Verbindungsbahnentlastungstunnel - Schriftwechsel mit DB und Bundesregierung
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG
Guten Tag,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Korrespondenz, die die Behörde für Verkehr seit 2019 mit der Bundesregierung und der Deutschen Bahn AG bezüglich des in Hamburg geplanten Verbindungsbahnentlastungstunnels geführt hat, einschließlich der Schreiben, in denen die mögliche Finanzierung des Vorhabens erörtert wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. Juni 2023
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11. Januar 2024
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Kosten dieser Information:30,00 Euro
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- Von
- Peter Schönberger
- Betreff
- Verbindungsbahnentlastungstunnel - Schriftwechsel mit DB und Bundesregierung [#282784]
- Datum
- 30. Juni 2023 07:20
- An
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
- Betreff
- Eingangsbestätigung, Fristbenennung+ Gebührenhinweis AW: [EXTERN] Verbindungsbahnentlastungstunnel - Schriftwechsel mit DB und Bundesregierung [#282784]
- Datum
- 30. Juni 2023 11:21
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
- Betreff
- Mitteilung Fristverlängerung bis 30.09.2023 [EXTERN] Verbindungsbahnentlastungstunnel - Schriftwechsel mit DB und Bundesregierung [#282784]
- Datum
- 30. August 2023 09:33
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
- Via
- Upload
- Betreff
- Datum
- 7. September 2023 14:08
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
- Betreff
- Beantwortung: [EXTERN] Verbindungsbahnentlastungstunnel - Schriftwechsel mit DB und Bundesregierung [#282784]
- Datum
- 7. September 2023 14:09
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Peter Schönberger
- Betreff
- AW: Beantwortung: [EXTERN] Verbindungsbahnentlastungstunnel - Schriftwechsel mit DB und Bundesregierung [#282784]
- Datum
- 11. September 2023 07:51
- An
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
- Betreff
- AW: [EXTERN] AW: Beantwortung: [EXTERN] Verbindungsbahnentlastungstunnel - Schriftwechsel mit DB und Bundesregierung [#282784]
- Datum
- 11. September 2023 10:29
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Peter Schönberger
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Widerspruch gegen den Bescheid vom 7. September zu meinem Antrag gemäß HmbTG vom 30. Juni 2023 ( #282784)
- Datum
- 16. September 2023
- An
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
- Status
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- Von
- Peter Schönberger
- Betreff
- AW: Widerspruch gegen den Bescheid vom 7. September zu meinem Antrag gemäß HmbTG vom 30. Juni 2023 ( #282784) [#282784]
- Datum
- 17. September 2023 07:35
- An
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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1. Es ist nicht nachvollziehbar, warum hier die "vorzeitige Bekanntgabe einen Erfolg der bevorstehenden Maßnahme vereiteln würde." Die Regelung im HmbTG zielt eher auf so etwas wie Geschwindigkeitskontrollen ab. Der Verdacht zu hoher Geschwindigkeit drängt sich bei der Arbeit zum 'VET' nun aber gar nicht auf. Ohnehin ist nicht bekannt, dass Eisenbahntunnel nur nach vertraulichen Gesprächen entstehen könnten.
2) Es handelt sich bei der Korrespondenz weiterhin eher nicht um Notizen zur Willensbildung. Es sei denn, der Senat notiert sich seine Gedanken in Form von Briefen an andere.
3) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse könnten vorliegen, hier dürfte aber ein sehr hoher Maßstab angelegt werden, zumal es dabei um die zeitnah in die "gemeinwohlorientierte" InfraGO auszulagernde Tätigkeiten und Finanzierungen der DB geht.