Veranstaltungen im Zoo Halle, deren Genehmigungen und Vereinbarkeit mit der Genehmigung zur zoologischen Nutzung
Die 4 Hauptaufgaben, über die sich ein moderner Zoo definiert sind Natur- und Artenschutz, (Umwelt-) Bildung, Forschung und Erholung. Doch im Zoo Halle (Saale) werden in letzter Zeit mehr und längere Veranstaltungen durchgeführt, hierzu zählen u.a.:
„Magische Lichterwelten“ Winter 2022/23 unter dem Motto „Lost World“, bei der 300 Lichtinstallationen in Begleitung mit Musik und Soundeffekten, 13 Wochen, 5 Tage die Woche, 17 bis 22.30 Uhr, auf einer Ausstellungsfläche von 5 ha auf einem Zoogelände von 8 ha ausgestellt werden
„Magische Lichterwelten“ Winter 2023/24 unter dem Motto "Tausendundeine Nacht" 19.12. 2023 bis 24.02.2024
12.08.2023 veranstaltete der Zoo eine „Karibische Nacht“ mit Live-Musik von mehreren Bühnen.
Gruselzoo und die Halloweennächte die ursprünglich vom 14.10 – 05.11.2023.
Zur „Magische Lichterwelten“ unter dem Motto „Lost World“, teilt Landesverwaltungsamt teilte mit, dass keine „behördliche Genehmigung für die v. g. Veranstaltung erforderlich [sei], da die Ausstellung urzeitlicher Tiere im Rahmen eines Kunstprojektes wohl in der zoologischen Nutzung enthalten sein dürfte.“ Einen Nachweis, dass diese Form der Veranstaltung in der Genehmigung des Zoos enthalten sei, fügt das Landesverwaltungsamt nicht bei.
Frage: Was ist in der Genehmigung des Zoos festgeschrieben, schließt sie solche Veranstaltungen wirklich mit ein? Welche Nebenbestimmungen enthält diese Genehmigung? Wir bitten um eine Kopie der Genehmigung.
Gibt es gesetzliche Grundlagen die festschreiben, dass die magischen Lichterwelten, aber auch die anderen genannten Veranstaltungen nicht zusätzlich genehmigungspflichtig sind?
In diesem Jahr lautet das Thema "Tausendundeiner Nacht" und die Figuren und Szenen stammen in diesem Jahr aus den Sammlungen der orientalischen Märchen von Tausendundeiner Nacht.
Frage: Der Bezug zur zuvor genannten zoologischen Nutzung wird hier nicht gesehen, wie ist eine solche Veranstaltung mit dem Thema "Tausendundeiner Nacht", aber auch die Veranstaltungen „Karibische Nacht“ und der Gruselzoo und die Halloweennächte mit der zoologischen Nutzung und den 4 Hauptaufgaben vereinbar?
Bei den Magischen Lichterwelten erfolgt eine Begleitung mit Musik und Soundeffekten, zur „Karibische Nacht“ wurde Live-Musik von mehreren Bühnen gespielt und beim Gruselzoo und den Halloweennächten kommen auch Ton- und Lichteffekte im gesamten Zoo zum Einsatz. Im Rahmen dieser Veranstaltungen kam es zu mehreren Beschwerden von benachbarten Anwohnern. Im Bezug zur Geräuschkulisse teilt das Landesverwaltungsamt mit, dass dies „im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bzw. Erteilung der Zoogenehmigung geprüft“ wurde. Auch hier fügt das Landesverwaltungsamt keinen Nachweis bei.
Frage: Unter welchen Annahmen erfolgte die Genehmigung des Zoos, sind solche großen Veranstaltungen mit einbezogen? Wurden die Schutzgüter, die Zootiere und ihr Wohlergehen sowie die angrenzende Nachbarschaft damals in Hinblick auf diese Veranstaltungen genügend berücksichtigt?
Anfrage erfolgreich
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Datum8. November 2023
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12. Dezember 2023
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