Veranstaltungen von Eritrea-nahen Organisationen in Stuttgart

Informationen nach welcher Grundlage Räumlichkeiten der Stadt für Eritrea-nahe Organisationen zur Verfügung gestellt werden.
Konkret: Warum wurde am 2.12.2023 die Fest- und Versammlungshalle an der Hohensteinstraße für eine derartige Veranstaltung zur Verfügung gestellt, wann erfolgte die Anfrage, welche Behörde hat die Anfrage positiv beantwortet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2023
  • Frist
    10. Februar 2024
  • Kosten dieser Information:
    208,45 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen nach welcher Grundla…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veranstaltungen von Eritrea-nahen Organisationen in Stuttgart [#294045]
Datum
2. Dezember 2023 14:19
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen nach welcher Grundlage Räumlichkeiten der Stadt für Eritrea-nahe Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Konkret: Warum wurde am 2.12.2023 die Fest- und Versammlungshalle an der Hohensteinstraße für eine derartige Veranstaltung zur Verfügung gestellt, wann erfolgte die Anfrage, welche Behörde hat die Anfrage positiv beantwortet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294045/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veranstaltungen von Eritrea-nahen Organisationen in Stuttgart“ vom…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Veranstaltungen von Eritrea-nahen Organisationen in Stuttgart [#294045]
Datum
6. Januar 2024 01:35
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veranstaltungen von Eritrea-nahen Organisationen in Stuttgart“ vom 02.12.2023 (#294045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage hat uns gestern über Umwege erreicht. Sämtliche Hallen und …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: AW: Veranstaltungen von Eritrea-nahen Organisationen in Stuttgart [#294045]
Datum
9. Januar 2024 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage hat uns gestern über Umwege erreicht. Sämtliche Hallen und Versammlungsräume werden durch das Schulverwaltungsamt vermietet, nicht durch das Amt für öffentliche Ordnung. Wir haben Ihre Anfrage daher an das Schulverwaltungsamt weitergeleitet, von wo Sie die Rückmeldung erhalten. ( <<E-Mail-Adresse>> ) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Weiterleitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in &…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: AW: Veranstaltungen von Eritrea-nahen Organisationen in Stuttgart [#294045]
Datum
9. Januar 2024 11:16
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Weiterleitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veranstaltungen von Eritrea-nahen Organisationen in Stuttgart“ vom…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: AW: Veranstaltungen von Eritrea-nahen Organisationen in Stuttgart [#294045]
Datum
2. Februar 2024 13:23
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veranstaltungen von Eritrea-nahen Organisationen in Stuttgart“ vom 02.12.2023 (#294045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> bitte Entschuldigen Sie meine verspätete, krankheitsbedingte Rückmeldung.…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
AW: Veranstaltungen von Eritrea-nahen Organisationen in Stuttgart [#294045]
Datum
5. Februar 2024 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte Entschuldigen Sie meine verspätete, krankheitsbedingte Rückmeldung. Ihre Anfrage wird momentan mit hoher Dringlichkeit bearbeitet. Sie werden in den nächsten Tagen eine Antwort erhalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Freundliche Grüße
Landeshauptstadt Stuttgart
Akteneinsicht nach LFIG zur Überlassungsverfügung von Räumlichkeiten für Eritrea-Nahe Organisationen Es wird angeb…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht nach LFIG zur Überlassungsverfügung von Räumlichkeiten für Eritrea-Nahe Organisationen
Datum
16. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Es wird angeboten die Unterlagen vor Ort persönlich einzusehen, dafür sollen aber Kosten in Höhe von 208,45€ übernommen werden.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Akteneinsicht nach LFIG zur Überlassungsverfügung von Räumlichkeiten für Eritrea-Nahe Organisationen [#294045]…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akteneinsicht nach LFIG zur Überlassungsverfügung von Räumlichkeiten für Eritrea-Nahe Organisationen [#294045]
Datum
22. Februar 2024 22:43
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 16. Februar 2024. Zunächst einmal möchte ich bemerken, dass Ihr Schreiben zwar vom 16. Februar datiert, allerdings einen Poststempel vom 21. Februar trägt und mich dementsprechend erst heute am 22. Februar erreicht hat. Insofern ist eine Möglichkeit die Unterlagen am morgigen Freitag, 23. Februar einzusehen zu kurzfristig und ich muss diese hiermit ablehnen. Darüberhinaus schreiben Sie, dass gemäß LIFG grundsätzlich Gebühren erhoben werden. §4 ist aber eine Kann-Vorschrift, was ist die Rechtsgrundlage aus der sich ergibt, dass Sie grundsätzlich Gebühren erheben? Ich gehe davon aus, dass die von Ihnen erwähnte Überlassungsverfügung in digitaler Form vorliegt. Somit empfinde ich es als unnötiges Erschwernis, dass Sie dieses Dokument nicht digital zur Verfügung stellen. Dass im Fall einer Einsichtnahme entsprechende Kosten entstehen kann ich nachvollziehen, ich bitte Sie jedoch noch einmal zu prüfen, ob bei digitaler Bereitstellung der Informationen nicht auch eine kostenfreie Zusendung in Betracht kommt. Desweiteren gehe ich davon aus, dass es neben einer konkreten dokumentierten Entscheidung für die Vergabe einer Räumlichkeit auch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift existiert. Für diese Vorschrift gilt gemäß §11 Abs. 1 Nr. 6, dass diese grundsätzlich über ein öffentliches Netz zugänglich gemacht werden sollen. Somit gehe ich davon aus, dass zumindest dieser Teil meiner Anfrage kostenfrei beantwortet werden kann. Vielen Dank für eine erneute Prüfung meines Anliegens. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294045/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Antwort: AW: Akteneinsicht nach LFIG zur Überlassungsverfügung von Räumlichkeiten für Eritrea-Nahe Organisationen …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Akteneinsicht nach LFIG zur Überlassungsverfügung von Räumlichkeiten für Eritrea-Nahe Organisationen [#294045]
Datum
4. März 2024 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
bs2017druckfassung.pdf
40,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie meine verspätete, krankheitsbedingte Rückmeldung. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann Ihnen das gewünschte Dokument nicht in digitaler Form vorgelegt werden. Gerne kann ich Ihnen jedoch die allgemeinen Überlassungsbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart vorab zusenden. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen jederzeit zur Verfügung. Freundliche Grüße