Veranstaltungen am 27. und 28.Juli 2016 in der Rummelsburger Strandbar

Genehmigungsbescheid und Akten zu den Veranstaltungen für ein Mitarbeiterfest der Firma McFit auf dem Gelände der Rummelsburger Strandbar, Rummelsburger Landstraße 2-12, betrieben durch WORK IS PLAY GmbH am 27. und 28.7.2016, insbesondere auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin, sowie des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in dieser Angelegenheit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. August 2016
  • Frist
    6. September 2016
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
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Betreff
Veranstaltungen am 27. und 28.Juli 2016 in der Rummelsburger Strandbar [#17454]
Datum
4. August 2016 15:21
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Genehmigungsbescheid und Akten zu den Veranstaltungen für ein Mitarbeiterfest der Firma McFit auf dem Gelände der Rummelsburger Strandbar, Rummelsburger Landstraße 2-12, betrieben durch WORK IS PLAY GmbH am 27. und 28.7.2016, insbesondere auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin, sowie des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in dieser Angelegenheit.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Mail wurde uns über die Pressestelle, Fr. Herm, zugesandt und zur weit…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
Eingangsbestätigung - Veranstaltungen am 27. und 28.Juli 2016 in der Rummelsburger Strandbar [#17454]
Datum
8. August 2016 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Mail wurde uns über die Pressestelle, Fr. Herm, zugesandt und zur weiteren Bearbeitung an das Umwelt- und Naturschutzamt gegeben. Als Termin der Stellungnahme hat sich Hr. Hölmer den 19.8.2016 vorgemerkt. Sie erhalten dann ein Antwortschreiben per Mail. Mit freundlichen Grüßen