Veränderung der Streuung des Mikromorts in allen Altersgruppen auf Grund der Covid-19 Pandemie und anderer Infektionskrankheiten

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gibt es Unterlagen zur Berechnung des Mikromorts im Zusammenhang mit COVID-19 und anderer Infektioskrankheiten in Ihrem Institut ?

Dann bitte ich um Zusendung entsprechender Statistiken. Ggf. mit den Rohdaten, falls vorhanden.

Insbesondere die Veränderung der Streuung dies Wertes in unterschiedlichen Altersgruppen wäre von Interesse.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. März 2021
  • Frist
    14. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in gibt es Unterlagen zur Berechnung des Mikromorts im Zusammenha…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veränderung der Streuung des Mikromorts in allen Altersgruppen auf Grund der Covid-19 Pandemie und anderer Infektionskrankheiten [#214900]
Datum
12. März 2021 05:23
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in gibt es Unterlagen zur Berechnung des Mikromorts im Zusammenhang mit COVID-19 und anderer Infektioskrankheiten in Ihrem Institut ? Dann bitte ich um Zusendung entsprechender Statistiken. Ggf. mit den Rohdaten, falls vorhanden. Insbesondere die Veränderung der Streuung dies Wertes in unterschiedlichen Altersgruppen wäre von Interesse. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214900/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.03.2021 Sehr Antragsteller/in in vorbezeichneter Angelegen…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.03.2021
Datum
18. März 2021 12:08
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
588,7 KB
Sehr Antragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen anbei unser Schreiben nur per E-Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.03.2021 Sehr Antragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit übersende…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.03.2021
Datum
19. April 2021 11:07
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
699,7 KB
Sehr Antragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen anbei unseren Bescheid zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen