Veranstaltung 4. November 2023, Oyoun

interne Kommunikation zur Veranstaltung am 4. November 2023 im Kulturzentrum Oyoun (Lucy-Lameck-Str., Neukölln).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: intern…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veranstaltung 4. November 2023, Oyoun [#292147]
Datum
12. November 2023 21:08
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
interne Kommunikation zur Veranstaltung am 4. November 2023 im Kulturzentrum Oyoun (Lucy-Lameck-Str., Neukölln).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292147/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 4.11.2023 Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die ve…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 4.11.2023
Datum
15. Dezember 2023 15:21
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verzögerte Beantwortung. Aufgrund eines internen Büroversehens wurde Ihr Antrag erst am 27.11.2023 an mich weitergeleitet. Ihren Antrag auf Akteneinsicht vom 04.11.2023 hinsichtlich der internen Kommunikation zur Veranstaltung am 4. November 2023 im Kulturzentrum Oyoun (Lucy-Lameck-Str., Neukölln) habe ich erhalten. Diesbezüglich werde ich zunächst das Oyoun hinsichtlich einer möglichen Vertraulichkeit personenbezogener Daten sowie Geschäftsgeheimnisse gem. §§ 6, 7 Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG) um Einwilligung zur Akteneinsicht bitten. Zudem sind vorliegend insbesondere Vertraulichkeiten für Entwürfe zu Entscheidungen sowie für Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung nach § 10 Abs. 1 IFG zu berücksichtigen sowie Informationen, die den Prozess der Willensbildung innerhalb der Behörde betreffen, § 10 Abs. 4 IFG. Eine Abschätzung der voraussichtlichen Gebührenhöhe ist derzeit noch nicht möglich, jedoch sieht die Verwaltungsgebührenordnung für den Fall einer aufwendigen Bearbeitung, insb. da Akteninhalte aufgrund entgegenstehender Vertraulichkeiten unkenntlich zu machen sind, eine Mindestgebühr von 100 € vor. Sobald die Stellungnahme des Oyoun vorliegt, werde ich Sie zum weiteren Fortgang der Prüfung informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 4.11.2023 Sehr geehte*r << Antragsteller:in >> << Antragste…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 4.11.2023
Datum
30. Januar 2024 16:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehte*r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, anliegend übersende ich Ihnen ein Schreiben, welches Ihnen auch postalisch zugestellt wird. Mit freundlichen Grüßen