Verarbeitungsverzeichnis Ihres Gerichts

Anfrage an: Landgericht Köln

Verarbeitungsverzeichnis Ihres Gerichts

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Februar 2023
  • Frist
    14. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ve…
An Landgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verarbeitungsverzeichnis Ihres Gerichts [#269939]
Datum
10. Februar 2023 16:42
An
Landgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verarbeitungsverzeichnis Ihres Gerichts
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind)<< Adresse entfernt >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail)<< Adresse entfernt >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269939/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landgericht Köln
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [Verwaltung des Landgerichts Köln 27.02.2023 _____…
Von
Landgericht Köln
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
28. Februar 2023 12:51
Status
Warte auf Antwort
[Verwaltung des Landgerichts Köln 27.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________________________ ,] 1500 - 52 SH 1 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Ihr Antrag vom 10.02.2023 zum Az. 269939 Sehr << Antragsteller:in >> Ihren vorgenannten Antrag lehne ich ab. Ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Information besteht nicht. Zugang zu vorhandenen Informationen nach dem IFG NRW wird gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW ausschließlich natürlichen Personen gewährt. Ein Anspruch ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Information von einer natürlichen Person, jedoch namens und im Auftrag einer juristischen Person eingeholt wird. Sie haben Ihren Antrag offenbar für das Portal "fragdenstaat.de" gestellt, so dass ich bereits nicht zu erkennen vermag, dass Ihr Antrag tatsächlich für eine identifizierbare natürliche Person gestellt wurde. Ansprüche nach dem UIG NRW oder dem VIG scheiden mangels Einschlägigkeit der Gesetze aus. Mit freundlichen Grüßen