen für Dritte obliegt nicht der WSV. Es existieren daher keine Unterlagen. 4) Ob und inwieweit die Landesverfassung Brandenburg Artikel 40 (Grund und Boden), Abs. 1: "Die Nutzung des Bodens und der Gewässer ist in besonderem Maße den Interessen der Allgemeinheit und künftiger Generationen verpflichtet. (...) Grund und Boden, der dem Lande gehört, darf nur nach Maßgabe eines Gesetzes veräußert werden. Seine Nutzung ist vorzugsweise über Pacht (...) zu regeln" und Artikel 40 Abs. 3: " (...) sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen (...) freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen" berücksichtigt wurde. Die WSV ist nach hiesiger Kenntnis nie Eigentümer des Flurstückes 2104 gewesen. Das besagte Flurstück 2104 ist im Privatbesitz. Nach Art. 40 (3) BbgVerf obliegt die von Ihnen beschriebenen Aufgaben dem Land, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Dem WSA Spree-Havel fällt somit diese Aufgabe nach Art. 40 (3) BbgVerf nicht zu. Ich verweise daher an die zuständigen Landesbehörden. Es existieren keine Unterlagen diesbezüglich im WSA Spree-Havel. 5) Wie sich die Veränderung der Zugangslage und der Eigentumsverhältnisse chronologisch vollzogen hat und wie sich die Situation zukünftig darstellen soll. Die Eigentumsübergänge von Eigentum Dritter werden im WSA Spree-Havel ausschließlich unter Einhaltung der Datenschutzgesetze sowie weiterer rechtlicher Grundlagen verarbeitet und gespeichert. Amtliche Informationen zu dieser Fragestellung liegen dem WSA nicht vor. Für eine chronologische Auflistung der bisherigen Eigentumsübergänge ist das zuständige Grundbuchamt ansprechbar, bezugnehmend auf die Frage der zukünftigen Eigentumsübergänge wenden Sie sich bevorzugt an die aktuellen Eigentümer. Über einen geplanten Verkauf des Flurstückes 2104 liegen dem WSA keine Informationen vor. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Fachgebiet A1 [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Mehringdamm 129 10965 Berlin [geschwärzt]<[geschwärzt]> <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfrage [#300898] Guten Morgen << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre frühe Antwort. Sie…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage [#300898]
Datum
27. März 2024 07:50
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihre frühe Antwort. Sie haben offenbar kein Einfluss auf den gegenwärtig verhinderten öffentlichen Zugang zum Krossinsee für die Anwohner_innen von Wernsdorf und die Kleingärtner_innen der Natur- & Gartenfreunde Krossinsee e.V.. Ich entnehme ihrem Schreiben, dass die genannten Eigentümerinteressen des Bundes einer Freizeitnutzung von Stegen und Badestelle auf Flurstück 1993 (Gemarkung Wernsdorf; Flur 004) nicht entgegen standen und stehen werden, was ja im Kern der Landesverfassung Brandenburg entspricht. (Die Nutzung des Bodens und der Gewässer sei in besonderem Maße den Interessen der Allgemeinheit und künftiger Generationen verpflichtet). Insbesondere weil diese Fläche im Ortsteil Wernsdorf zukünftig als Sondergebiet für Erholung und Freizeit dargestellt ist. Sollten sich noch weitere Nachfragen ergeben würde ich mich ggf. erneut hier melden und wünsche Ihnen frohe Ostern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300898/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Re: Bürgeranfrage an das WSA Guten Tag Herr/Frau [geschwärzt], [geschwärzt] Wir wünschen ihnen ein frohes Osterfe…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Betreff
Re: Bürgeranfrage an das WSA
Datum
29. März 2024 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr/Frau [geschwärzt], [geschwärzt] Wir wünschen ihnen ein frohes Osterfest. Am 27.03.24 um 08:03 schrieb [geschwärzt] > Liebe Naturschützer_innen [geschwärzt], > > anbei [geschwärzt] > > Liebe Grüße > > [geschwärzt]
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AW: IFG Anfrage [#300898] Guten Tag, mich hat heute - in Kopie - einen Leserbrief an [geschwärzt] (kw-kurier.de) …
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage [#300898]
Datum
1. April 2024 17:14
