Verarbeitung von Daten, die bei der Erteilung von Mietzusagen erhoben werden

bei der Erteilung von Mietzusagen beim Jobcenter Oldenburg werden Kopien von Wohnungsangeboten erstellt.

bitte schicken mir eine vollständige Auflistung
1) von Vorgängen, in den diese Kopien verwendet werden.
2) der Amtsträger, die Zugang zu Daten in diesen Kopien haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2014
  • Frist
    27. Mai 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bei der Erteilun…
An Jobcenter Stadt Oldenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verarbeitung von Daten, die bei der Erteilung von Mietzusagen erhoben werden [#6240]
Datum
12. April 2014 08:13
An
Jobcenter Stadt Oldenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bei der Erteilung von Mietzusagen beim Jobcenter Oldenburg werden Kopien von Wohnungsangeboten erstellt. bitte schicken mir eine vollständige Auflistung 1) von Vorgängen, in den diese Kopien verwendet werden. 2) der Amtsträger, die Zugang zu Daten in diesen Kopien haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.04.2014. Gern beantworte ich Ihre Anfrag…
Von
Jobcenter Stadt Oldenburg
Betreff
WG: Verarbeitung von Daten, die bei der Erteilung von Mietzusagen erhoben werden [#6240]
Datum
30. April 2014 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.04.2014. Gern beantworte ich Ihre Anfrage nach § 50 Abs. 4 SGB II i.V.m. dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hinsichtlich der Verarbeitung von Daten, die bei der Erteilung von Mietzusicherungen erhoben werden. Konkret erbaten Sie folgende Informationen: "bitte schicken Sie mir eine vollständige Auflistung 1) von Vorgängen, in den diese Kopien verwendet werden. 2) der Amtsträger, die Zugang zu Daten in diesen Kopien haben." 1) Ein Mietangebot wird von allen Kundinnen und Kunden erbeten, die eine neue Wohnung beziehen möchten. Diese Datenerhebung ist erforderlich, da diese Informationen für die Erstellung einer Mietzusicherung oder eben einer Ablehnung nach § 22 Abs. 4 SGB II und die Beurteilung, ob eine Unterkunft angemessen ist, notwendig sind. Zusätzlich wird eine anonymisierte Kopie des Mietangebots erstellt. Die Mietangebote werden gesammelt und in unregelmäßigen Abständen anlassbezogen im Rahmen von Rechtsschutz- und Klageverfahren von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters Oldenburg nach Größe und Kosten ausgewertet. Bei der Auswertung geht es allein um die Frage, ob in Oldenburg angemessener Wohnraum für verschiedene Haushaltsgrößen grundsätzlich verfügbar ist. Für andere Vorgänge werden die Informationen aus Mietangeboten nicht verwendet. 2) Das Jobcenter Oldenburg legt grundsätzlich großen Wert auf die Einhaltung von Datenschutz-Vorschriften. Die Kopien der Mietangebote werden als entscheidungsbegründende Unterlagen in den Leistungsakten abgelegt und damit gespeichert. Zugang zu den Akten haben neben den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alle, die unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften des SGB II und SGB X ein Recht auf Akteneinsicht haben (z.B. Leistungsempfänger, bevollmächtigte Vertreter). Andere Stellen haben keinen Zugang zu den Akten des Jobcenters Oldenburg. Die anonymisierten Kopien enthalten keine personenbezogenen Daten und werden lediglich unregelmäßig anlassbezogen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie oben beschrieben ausgewertet. Da es sich um eine einfache Auskunft handelt, werden nach § 10 Abs. 1 IFG für diese Informationen keine Gebühren und Auslagen erhoben. Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage damit beantwortet habe. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Britta Niehaus Qualitätssicherung Leistungsgewährung Team 791 Telefon 0441 / 21970-1069 Telefax 0441 / 21970-2500 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Jobcenter Oldenburg Stau 70, Zimmer E.060 << Adresse entfernt >> Internet: www.jobcenter-oldenburg.de