Verbandsräte im Zweckverbandsräte Juragruppe

Anfrage an: Stadt Pegnitz

Zur Zeit gibt es angeblich eine anonyme Anzeige bei der StA-BT und den Aufsichtsbehörden, dass in den Pegnitzer Ortsteilen Kaltenthal und Bodendorf - außer dem Fernleitungsanschluss - noch eine "inoffizielle" alte Wasserleitung bestehen soll, aus der angeblich - mit Kenntnis und Billigung des ZwV-Werkleiters - gelegentlich unentgeltlich Wasser abgegeben/entnommen werde.
Falls das zuträfe:
> Gelangt dieses Wasser auch in die Trinkwasserversorgung?
Falls JA,
> wird es entsprechend der TwVO überprüft?
> Wird es als zu zahlender Wasserverbrauch erfasst?
> Wenn es "nur Brauchwasser" wäre, wie wird dessen Preis berechnet?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Juli 2021
  • Frist
    18. August 2021
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Zeit gibt …
An Stadt Pegnitz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Verbandsräte im Zweckverbandsräte Juragruppe [#225016]
Datum
16. Juli 2021 10:04
An
Stadt Pegnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Zeit gibt es angeblich eine anonyme Anzeige bei der StA-BT und den Aufsichtsbehörden, dass in den Pegnitzer Ortsteilen Kaltenthal und Bodendorf - außer dem Fernleitungsanschluss - noch eine "inoffizielle" alte Wasserleitung bestehen soll, aus der angeblich - mit Kenntnis und Billigung des ZwV-Werkleiters - gelegentlich unentgeltlich Wasser abgegeben/entnommen werde. Falls das zuträfe: > Gelangt dieses Wasser auch in die Trinkwasserversorgung? Falls JA, > wird es entsprechend der TwVO überprüft? > Wird es als zu zahlender Wasserverbrauch erfasst? > Wenn es "nur Brauchwasser" wäre, wie wird dessen Preis berechnet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 225016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225016/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!