Verbeamtung von Mitarbeitenden
- plant die Bundesagentur für Arbeit eine Verbeamtung Ihrer Mitarbeitenden für die Zukunft?
- weshalb wurde die Verbeamtung von Mitarbeitenden nicht weiter fortgeführt?
- ist die Bundesagentur für Arbeit noch rechtlich in der Lage Verbeamtungen durchzuführen?
Ergebnis der Anfrage
Seit dem 23.04.2003 findet keine aktive Verbeamtung von Mitarbeitenden statt, da laut hiesiger Einschätzung der Bundesregierung und des Vorstands keine hoheitlichen Aufgaben mehr vorliegen.
Es wird auch in Zukunft keine Verbeamtung von Mitarbeitenden geben.
Die Bundesagentur für Arbeit behält dennoch ihre Stellung als Oberste Bundesbehörde und verliert ihre Dienstherrenfähigkeit nicht.
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Juli 2021
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2. Oktober 2021
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