Veränderung der Streuung des Mikromorts in allen Altersgruppen auf Grund der Covid-19 Pandemie und anderer Infektionskrankheiten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Bitte übersenden Sie mir Ihre statistischen Auswertung bezüglich der Maßeinheit Mikromort im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie und anderer, vergleichbarer Infektionskrankheiten.

Insbesondere die Veränderung der Streuung dies Werts in unterschiedlichen Altersgruppen wäre von Interesse.

Sollte keine diese Maßeinheit betreffenden Statistiken vorliegen übersenden Sie mir bitte Dokumente aus denen Hervorgeht, warum man diese Maßeinheit nicht in Betracht zieht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • 5 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte übersenden Si…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veränderung der Streuung des Mikromorts in allen Altersgruppen auf Grund der Covid-19 Pandemie und anderer Infektionskrankheiten [#199413]
Datum
4. Oktober 2020 17:34
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie mir Ihre statistischen Auswertung bezüglich der Maßeinheit Mikromort im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie und anderer, vergleichbarer Infektionskrankheiten. Insbesondere die Veränderung der Streuung dies Werts in unterschiedlichen Altersgruppen wäre von Interesse. Sollte keine diese Maßeinheit betreffenden Statistiken vorliegen übersenden Sie mir bitte Dokumente aus denen Hervorgeht, warum man diese Maßeinheit nicht in Betracht zieht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199413/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 04.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.10.2020
Datum
5. Oktober 2020 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-184. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage vom 04.10.2020 [#199413] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Veränd…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.10.2020 [#199413]
Datum
28. November 2020 06:57
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Veränderung der Streuung des Mikromorts in allen Altersgruppen auf Grund der Covid-19 Pandemie und anderer Infektionskrankheiten“ vom 04.10.2020 (#199413) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199413/
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AW: Ihre Anfrage vom 04.10.2020 [#199413] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Veränd…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.10.2020 [#199413]
Datum
16. Dezember 2020 10:29
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Veränderung der Streuung des Mikromorts in allen Altersgruppen auf Grund der Covid-19 Pandemie und anderer Infektionskrankheiten“ vom 04.10.2020 (#199413) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199413/
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AW: Ihre Anfrage vom 04.10.2020 [#199413] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Veränd…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.10.2020 [#199413]
Datum
16. Januar 2021 03:08
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Veränderung der Streuung des Mikromorts in allen Altersgruppen auf Grund der Covid-19 Pandemie und anderer Infektionskrankheiten“ vom 04.10.2020 (#199413) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199413/
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AW: Ihre Anfrage vom 04.10.2020 [#199413] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.10.2020 [#199413]
Datum
4. Februar 2021 22:44
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Veränderung der Streuung des Mikromorts in allen Altersgruppen auf Grund der Covid-19 Pandemie und anderer Infektionskrankheiten“ vom 04.10.2020 (#199413) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 90 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199413/

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.10.2020 [#199413] / 2020-184 Sehr geehrteAntragstel…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.10.2020 [#199413] / 2020-184
Datum
10. Februar 2021 16:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Dem Robert Koch-Institut (RKI) liegen keine amtlichen Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in Bezug auf die Maßeinheit Mikromort vor. Mit freundlichen Grüßen