Verarbeitung von Meldungen über "gefährlichen Annäherungen"

Unter
https://www.deutschlandfunk.de/knapper-luftraum-flugzeuge-kommen-sich-gefaehrlich-nah.2850.de.html?drn:news_id=1079570
wurde am 12.12.2019 gemeldet:

"Im Luftraum über Deutschland kommen sich Flugzeuge immer wieder gefährlich nahe.

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in Braunschweig registrierte in den vergangenen vier Jahren über 170 potenziell gefährliche Annäherungen.
Der Anteil schwerer Störungen im Luftverkehr sei allerdings verschwindend gering, sagte ein Sprecher der Bundesstelle.
Laut BFU sind gefährliche Annäherungen noch keine Beinahe-Unfälle, aber meldepflichtig.
Nach Informationen des NDR handelte es sich in den meisten Fällen um Alarme von Kollisionswarnsystemen.
Luftfahrtexperten gehen dem Bericht zufolge von einer erheblichen Dunkelziffer solcher Zwischenfälle aus."

Meine Fragen:

"Laut BFU sind gefährliche Annäherungen noch keine Beinahe-Unfälle, aber meldepflichtig.[...]
Luftfahrtexperten gehen dem Bericht zufolge von einer erheblichen Dunkelziffer solcher Zwischenfälle aus."

1) In welcher Form werden diese "gefährlichen Annäherungen" an Ihre Dienststelle gemeldet ?

2) Erfolgt dies durch manuelle Meldungen, also Meldungen die von Menschen nach einem bestimmten Ermessensspielraum erstellt werden ?
Wenn ja, von wem erhalten Sie solche "manuellen" Meldungen (z.B. Flug-Gesellschaften, Deutsche Flugsicherung, militärische Luftraumüberwachung,...) ?

3) Erfolgen diese Meldungen (z.B. Alarme von Kollisionswarnsystemen) automatisiert, z.B. durch die automatisierte Auswertung von Flugzeug-Transponder-Nachrichten und die automatisierte Übertragung an Ihre Dienststelle ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2019
  • Frist
    18. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://www.d…
An Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verarbeitung von Meldungen über "gefährlichen Annäherungen" [#172138]
Datum
15. Dezember 2019 10:24
An
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.deutschlandfunk.de/knapper-luftraum-flugzeuge-kommen-sich-gefaehrlich-nah.2850.de.html?drn:news_id=1079570 wurde am 12.12.2019 gemeldet: "Im Luftraum über Deutschland kommen sich Flugzeuge immer wieder gefährlich nahe. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in Braunschweig registrierte in den vergangenen vier Jahren über 170 potenziell gefährliche Annäherungen. Der Anteil schwerer Störungen im Luftverkehr sei allerdings verschwindend gering, sagte ein Sprecher der Bundesstelle. Laut BFU sind gefährliche Annäherungen noch keine Beinahe-Unfälle, aber meldepflichtig. Nach Informationen des NDR handelte es sich in den meisten Fällen um Alarme von Kollisionswarnsystemen. Luftfahrtexperten gehen dem Bericht zufolge von einer erheblichen Dunkelziffer solcher Zwischenfälle aus." Meine Fragen: "Laut BFU sind gefährliche Annäherungen noch keine Beinahe-Unfälle, aber meldepflichtig.[...] Luftfahrtexperten gehen dem Bericht zufolge von einer erheblichen Dunkelziffer solcher Zwischenfälle aus." 1) In welcher Form werden diese "gefährlichen Annäherungen" an Ihre Dienststelle gemeldet ? 2) Erfolgt dies durch manuelle Meldungen, also Meldungen die von Menschen nach einem bestimmten Ermessensspielraum erstellt werden ? Wenn ja, von wem erhalten Sie solche "manuellen" Meldungen (z.B. Flug-Gesellschaften, Deutsche Flugsicherung, militärische Luftraumüberwachung,...) ? 3) Erfolgen diese Meldungen (z.B. Alarme von Kollisionswarnsystemen) automatisiert, z.B. durch die automatisierte Auswertung von Flugzeug-Transponder-Nachrichten und die automatisierte Übertragung an Ihre Dienststelle ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172138 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Ihre Anfrage an die BFU Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Bundesstelle für Flug…
Von
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Betreff
Ihre Anfrage an die BFU
Datum
19. Dezember 2019 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Bundesstelle für Flugunfaluntersuchung (BFU) vom 15.12.2019 über das Portal fragdenstaat.de. Zu Ihren Fragen: Zu 1.) Die Meldungen erreichen die BFU über verschiedene Wege, wie beispielsweise Telefon, Fax, Mail oder als Zusendung des im Internet abrufbaren Meldevordruckes. Diesen finden Sie unter: https://www.bfu-web.de/DE/Unfallmeldung/unfallmeldung_node.html zu 2. und 3.) Alle Meldungen erfolgen durch die in § 7 LuftVO sowie die in Art. 9 VO(EU) Nr. 996/2010 bei dem jeweiligen Ereignis dazu verpflichteten Personen und Stellen und damit zugleich nicht automatisiert. In der Hoffnung, Ihnen so weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das zügige Beantworten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antr…
An Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an die BFU (Verarbeitung von Meldungen über "gefährlichen Annäherungen" [#172138]) [#172138]
Datum
19. Dezember 2019 12:24
An
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das zügige Beantworten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172138