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mich hat heute - in Kopie - einen Leserbrief an [geschwärzt] (kw-kurier.de) und [geschwärzt] (MAZ-online.de) erreicht. Die Beiden hatten im Jahr 2023 Artikel "Gartenkolonie in Wernsdorf soll Wohnungen weichen" und "Wernsdorf: Kleingärten am Krossinsee sollen für Wohngebiet weichen – Laubenpieper starten Petition" zum Thema Neubau und zu der erfolgreichen Petition verfasst. Siehe: - kw-kurier.de/gartenkolonie-in-wernsdorf-soll-wohnungen-weichen - maz-online.de/lokales/dahme-spreewald/koenigs-wusterhausen/wernsdorf-kleingaerten-am-krossinsee-sollen-fuer-wohngebiet-weichen-petition-gestartet-MEAKIE52HDWFWSPMI7VSK2Y7AE.html - openpetition.de/!zfdxb Der Leserbrief nimmt auf meine Anfrage hier bei fragdenstaat.de Bezug und teilt die Ansicht die Eigentümerinteressen des Bundes (WSA) sollten weniger an Investorenwünschen sondern an der Brandenburger Landesverfassung sowie dem Bundesnaturschutzgesetz orientiert sein. "Auch nach der Gesetzgebung auf Bundesebene (Kleingartenanlagen im Bundesnaturschutzgesetz) ist mit Wirkung vom 1.3.2022 die große Bedeutung Kleingartenanlagen zum Schutz der Natur und zur Landschaftspflege festgeschrieben worden. Nach § 1 Abs. 6 BNatSchG sind im „besiedelten und siedlungsnahen Bereich“ Kleingartenanlagen zu „erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße und hinreichender Qualität vorhanden sind, neu zu schaffen oder zu entwickeln.“ Und kommt zu dem Schluss: "Ein Pachtvertrag mit Investoren für ein (unrealistisches) Neubau-Wohnprojekt widerspricht dem komplett". Bezüglich des gesperrten Seeabschnittes ist im Brief zu erfahren: "Der Hintergrund der See-Umzäunung der Eigentümer ist der Versuch über das WSA zu erreichen, daß die Grundeigentümer vom Gartenverein die komplette Steganlage und den Pachtvertrag übertragen bekommen. Der Vorschlag, dass der bestehende Pachtvertrag in zwei separate Pachtverträge abgeändert wird, wobei der Grundeigentümer für den rechten Steg und dem anteiligen Uferstreifen einen eigenen Pachtvertrag erhält und der existierende Vertrag mit dem Kleingarten- und Naturschutzverein entsprechend angepasst wird, wurde bis dato nicht angenommen." Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Alle Unterlagen, Notizen und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht: Ob und inwieweit ein solcher Vorschlag als Kompromiss geprüft und erörtert wurde. Bezüglich der bis dato bestehenden Verträge ist zu lesen: "Wir sehen hier die Gefahr, dass sich das WSA zum Handlanger einer Investoren-Wunschvorstellung "Wohnen an der Marina" macht, für die es keinen Bebauungsplan gibt. Die Erbengemeinschaft versucht offenbar über das Zugangsrecht an den Krossinsee eine Übergabe der Steganlage des Kleingartenvereins an die Erben zu erzwingen. Das WSA Spree-Havel vertrat zumindest noch im August 2023 die Auffassung, aufgrund der ab 13. Mai 2023 fehlenden "Zuwegung zur Nutzfläche" seien die Nutzungsverträge über Flächen, bei denen die Zuwegung wegfällt, mit den Kleingärtner_innen zu kündigen. Praktischerweise gäbe es jedoch die Möglichkeit, einen Nachnutzer zu benennen und den Eigentumsübergang nachzuweisen." 2.) Alle Unterlagen, Notizen und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht: Ob und inwieweit im WSA der Umstand erörtert wurde, dass im geplanten "Sondergebiet für Erholung und Freizeit" niemand den See und die Anlagen des Kleingartenvereins nutzen dürfe, bis eine Übergabe für das Projekt "Wohnen an der Marina" durchgesetzt sei. (Auch wenn es für diesen keinen Bebauungsplan geben wird.) 3.) Alle Unterlagen, Notizen und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht: Ob und inwieweit das WSA angehalten wurde, die Kleingärtner wegen der absichtlich herbeigeführten veränderten "Zuwegung" zu kündigen. Quellen: 1.) Leserbrief "Ihre Artikel aus 2023 / Neuigkeiten vom Krossinsee" vom 1. April 2024 2.) www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__1.html 3.) bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792#40 4.) rbb-online.de/brandenburgaktuell/serien/unterwegs-mit-dem-robur/Kampf-um-Kleingaerten.html Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 300898 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
IFG Anfrage [#300898] Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Fragen möchte ich wie folgt antworten: 1…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Betreff
IFG Anfrage [#300898]
Datum
4. April 2024 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Fragen möchte ich wie folgt antworten: 1.) Alle Unterlagen, Notizen und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht: Ob und inwieweit ein solcher Vorschlag als Kompromiss geprüft und erörtert wurde. Bezüglich der bis dato bestehenden Verträge ist zu lesen: "Wir sehen hier die Gefahr, dass sich das WSA zum Handlanger einer Investoren-Wunschvorstellung "Wohnen an der Marina" macht, für die es keinen Bebauungsplan gibt. Die Erbengemeinschaft versucht offenbar über das Zugangsrecht an den Krossinsee eine Übergabe der Steganlage des Kleingartenvereins an die Erben zu erzwingen. Das WSA Spree-Havel vertrat zumindest noch im August 2023 die Auffassung, aufgrund der ab 13. Mai 2023 fehlenden "Zuwegung zur Nutzfläche" seien die Nutzungsverträge über Flächen, bei denen die Zuwegung wegfällt, mit den Kleingärtnerinnen zu kündigen. Praktischerweise gäbe es jedoch die Möglichkeit, einen Nachnutzer zu benennen und den Eigentumsübergang nachzuweisen." Dem WSA Spree-Havel liegen keine Unterlagen vor, in denen die Aufteilung der Steganlage in zwei getrennte Stege inklusive teilw. Nutzerwechsel thematisiert wird. 2.) Alle Unterlagen, Notizen und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht: Ob und inwieweit im WSA der Umstand erörtert wurde, dass im geplanten "Sondergebiet für Erholung und Freizeit" niemand den See und die Anlagen des Kleingartenvereins nutzen dürfe, bis eine Übergabe für das Projekt "Wohnen an der Marina" durchgesetzt sei. (Auch wenn es für diesen keinen Bebauungsplan geben wird.) Dem WSA Spree-Havel liegen keine Unterlagen zu diesem Thema vor. Die Planung und Durchsetzung der Flächennutzung obliegt den zuständigen Landesbehörden. Zur Erfüllung der fachliche Aufgaben des WSA Spree-Havel ist die (geplante) Flächennutzung als Wohnbebauung („Wohnen an der Marina“) oder als „Sondergebiet für Erholung und Freizeit“ zweitrangig. 3.) Alle Unterlagen, Notizen und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht: Ob und inwieweit das WSA angehalten wurde, die Kleingärtner wegen der absichtlich herbeigeführten veränderten "Zuwegung" zu kündigen. Das WSA Spree-Havel wurde durch ein Schreiben der Eigentümergemeinschaft des Flurstückes 2104 vom 22.06.2023 über die ausgesprochene Kündigung zum 30.11.2022 informiert. Die daraus entfallende Zuwegung zur Steganlage führte zur ordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages zum 31.12.2023. Die Eigentümergesellschaft hat das WSA Spree-Havel nicht aufgefordert die Kündigung auszusprechen, die Kündigung erfolgte auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Normen. Dem Nutzer wurden diese in dem Kündigungsschreiben erläutert. Freundliche Grüße
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Sehr geehrter Herr [geschwärzt] (WSA), Sehr geehrter Herr [geschwärzt] (Antragsteller) ich darf wie folgt auf ihr…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Betreff
Ihre IFG Anfrage zu: Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee
Datum
5. April 2024 08:12
Status
Warte auf Antwort
115,4 KB
Sehr geehrter Herr [geschwärzt] (WSA), Sehr geehrter Herr [geschwärzt] (Antragsteller) ich darf wie folgt auf ihren öffentlichen Schriftwechsel zu der noch zu gewährenden Einsicht via fraagdenstaat.de reagieren. -> https://fragdenstaat.de/anfrage/veraenderte-zugaenglichkeit-nutzbarkeit-einer-badestelle-einer-steganlage-am-krossinsee/ Einer ggf. geschwärzten Veröffentlichung stimme ich explizit zu, sie haben die Unterlagen zum Vorgang ja schon bereits bei der WSA Spree Havel beantragt. Die Darstellung ist nicht schlüssig. Die Eigentümerseite informiert - über ein halbes Jahr später - das WSA Spree Havel mit Schreiben vom 22. Juni 2023 über ein bereits erfolgte Kündigung zum 30. November 2022. Das geschah kurz nach dem die Eigentümer "spontan" einen Zaun aufgestellt haben. Es handelt sich bei der Kündigung aus dem Jahr 2022 um keine (rechtskräftige) Kündigung von Hafengelände oder Steganlage. Die genannte "Kündigung" vom 30. November 2011 betraf vielmehr die Pachtsituation der Gartenanlage (das Hinterland vom Uferstreifen). Sie diente einer erfolgten Umwandlung der Erholungspachtverträge. Konkret wurden hier die Pachtverträge der Kleingärtner und Bootseigner umgewandelt und vom Kleingartenverein auf die Erbengemeinschaft übertragen. Die gewährte Nutzung der Vereins-Steganlage und der Zugang zu Bootsliegeplätzen im Flurstück 2104 war hier Teil der neuen Pachtverträge. Den Vereinsmitgliedern mit Pachtvertrag ist hier vertraglich ein Zugangsrecht eingeräumt worden. Wenn nun der Eigentümer entgegen der Vertragssituation beschliesst keinen Zugang mehr zu gewähren, warum ist zu allererst den Kleingärtner_innen zu kündigen und der Versuch zu unternehmen den neuen Eigentümern die Pacht des Steges zu übertragen? Das Schreiben mit den genannten Kompromissangebot wurde am 17. August 2023 an das WSA (Postfach 610357, 10926 Berlin) versandt. Ich hänge es ihnen gerne an. Ich bin - wie sie als Antragsteller - auf die zu gewährende Einsicht gespannt und verbleibe mit freundlichen Grüssen i.A. [geschwärzt] Naturschutz Krossinsee
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich halte meine Informationsfreiheitsanfrage aufrecht. Offenbar gibt es einen Schriftwechsel ihrer Beh…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG Anfrage zu: Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee [#300898]
Datum
5. April 2024 08:57
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich halte meine Informationsfreiheitsanfrage aufrecht. Offenbar gibt es einen Schriftwechsel ihrer Behörde mit den Kleingärtner_innen und den Eigentümer_innen. Die personenbezogenen Daten sind wie üblich zu schwärzen. Die Einsicht ist fristgerecht zu gewähren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & ein…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG Anfrage zu: Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee [#300898]
Datum
8. April 2024 16:58
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee“ vom 22.02.2024 (#300898) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
WG: IFG Anfrage [#300898] Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag wurden bearbeitet und beantwortet (s…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Betreff
WG: IFG Anfrage [#300898]
Datum
9. April 2024 09:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag wurden bearbeitet und beantwortet (siehe Mail vom 04.04.2024). Falls Sie nun einen weiteren Antrag stellen möchten, ist dies Ihnen natürlich freigestellt. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: IFG Anfrage [#300898] Guten Tag, ich kann meine bereits gestellte Informationsfreiheitsanfrage gerne konk…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG Anfrage [#300898]
Datum
9. April 2024 16:45
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich kann meine bereits gestellte Informationsfreiheitsanfrage gerne konkretisieren (erneuern). Es gab / gibt einen Schriftwechsel ihrer Behörde mit den Kleingärtner_innen (Pächter) und den neuen Eigentümer_innen bezogen auf die Nutzung der Steganlage und Badestelle am Krossinsee. - Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, Notizen, Briefe und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht: 1.) Ob und inwiefern mit den bisherigen jahrzehntelangen Stammpächter und den neuen Eigentümern des benachbarten Flurstückes 2104 - zu ihrem Flurstück 1993 Gemarkung Wernsdorf; Flur 004 - die Nutzungsfrage erörtert wurde. (z.B. Kompromiss-Vorschlag der Kleingärtner_innen vom August 2023) - Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, Notizen, Briefe und Akten ihrer Behörde aus denen hervorgeht: 2.) Wie ihre Behörde über die Veränderung der Zugangslage und der Eigentumsverhältnisse informiert wurde, welche Erwägungen vorgenommen wurden und wie sich die Pachtsituation zukünftig darstellen soll. (z.B. Schreiben der Eigentümer_innen) Akten sind insofern alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Dateien, Briefe, Befunde, Fotos, Pläne etc. soweit sie amtlichen Zwecken dienen. Die personenbezogenen Daten sind wie üblich zu schwärzen. Die Einsicht ist fristgerecht zu gewähren. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Es wird um Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300898/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee“ [#300898]
Datum
11. April 2024 14:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/300898/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage nicht bearbeitet wurde bzw. bis dato lediglich ausweichend geantwortet wurde. Die Anfrage ist hingegen ausreichend konkret. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 300898.pdf - 2024-02-28_1-stellungnahmeverwaltungkw.pdf - 2024-04-05_1-wsa-2023-08-17.pdf Anfragenr: 300898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300898/
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
