Sehr << Antragsteller:in >>
bezüglich der von Ihnen formulierten Anfrage vom 17. Mai 2022 ist
mitzuteilen, dass an den Standorten der Hochschule Bremen insgesamt
zwölf Überwachungskameras in Betrieb sind.
Von den Kameras sind insgesamt neun am Standort Neustadtswall, die
Standorte dieser Kameras ist in der angehängten Lageskizze vom Standort
Neustadtwall vermerkt (K 1-9). Daneben befinden sich eine Kamera am
Standort Flughafen (K10) und zwei Kameras am Standort Werderstraße (K11
und K12), die jeweils den Schrankenbereich der dortigen Parkplätze filmen.
Alle an der Hochschule betriebenen Kameras sind Analogkameras, mit
Ausnahme der Kameras K1 bis K3 sind sie alle im Außenbereich montiert.
Bei den Innenbereich montierten Kameras K1-K3 handelt es sich um
sogenannte "Dome-Kameras", bei K5, K8, K10, K11 und K12 um so genannte
Box -Kameras, alle übrigen verbauten Kameras sind normale Analogkameras.
Der Bildwinkel aller Kameras wird nicht verändert, den jeweils durch die
Kamera einsehbaren Bereich können Sie den als Anlage beigefügten
Screenshots der Kameras (K1 bis K12) einsehen.
Die Aufnahmen der Kameras werden grundsätzlich sieben Tage gespeichert
und nur bei besonderem Bedarf ausgewertet. Hiezu ist im
Vidaoüberwachungskonzept der Hochschule geregelt:
/"Die Überwachung dient den Zwecken//
//
//- Ein- und Ausfahrtskontrolle bei manueller Öffnung von Ein- und
Ausfahrtsschranken bzw. bei Störungen,//
//- Kontrolle der Müllentsorgung,//
//- Kontrolle des Gebäudezugangs nach 22:00 Uhr,//
//- Schutz vor Diebstählen / Einbruchsschutz,//
//- Vermeidung / Verfolgung von Vandalismus.//
//
//Eine Einsicht in die Aufzeichnungen darf nur erfolgen, wenn ein
konkreter Anlaß dafür besteht, d. h. bei Eintritt eines Ereignisses,
das eine Überprüfung des Hergangs des Geschehens erforderlich macht bzw.
auf Bitte staatlicher Ermittlungsbehörden wenn ein konkreter Verdacht
auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorliegt. In Zweifelsfällen ist
der Datenschutzbeauftragte zu beteiligen.//
//
//Die Einsichtnahme erfolgt durch den Leiter des Dezernates 4 oder durch
eine/n seiner von ihm beauftragten Mitarbeiter/innen gemeinsam mit einem
Mitglied des Personalrates. Das Dezernat 4 stellt sicher, dass der
Personalrat vor der Einsichtnahme zur Beteiligung aufgefordert wird.
Sollte die Beteiligung des Personalrates ausnahmsweise nicht
gewährleistet werden können, ist ersatzweise der Datenschutzbeauftragte
zu beteiligen. Beim Verdacht von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten
kann die Ermittlungsbehörde an der Einsicht beteiligt werden. //
//
//Kopien der Aufzeichnungen dürfen den Ermittlungsbehörden beim Verdacht
von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zur Verfügung gestellt werden."/
Mit freundlichen Grüßen