Verbeitragung des Zuschusses zur freiwilligen Krankenversicherung bei Bezug von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen vom 3. September 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 01.07.2022 erhalte ich Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen. Zusätzlich erhalte ich einen Zuschuss in Höhe von 50% zu meiner freiwilligen Krankenversicherung. Dieser Zuschuss stellt lediglich einen Ersatz für entstandene Aufwendungen dar und besitzt daher keinen Einnahmencharakter mit der Konsequenz, dass sie nicht der Beitragspflicht unterliegt. So wird richtigerweise bei Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Steinkohlenbergbaus, die nach den Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Steinkohlenbergbaus vom 12.Dezember 2008 ausgeschieden sind, verfahren.
Meine Krankenversicherung die Knappschaft, bei der ich freiwillig krankenversichert bin behauptet, dass ihr Ministerium bei der Erstellung der Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen vom 3. September 2020 nun eine andere Rechtsauffassung vertreten würde und dies dazu führt das der Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung den der Anpassungsgeldbezieher erhält zusätzlich verbeitragt werden darf.
Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wo genau kann ich der Richtlinie zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen vom 3. September 2020 entnehmen, dass der Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung zu verbeitragen ist?
2. Falls sie die Auffassung der Krankenkasse bestätigen. Aus welchem Grund verstoßen sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, und stellen den Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung bei den Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Steinkohlenbergbaus, die nach den Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Steinkohlenbergbaus vom 12.Dezember 2008 ausgeschieden sind, beitragsfrei?
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Mai 2023
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24. Juni 2023
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