AW: WG: IFG Anfrage [#300898] Sehr << Antragsteller:in >> für Auskünfte und Akteneinsicht nach dem IF…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Betreff
AW: WG: IFG Anfrage [#300898]
Datum
12. April 2024 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> für Auskünfte und Akteneinsicht nach dem IFG werden gemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebVO) vom 02.06.2006 Gebühren erhoben. Die Gebühren für Ihr Auskunftsbegehren bestimmen sich nach § 1 Absatz 1 IFGGebVO i. V. m. Nr. 1.2 der Anlage Teil A. Für die Festlegung der Gebühren wurden die Personalkosten gemäß "Allgemeiner Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2016 (BGBl. I S. 2162) geändert worden ist" ermittelt. Danach beträgt der Personalkostenansatz einschließlich sonstiger Gemeinkosten für den gehobenen Dienst 43,02 €/h. Hieraus resultiert rechnerisch ein Personalkostenaufwand von 86,04 Euro bei einem Bearbeitungsaufwand von 2 Stunden (gehobenen Dienst). Die Kosten müssten im Vorfeld entrichtet werden. Bitte bestätigen Sie mir die Kostenübernahme per Mail. Ich würde Ihnen dann einen Bescheid schicken mit den Kontodaten und dem Kassenzeichen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Viele Grüße
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. April 2024 11:48
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
34488-2024schreibenanpetent.pdf
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> dass Gebühren gezahlt werden…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee“ [#300898] # IFG-724/010 II#0520 [#300898]
Datum
12. April 2024 20:06
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Status
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Guten Tag << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> dass Gebühren gezahlt werden, bevor eine Anfrage bearbeitet wird, ist eigentlich nur im Ausnahmefall zulässig. Um das Prozedere nicht unnötig zu verkomplizieren, bestätige ich Ihnen dennoch die Kostenübernahme durch mich oder Dritte hier und parallel per Mail. Details klärt ggf der/die zuständige Datenschutzbeauftragte. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300898/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Sehr << Antragsteller:in >> bitte überweisen Sie die 86,04 Euro auf folgendes Konto innerhalb der näc…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee“ [#300898] # IFG-724/010 II#0520 [#300898]
Datum
15. April 2024 13:50
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bitte überweisen Sie die 86,04 Euro auf folgendes Konto innerhalb der nächsten vier Wochen. Bundeskasse in Kiel DE1820 0000 0000 2000 1066 MARKDEF1200 Kundenreferenznummer: 109151314768 BEW 03077260 Sobald das Geld eingegangen ist können wir einen Termin vereinbaren. Ich wünsche Ihnen einen schönen Start in die Woche. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank, ich kümmere mich zeitnah um die Überweisung. Ein Termin ist verzichtbar. Ich freue mich a…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee“ [#300898] # IFG-724/010 II#0520 [#300898]
Datum
15. April 2024 18:30
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Status
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Guten Tag, vielen Dank, ich kümmere mich zeitnah um die Überweisung. Ein Termin ist verzichtbar. Ich freue mich auf die Übersendung der (geschwärzten) Unterlagen wie beantragt. "Das Recht auf Akteneinsicht umfasst grundsätzlich auch ein Wahlrecht zwischen der Einsicht durch Übersendung von Kopien bzw. Ausdrucken und der Akteneinsicht vor Ort." (Zitat des VG Berlin, Urteil vom 9. November 2022, VG 2 K 268/21, S. 4, mit weiteren Nachweisen). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300898/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Guten Tag, Voilà der Überweisungsbeleg. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antr…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „Veränderte Zugänglichkeit / Nutzbarkeit einer Badestelle & einer Steganlage am Krossinsee“ [#300898] # IFG-724/010 II#0520 [#300898]
Datum
16. April 2024 15:26
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Status
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Guten Tag, Voilà der Überweisungsbeleg. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - lastschrift-dienstag-16-april-2024-compressed.pdf Anfragenr: 300898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300898/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>