veraltete Baupreisindices der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwertes SW-RL vom 05.09.2012

vorstehende Richtlinie ist dadurch nicht mehr anwendbar geworden , weil Stat.Bundesamt
Wiesbaden das Basisjahr 2010 zwischenzeitlich verließ .
Wie kann verfahren werden , gibt es etwa eine unschwer anwendbare mathem. Gleichung
die hier forthelfen könnte , wo sind die zu einer solchen Formel notwendigen Werte abrufbar

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: vorstehende Richtli…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
veraltete Baupreisindices der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwertes SW-RL vom 05.09.2012 [#196237]
Datum
29. August 2020 11:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vorstehende Richtlinie ist dadurch nicht mehr anwendbar geworden , weil Stat.Bundesamt Wiesbaden das Basisjahr 2010 zwischenzeitlich verließ . Wie kann verfahren werden , gibt es etwa eine unschwer anwendbare mathem. Gleichung die hier forthelfen könnte , wo sind die zu einer solchen Formel notwendigen Werte abrufbar
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196237/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschr…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
200831, Antragsteller/in, Antragsteller/in, veraltete Baupreisindices der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwertes SW-RL vom 05.09.2012 [#196237]
Datum
19. Oktober 2020 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 29. August 2020 an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), mit der Sie im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Auskunft bitten. Ihr Schreiben wurde eingehend in unserem Haus geprüft. Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG. Daher wird Ihre Anfrage als Bürgerschreiben bewertet und beantwortet, nicht jedoch als IFG-Antrag beschieden. Zunächst möchte ich Sie um Entschuldigung für die erheblich verspätete Beantwortung bitten. Wir sind bemüht zeitnah zu antworten, was leider aufgrund des enorm hohen Aufkommens an Bürgeranfragen nicht immer möglich ist. Zu Ihrer Frage bezüglich der Anwendbarkeit der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwertes kann ich Ihnen folgende Informationen unseres Fachreferats übermitteln: Die Änderung des Basisjahres des vom Statistischen Bundesamtes veröffentlichten Baupreisindex kann entsprechend folgendem Beispiel berücksichtigt werden: Daten des Beispiels: Freistehendes Einfamilienhaus Sehr geehrteAntragsteller/in ich hoffe, dass Ihnen die genannten Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen