Verbesserungen und Einsparungen durch die Zuweisung von Komeptenzen im Bereich der IT an Schulen an die LHM-Services GmbH

1) Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Auslagerung der IT- Betreuung und Versorgung der Münchner Schulen an die LHM-Services GmbH.
2) Die Entscheidungsgrundlagen, die zu der Einschätzung führen, dass eine Gesellschaft, die sich zuvor im wesentlichen mit öffentlichen Toiletten beschäftigt hat, geeignet ist, die IT-Ausstattung von Schulen bereitzustellen. Wie wird sichergestellt, dass die notwendigen Kopetenzen in dieser GmbH vorhanden sind bzw. ausreichend schnell aufgebaut werden können?
3) Eine Übersicht der Verbesserungen, die durch die neue Aufgabenzuweisung an die LHM-Services GmbH bereits erreicht wurden, und getrennt davon die, die in naher Zukunft erreicht werden sollen. Bitte weißen Sie dabei explizit Kostenersparnisse und Verbesserungen in der Versorgung der Schulen und Schüler mit digitaler Infrastruktur und Endgeräten aus.

Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbesserungen und Einsparungen durch die Zuweisung von Komeptenzen im Bereich der IT an Schulen an die LHM-Services GmbH [#199592]
Datum
6. Oktober 2020 11:07
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Auslagerung der IT- Betreuung und Versorgung der Münchner Schulen an die LHM-Services GmbH. 2) Die Entscheidungsgrundlagen, die zu der Einschätzung führen, dass eine Gesellschaft, die sich zuvor im wesentlichen mit öffentlichen Toiletten beschäftigt hat, geeignet ist, die IT-Ausstattung von Schulen bereitzustellen. Wie wird sichergestellt, dass die notwendigen Kopetenzen in dieser GmbH vorhanden sind bzw. ausreichend schnell aufgebaut werden können? 3) Eine Übersicht der Verbesserungen, die durch die neue Aufgabenzuweisung an die LHM-Services GmbH bereits erreicht wurden, und getrennt davon die, die in naher Zukunft erreicht werden sollen. Bitte weißen Sie dabei explizit Kostenersparnisse und Verbesserungen in der Versorgung der Schulen und Schüler mit digitaler Infrastruktur und Endgeräten aus. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199592/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Verbesserungen und Einsparungen durch die Zuweisung von Komeptenzen im Bereich der IT an Schulen an die LHM-Services GmbH [#199592]
Datum
7. Oktober 2020 07:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übermitteln wir Ihnen die Stellungnahme des Referats für Bildung und Sport de…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WG: Verbesserungen und Einsparungen durch die Zuweisung von Komeptenzen im Bereich der IT an Schulen an die LHM-Services GmbH [#199592]
Datum
5. November 2020 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übermitteln wir Ihnen die Stellungnahme des Referats für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München zu Ihrer Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung vom 06.10.2020. Mit freundlichen Grüßen