Verbeamtungen in Beförderungsämter

Eine Erhebung (Gesamtzahl) von Verbeamtungen Verwaltungsbeamter des Landes in ein Beförderungsamt (OI bis OAR) der letzten 5 Jahre. Verbeamtungen in ein Beförderungsamt über die Laufbahnnachzeichnung sind zu ignorieren. Welche Besoldungsgruppen waren betroffen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
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Yann Himmelreich
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Erhebung (Gesamtzahl) von Ve…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Yann Himmelreich
Betreff
Verbeamtungen in Beförderungsämter [#275515]
Datum
11. April 2023 21:46
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Erhebung (Gesamtzahl) von Verbeamtungen Verwaltungsbeamter des Landes in ein Beförderungsamt (OI bis OAR) der letzten 5 Jahre. Verbeamtungen in ein Beförderungsamt über die Laufbahnnachzeichnung sind zu ignorieren. Welche Besoldungsgruppen waren betroffen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Yann Himmelreich Anfragenr: 275515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275515/ Postanschrift Yann Himmelreich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Yann Himmelreich

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/008 Sehr geehrter Herr Himmelreich, mit E-Mail vom 11. April 2023 haben Sie nach § 80 Abs. …
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Verbeamtungen in Beförderungsämter [#275515]
Datum
29. September 2023 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-23/008 Sehr geehrter Herr Himmelreich, mit E-Mail vom 11. April 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen die Anzahl (Gesamtzahl) der Verbeamtungen von Verwaltungsbeamten des Landes in ein Beförderungsamt (OI bis OAR) der letzten 5 Jahre sowie die betroffenen Besoldungsgruppen mitzuteilen. Verbeamtungen in ein Beförderungsamt über die Laufbahnnachzeichnung sollen dabei nicht berücksichtigt werden. Die Prüfung Ihres Antrags hat ergeben, dass landesweite Einstellungen in ein Beförderungsamt im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport zwar statistisch erfasst werden, die Zahlen allerdings nur laufbahngruppenübergreifend, also für alle Laufbahngruppen insgesamt, und nicht differenziert nach Laufbahn- und Besoldungsgruppen erfasst werden. Auf dieser Grundlage können die folgenden Zahlen für landesweite Einstellungen in ein Beförderungsamt mitgeteilt werden: Jahr Anzahl 2022 79 2021 53 2020 44 2019 38 2018 20 2017 13 Eine landesweite Auswertung allein für den gehobenen Dienst sowie nach Besoldungsgruppen liegt nicht vor. Um diese Zahlen zu ermitteln, müsste jeder einzelne Vorgang geöffnet und ausgewertet werden. Dies würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand im Sinne des § 85 Abs. 2 Satz 2 HDSIG verursachen. Ihr Antrag wird deshalb insoweit abgelehnt. Eine detaillierte Gesamtauswertung der Verbeamtungen in ein Beförderungsamt kann ggf. von der jeweils personalbearbeitenden Dienststelle - bezogen auf die Dienststelle - erstellt werden. Die aufgrund eines Büroversehens eingetretene Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Antrags bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen