Verbindung zwischen der "Student Campus Melaten BV" und der RWTH Aachen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich auf der offiziellen Facebook-Seite der RWTH-Aachen mittlerweile mehrfach Beiträge (wie zum Beispiel hier zu lesen: https://www.facebook.com/RWTHAachenUniversity/posts/10155822678908448:0) zu Wohnanlagen der Student Campus Melaten BV gesehen habe und dort von vielen Studenten der hohe Preis kritisiert wurde (es war unter anderem von "Abzocke" die Rede). Da das Social-Media-Team leider keinerlei Stellung hierzu nehmen wollte, möchte ich nun herausfinden, welches Interesse die RWTH an der Promotion von Wohnungen eines ausländischen For-Profit Unternehmen hat.
Aus diesem Grund möchte ich sie bitten, mir folgendes zuzusenden (falls vorhanden):
- Dokumente zu Vereinbarungen zwischen der RWTH Aachen und der "Student Campus Melaten BV" (gerne auch geschwärzt um Betriebsgeheimnisse zu schützen)
- Richtlinien der Dezernates 3.0 zu den Thema Werbung für Unternehmen auf den Social-Mediaauftritten der RWTH Aachen
Auch wenn hierrauf kein Anspruch besteht, würde ich und ich denke auch viele andere Studenten über eine Stellungnahme der RWTH zu diesem Thema freuen. Vielleicht leiten Sie dies an die betreffende Stelle weiter.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit und damit der gesamten Studierendenschaft zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum10. März 2017
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11. April 2017
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