Verbesserung des ÖPNV und der Mobilitätsgarantie

Zur Zeit beträgt der Höchstbetrag für Mobilitätsgarantie 35,00 € bzw. 50,00 € im SSB- und VVS-Gebiet (Region Stuttgart). Diese Beträge sind schon seit mehr als 10 Jahren unverändert, während die Preise sich zwischenzeitlich für Ersatzverkehr (wie Carsharing, Taxi usw.) deutlich erhöht haben.

Aus diesem Grund wandten wir uns an Sie, im Namen aller ÖPNV-Nutzer, diese o.g. Beträge zu erhöhen, und mind. 70,00 € bzw. 100,00 € vorzusehen. Damit SSB und VVS eine wahre Alternative für Verkehr wird, und attraktiver zu machen.

In Bezug auf das Deutschlandticket sowie JugendticketBW, die vor kurzem eingeführt wurden, möchte ich darauf hinweisen, dass selbst bei kostenloser Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs das Problem der Unzuverlässigkeit und der zu niedrigen Mobilitätsgarantie-Preise bestehen bleibt. Diese Probleme sind insbesondere in den letzten Jahren aufgrund des intensivierten Bahnprojekts "Stuttgart 21" häufig aufgetreten.

Auch mehrere wohlklingende, pauschale Antworten, die keine konkreten Angaben darüber enthalten, welche konkreten Schritte und wann unternommen werden, um die "Mobilitätsgarantie" zu verbessern, die ein wichtiger Bestandteil der Lösung der oben genannten Probleme der letzten Zeit ist. Von diversen ausweichenden Antworten wie z.B. das Ministerium habe keinen Einfluss auf die Tarifbestimmungen sowie auf die Preisgestaltung innerhalb der einzelnen Verkehrsverbünde, bitte stets abzusehen.

Denn dem Ministerium ist offenbar nicht klar, warum die Menschen den ÖPNV nicht nutzen wollen, obwohl er durch die neu eingeführten Tickets billiger geworden ist. Das Schlüsselwort hier ist Zuverlässigkeit. Verpasste Flüge und Verspätungen, die regelmäßig sind und in letzter Zeit alltäglich geworden sind. Die Menschen müssen pünktlich ihr Reiseziel erreichen. Und wenn das nicht geht, fahren sie stattdessen mit dem Auto. Sie entscheiden sich nicht für den ÖPNV wegen dessen Unzuverlässigkeit oder weil die betroffenen Unternehmen und Verbände für diese Vorfälle keine Verantwortung übernehmen und die Fahrgäste daher nur mit einem extrem hohen Aufpreis (wenn sie ein Taxi nehmen müssen) pünktlich an ihr Ziel kommen. Wenn sie mit dem eigenen PKW fahren würden, wäre es immer viel billiger.

Ich bitte Sie daher höflich wie auch dringlich, uns hier einen konkreten Maßnahmenplan vorzustellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbesserung des ÖPNV und der Mobilitätsgarantie [#278401]
Datum
9. Mai 2023 07:42
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Zeit beträgt der Höchstbetrag für Mobilitätsgarantie 35,00 € bzw. 50,00 € im SSB- und VVS-Gebiet (Region Stuttgart). Diese Beträge sind schon seit mehr als 10 Jahren unverändert, während die Preise sich zwischenzeitlich für Ersatzverkehr (wie Carsharing, Taxi usw.) deutlich erhöht haben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus diesem Grund wandten wir uns an Sie, im Namen aller ÖPNV-Nutzer, diese o.g. Beträge zu erhöhen, und mind. 70,00 € bzw. 100,00 € vorzusehen. Damit SSB und VVS eine wahre Alternative für Verkehr wird, und attraktiver zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> In Bezug auf das Deutschlandticket sowie JugendticketBW, die vor kurzem eingeführt wurden, möchte ich darauf hinweisen, dass selbst bei kostenloser Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs das Problem der Unzuverlässigkeit und der zu niedrigen Mobilitätsgarantie-Preise bestehen bleibt. Diese Probleme sind insbesondere in den letzten Jahren aufgrund des intensivierten Bahnprojekts "Stuttgart 21" häufig aufgetreten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Auch mehrere wohlklingende, pauschale Antworten, die keine konkreten Angaben darüber enthalten, welche konkreten Schritte und wann unternommen werden, um die "Mobilitätsgarantie" zu verbessern, die ein wichtiger Bestandteil der Lösung der oben genannten Probleme der letzten Zeit ist. Von diversen ausweichenden Antworten wie z.B. das Ministerium habe keinen Einfluss auf die Tarifbestimmungen sowie auf die Preisgestaltung innerhalb der einzelnen Verkehrsverbünde, bitte stets abzusehen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Denn dem Ministerium ist offenbar nicht klar, warum die Menschen den ÖPNV nicht nutzen wollen, obwohl er durch die neu eingeführten Tickets billiger geworden ist. Das Schlüsselwort hier ist Zuverlässigkeit. Verpasste Flüge und Verspätungen, die regelmäßig sind und in letzter Zeit alltäglich geworden sind. Die Menschen müssen pünktlich ihr Reiseziel erreichen. Und wenn das nicht geht, fahren sie stattdessen mit dem Auto. Sie entscheiden sich nicht für den ÖPNV wegen dessen Unzuverlässigkeit oder weil die betroffenen Unternehmen und Verbände für diese Vorfälle keine Verantwortung übernehmen und die Fahrgäste daher nur mit einem extrem hohen Aufpreis (wenn sie ein Taxi nehmen müssen) pünktlich an ihr Ziel kommen. Wenn sie mit dem eigenen PKW fahren würden, wäre es immer viel billiger.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie daher höflich wie auch dringlich, uns hier einen konkreten Maßnahmenplan vorzustellen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278401/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium für Verkehr Baden-Württ…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Verbesserung des ÖPNV und der Mobilitätsgarantie [#278401]
Datum
19. Mai 2023 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg! Bei der Mobilitätsgarantie des VVS und dessen Fortschreibung handelt es sich um eine Angelegenheit des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS). Dem Verkehrsministerium liegen hierzu keine Unterlagen vor. Daher bitte ich Sie, sich an die Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH in der Rotebühlstraße 121. 70178 Stuttgart zu wenden. Diese Antwort erfolgt im Auftrag des zuständigen Fachreferates. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verbesserung des ÖPNV und der Mobilitätsgarantie“ [#278401]
Datum
20. Mai 2023 01:37
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/278401/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die VVS als Verkehrsverbund uns (Bürger) gegenüber nicht, dem zuständigen Ministerium gegenüber doch auskunftspflichtig ist. Daraus folgt, dass VVS auf eine derartige Anfrage des Ministeriums verfplichtet ist, dem Ministerium die gewünschte Unterlagen vorzulegen. Dieses müsste dann sie hier als Anlagen beifügen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 278401.pdf Anfragenr: 278401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278401/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verbesserung des ÖPNV und der Mobilitätsgarantie“ [#278401]
Datum
13. Juni 2023 19:18
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/278401/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage jetzt gerade beantwortet werden müssen hätte (vgl. nach § 7 Abs 7 LIFG), und eine weitere Reaktion kam hierauf trotzdem nicht mehr. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 278401.pdf Anfragenr: 278401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278401/
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