Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Am 24.04.2020 zwischen 11:30 und 12:30 fand im und vor dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Domsühl eine Veranstaltung mit mehreren Personen (ca. 25 oder mehr) statt. Ein Großteil dieser Person trug Feuerwehruniformen. Zum Zeitpunkt dieser Veranstaltung galten die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV des Landes Mecklenburg Vorpommern und eine Bekanntmachung Anweisungen Corona vom Amt Umland Parchim.
Ich bitte um Auskunft und Beantwortung folgender Fragen.
1. Was war Zweck o.g Veranstalltung?
2. Wurde o.g Veranstalltung durch eine Behörde genehmigt?
3. Durch welche Behörde wurde die o.g Veranstalltung genehmigt?
4. War dem Amt Umland Parchim bekannt, dass diese Veranstalltung statt fand?
5. War der Gemeinde Domsühl bekannt, dass die o.g. Veranstalltung statt fand?
6. Gab es Auflagen zur Genehmigung der o.g. Veranstalltung?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schneider
Anfragenr: 185257
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