Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Anfrage an: Polizei Berlin

Erklärung darüber, wie die Polizei Berlin bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten diese schützt.
Welche Maßnahmen treffen Sie dazu?
Inwiefern unterscheiden sich diese Maßnahmen zu denen bei Daten, die nicht der besonderen Kategorie personenbezogener Daten angehören?

Außerdem: gibt es eine interne Vorgabe (Dienstanweisung, Rundschreiben, Geschäftsanweisung, Qualitätsstandard etc.), welche die Garantien nach § 33 BlnDSG behandelt? Falls ja, so bitte ich um Übermittlung dieser Dokumente auf elektronischem Wege.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. Februar 2023
  • Frist
    10. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erklär…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten [#269775]
Datum
8. Februar 2023 16:28
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erklärung darüber, wie die Polizei Berlin bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten diese schützt. Welche Maßnahmen treffen Sie dazu? Inwiefern unterscheiden sich diese Maßnahmen zu denen bei Daten, die nicht der besonderen Kategorie personenbezogener Daten angehören? Außerdem: gibt es eine interne Vorgabe (Dienstanweisung, Rundschreiben, Geschäftsanweisung, Qualitätsstandard etc.), welche die Garantien nach § 33 BlnDSG behandelt? Falls ja, so bitte ich um Übermittlung dieser Dokumente auf elektronischem Wege.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269775/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizei Berlin
Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 8.Februar 2023 [#269775] Sehr << Antragsteller:in…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 8.Februar 2023 [#269775]
Datum
9. Februar 2023 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
8,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG) ist bei PPr Just 4 IFG eingegangen. Ich bitte zunächst um Mitteilung Ihrer Anschrift. Die Angabe ist erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen, da über IFG-Anträge in Form eines Verwaltungsaktes rechtlich beschieden wird. Zudem erfolgt im Rahmen der Bearbeitung eines IFG Antrages (Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft) grundsätzlich keine inhaltliche Bewertung und Stellungnahme, welche Sie neben - eventuell vorhandener Akten - ebenfalls begehren. Da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen haben, mache ich darauf aufmerksam dass Sie sich hierzu (Stellungnahme) im Rahmen einen Bürgeranfrage an den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit bei der Polizei Berlin wenden könnten. Sofern Sie Ihren Antrag hinsichtlich vorhandener Akten aufrechterhalten möchten, weise ich darauf hin, dass eine Auskunftserteilung nach dem IFG gebührenpflichtig wäre, gemäß § 16 IFG in Verbindung des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG), der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 bis Nr. 4 des Gebührenverzeichnisses in der Anlage zu § 1 VGebO. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Verwaltungsaufwand. Der gesetzliche Rahmen ist bist zu einer Höhe von 500 Euro möglich. Sofern mir Ihre Anschrift bzw. Antwort bis zum 1. März 2023 nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht weiter erfolgt. Bitte richten Sie Ihre E-Mail an folgendes Funktionspostfach: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.