Veranstaltung der Hochschwarzwald Tourismus GmbH

Anfrage an: Gemeinde Schluchsee

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich gehe davon aus, dass die Hochschwarzwald Tourismus GmbH den Bestimmungen des Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) unterliegt, da die unter § 2 "Anwendungsbereich", Absatz 4 gennanten Gründe zutreffen:
"(4) Dieses Gesetz gilt auch für natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei der Kontrolle einer Stelle, soweit diese in den Anwendungsbereich nach Absatz 1 fällt, unterliegen. Kontrolle im Sinne des Satz 1 liegt vor, wenn (...)
2. eine oder mehrere der in Absatz 1 genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen, unmittelbar oder mittelbar
a) die Mehrheit des gezeichneten Kapitals der Person des Privatrechts besitzt oder besitzen oder
b) über die Mehrheit der mit den Anteilen der Person des Privatrechts verbundenen Stimmrechte verfügt oder verfügen oder
c) mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans der Person des Privatrechts stellen kann oder können."

Aus diesem Grunde frage ich sie:

1. Welche Kosten entstehen der Hochschwarzwald Tourismus GmbH für die geplante Veranstaltung "Stoppt den Windrad Ausbau im Schwarzwald - Vortrag von Martin Herrenknecht"?
Bitte schlüsseln sie auch auf, welche Kosten für Werbung, Referenten, Raum entstanden sind.
2. Bitte übersenden Sie die Teilnahme- bzw. Einladungsliste für die Veranstaltung.
3. Bitte übersenden sie mir Auszüge / Kopien aus Protokollen von Gremiumsitzungen in denen die Veranstaltung bzw. das Konzept vorgestellt und beraten wurde.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Oktober 2021
  • Frist
    20. November 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass die Hochschwarzwald Touri…
An Gemeinde Schluchsee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veranstaltung der Hochschwarzwald Tourismus GmbH [#231307]
Datum
17. Oktober 2021 17:36
An
Gemeinde Schluchsee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass die Hochschwarzwald Tourismus GmbH den Bestimmungen des Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) unterliegt, da die unter § 2 "Anwendungsbereich", Absatz 4 gennanten Gründe zutreffen: "(4) Dieses Gesetz gilt auch für natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei der Kontrolle einer Stelle, soweit diese in den Anwendungsbereich nach Absatz 1 fällt, unterliegen. Kontrolle im Sinne des Satz 1 liegt vor, wenn (...) 2. eine oder mehrere der in Absatz 1 genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts allein oder zusammen, unmittelbar oder mittelbar a) die Mehrheit des gezeichneten Kapitals der Person des Privatrechts besitzt oder besitzen oder b) über die Mehrheit der mit den Anteilen der Person des Privatrechts verbundenen Stimmrechte verfügt oder verfügen oder c) mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans der Person des Privatrechts stellen kann oder können." Aus diesem Grunde frage ich sie: 1. Welche Kosten entstehen der Hochschwarzwald Tourismus GmbH für die geplante Veranstaltung "Stoppt den Windrad Ausbau im Schwarzwald - Vortrag von Martin Herrenknecht"? Bitte schlüsseln sie auch auf, welche Kosten für Werbung, Referenten, Raum entstanden sind. 2. Bitte übersenden Sie die Teilnahme- bzw. Einladungsliste für die Veranstaltung. 3. Bitte übersenden sie mir Auszüge / Kopien aus Protokollen von Gremiumsitzungen in denen die Veranstaltung bzw. das Konzept vorgestellt und beraten wurde. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231307/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veranstaltung der Hochschwarzwald Tourismus Gm…
An Gemeinde Schluchsee Details
Von
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Betreff
AW: Veranstaltung der Hochschwarzwald Tourismus GmbH [#231307]
Datum
11. März 2022 11:01
An
Gemeinde Schluchsee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veranstaltung der Hochschwarzwald Tourismus GmbH“ vom 17.10.2021 (#231307) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 112 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in