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Verbleib 10€ Silbermünzen

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Was passiert mit 10€ Silbermünzen, die in den Bundesbank Filialen abgegeben werden ? Werde diese wieder an Sammler abgegeben oder was passiert mit diesen ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2016
  • Frist
    24. Mai 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was passiert m…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbleib 10€ Silbermünzen [#16468]
Datum
20. April 2016 18:08
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was passiert mit 10€ Silbermünzen, die in den Bundesbank Filialen abgegeben werden ? Werde diese wieder an Sammler abgegeben oder was passiert mit diesen ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bundesbank
Ihre IFG Anfrage zum Umgang mit den 10 Euro Münzen Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. …
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Ihre IFG Anfrage zum Umgang mit den 10 Euro Münzen
Datum
22. April 2016 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. An die Filialen der Deutschen Bundesbank zurückfließende umgelaufene Sammlermünzen zu 20 Euro (sog. Rückläufer; bis Ende 2015: 10 Euro) werden zur Deformierung und Verwertung an die fünf deutschen Münzstätten abgegeben, d.h. sie werden nicht mehr ausgezahlt. Dies ist ein mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), dem Münzherrn in Deutschland, abgestimmtes Verfahren. Hintergrund hierfür ist, dass umgelaufene Sammlermünzen nicht mehr dem Qualitätsanspruch von Münzsammlern entsprechen, da sie verschmutzt, zerkratzt oder anderweitig beschädigt werden. Die Sammlermünzen zu 10/20 Euro der Bundesrepublik Deutschland sind vom BMF als Produkt für den Sammlermarkt konzipiert und dienen - im Gegensatz zu Anlagemünzen - nicht der Spekulation auf die Entwicklung der Edelmetallpreise. Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG Anfrage zum Umgang mit den 10 Euro Münzen [#16468] Sehr <Information-entfernt> Ich danke für …
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG Anfrage zum Umgang mit den 10 Euro Münzen [#16468]
Datum
6. Mai 2016 11:20
An
Deutsche Bundesbank
Status
Sehr <Information-entfernt> Ich danke für Ihre Antwort und hätte dazu folgende Nachfragen: Wie wird eine solche Transaktion in der Bundesbankbilanz bzw. Bundeshaushalt gebucht ? Also wenn z. B. jemand eine 10€ aus 925 Silber zurückgibt und diese vernichtet wird. Entsteht ein Gewinn oder Verlust in den angesprochenen Bilanzen, wie sieht es hier mit dem "Münzgewinn" aus ? Wie viel Geld zahlen die angesprochenen deutschen Münzstätten für diese Münzen bzw. Material ? Wenn Sie die Anfrage nur bedingt beantworten können, z. B. nur etwas zur Bundesbankbilanz ist das OK. Seit welchem Datum werden zurückgebrachte 10€ Münzen nicht mehr herausgegeben/ deformiert ? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Deutsche Bundesbank
IFG Anfrage zum Umgang mit 10 Euro Münzen (#16468= 29; Ihre Nachfrage vom 6.5.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in v…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
IFG Anfrage zum Umgang mit 10 Euro Münzen (#16468= 29; Ihre Nachfrage vom 6.5.2016
Datum
23. Mai 2016 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu ihrer Nachfrage vom 6.5.2016 nehmen wir wie folgt Stellung. 1. Frage: Wie wird eine solche Transaktion in der Bundesbankbilanz bzw. Bundeshaushalt gebucht ? Also wenn z. B. jemand eine 10€ aus 925 Silber zurückgibt und diese vernichtet wird. Entsteht ein Gewinn oder Verlust in den angesprochenen Bilanzen, wie sieht es hier mit dem "Münzgewinn" aus ? Zur Bundesbank zurückfließende umgelaufene Euro-Sammlermünzen werden direkt an eine Münzstätte zur Deformierung abgegeben. Buchhalterisch führt dies zu einer Verminderung des Euro-Münzbestands der Bundesbank und zu einer Belastung des BMF in Höhe des Nennwerts der eingezahlten Sammlermünze. Für die Bundesbank ergibt sich hieraus kein Ertrag, da Euro-Münzen immer zum Nennwert vom Bund übernommen bzw. an diesen abgegeben werden. Der Münzgewinn steht dem Bund zu und entsteht durch den Verkauf von Scheidemünzen an die Bundesbank, da die Herstellungskosten der Münzen geringer sind als deren aufgeprägter Nennwert. 2. Frage: Wie viel Geld zahlen die angesprochenen deutschen Münzstätten für diese Münzen bzw. Material ? Diese Frage kann nur der Münzherausgeber, das Bundesministerium der Finanzen in Berlin (BMF) beantworten. Somit möchten wir Sie bitten, sich mit diesem Punkt Ihrer Anfrage an das Bundesministerium der Finanzen <<E-Mail-Adresse>> zu wenden. 3. Frage: Seit welchem Datum werden zurückgebrachte 10€ Münzen nicht mehr herausgegeben/ deformiert ? An die Filialen der Deutschen Bundesbank zurückfließende umgelaufene Sammlermünzen zu 10 Euro werden zur Deformierung und Verwertung an die fünf deutschen Münzstätten abgegeben, d.h. sie werden nicht mehr ausgezahlt. Dies ist ein mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), dem Münzherrn in Deutschland, abgestimmtes Verfahren und wurde 2010 in unsere Dienstbestimmungen eingearbeitet und im Kassenverkehr mit den Kunden angewandt. Hintergrund hierfür ist, dass umgelaufene Sammlermünzen nicht mehr dem Qualitätsanspruch von Münzsammlern entsprechen, da sie verschmutzt, zerkratzt oder anderweitig beschädigt werden. Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.