Veranstaltung "Fastenbrechen" am 27.03.2024

Wie hoch waren die direkten Kosten für die öffentliche Hand für o.g. Veranstaltung? Wie hoch war der personelle Aufwand für städtische Mitarbeiter zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung? Wer war hierzu eingeladen? Hätte man als einfacher Bürger an der Veranstaltung teilnehmen dürfen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. April 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Kommunalverwaltung Bocholt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veranstaltung "Fastenbrechen" am 27.03.2024 [#304897]
Datum
3. April 2024 18:24
An
Kommunalverwaltung Bocholt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die direkten Kosten für die öffentliche Hand für o.g. Veranstaltung? Wie hoch war der personelle Aufwand für städtische Mitarbeiter zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung? Wer war hierzu eingeladen? Hätte man als einfacher Bürger an der Veranstaltung teilnehmen dürfen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304897/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Bocholt
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Fragen antworte ich Ihnen wie folgt: Die Kosten für die Veranst…
Von
Kommunalverwaltung Bocholt
Betreff
AW: Veranstaltung "Fastenbrechen" am 27.03.2024 [#304897]
Datum
17. April 2024 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Fragen antworte ich Ihnen wie folgt: Die Kosten für die Veranstaltung "Fastenbrechen" am 27.03.2024 betrugen ca. 3.300 €. Die Veranstaltung wurde vom hiesigen Integrationsbeauftragten vorbereitet und begleitet. Unterstützt wurde er beim Auf- und Abbau sowie bei der Durchführung der Veranstaltung durch einen Auszubildenden der Stadt Bocholt. Ein Mitarbeiter des hiesigen Presse- und Informationsdienstes hat während der Veranstaltung Fotos gemacht. Eingeladen waren Vertreter der Kulturvereine, der Moscheevereine, der Kirchen, weiterer religiöser Organisationen, der politischen Parteien, Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Bocholt sowie weitere Menschen mit internationaler Familiengeschichte. An der Veranstaltung hätten auch "einfache" Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können, wenn sie eingeladen gewesen wären. Sollten Sie noch weitere Fragen haben bzw. zusätzliche Informationen benötigen, wird die Stadt Bocholt Ihnen diese im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes gerne zur Verfügung stellen. Ansonsten betrachte ich Ihre Anfrage damit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen